{"id":9949,"date":"2018-12-20T05:42:50","date_gmt":"2018-12-20T04:42:50","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=9949"},"modified":"2018-12-21T09:12:28","modified_gmt":"2018-12-21T08:12:28","slug":"duerrehilfe-stark-in-schleswig-holstein-nachgefragt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/12\/20\/duerrehilfe-stark-in-schleswig-holstein-nachgefragt\/","title":{"rendered":"D\u00fcrrehilfe stark in Schleswig-Holstein nachgefragt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Hohe Nachfrage nach D\u00fcrrehilfen in Schleswig-Holstein: Insgesamt haben 1.075 Landwirtinnen und Landwirte bis zum Ende der Frist (14. Dezember) einen Antrag beim Landesamt f\u00fcr Landwirtschaft, Umwelt und l\u00e4ndliche R\u00e4ume (LLUR) gestellt. &#8222;Die D\u00fcrre hat Schleswig-Holstein in diesem Jahr in besonderem Ma\u00dfe getroffen. Viele Landwirtinnen und Landwirte haben gro\u00dfe Sorgen und Existenz\u00e4ngste. Das merken wir auch an der hohen Anzahl von D\u00fcrrehilfe-Antr\u00e4gen, die uns erreicht haben&#8220;, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht und erg\u00e4nzte: &#8222;Um schnelle Hilfe zu bieten, haben wir eigens ein neues Online-Verfahren entwickelt. Das hat sich gut bew\u00e4hrt.&#8220; Dar\u00fcber hinaus hatte das Ministerium f\u00fcr Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) nach Unklarheiten bez\u00fcglich des Anteils von gewerblichen im Vergleich zum landwirtschaftlichen Einkommen auf den Betrieben die Antragsfrist um weitere vierzehn Tage auf den 14. Dezember verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p><strong>Schnelle Nothilfe durch Abschlagszahlungen<\/strong><\/p>\n<p>Bereits in den kommenden Tagen werden die ersten Zahlungen an diejenigen Landwirtinnen und Landwirte \u00fcberwiesen, die einen Abschlag beantragt haben. &#8222;\u201eAuf diese Weise k\u00f6nnen wir eine schnelle und m\u00f6glichst unb\u00fcrokratische Nothilfe sicherstellen\u201c&#8220;, sagte Albrecht. Gem\u00e4\u00df der Bund-L\u00e4nder-Vereinbarung zur D\u00fcrrehilfe k\u00f6nnen maximal 50 Prozent des betrieblichen D\u00fcrreschadens ersetzt werden. Von diesen 50 Prozent k\u00f6nnen wiederum bis zu 70 Prozent als Abschlag noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Voraussetzungen f\u00fcr die D\u00fcrrehilfe sind ein hoher Naturalschaden, also ein hoher Ernteschaden, und der Nachweis, dass der Betrieb durch die D\u00fcrre in Existenznot geraten ist.<\/p>\n<p><strong>Fast drei Millionen Euro an Soforthilfe<\/strong><\/p>\n<p>Insgesamt haben 161 Betriebe einen Antrag auf eine vorzeitige Abschlagzahlung gestellt &#8211; 125 Antr\u00e4ge wurden vom LLUR bewilligt. Das entspricht einer Hilfesumme von 2,99 Millionen Euro. Die Bewilligungsbescheide f\u00fcr die Abschlagszahlungen werden noch in den kommenden Tagen versandt. Der \u00fcberwiegende Teil derjenigen Antragssteller, die keine Bewilligung f\u00fcr einen Abschlag bekommen haben, bleibt aber zur Kl\u00e4rung der noch offenen Fragen weiterhin im Verfahren. &#8222;Mit der M\u00f6glichkeit, dass die Betriebe, die einen Abschlag w\u00fcnschen, sich extra bei uns melden, haben wir daf\u00fcr gesorgt, dass gerade f\u00fcr diejenigen eine schnelle Auszahlung erfolgt, die Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse f\u00fcrchten&#8220;, sagte Albrecht.<\/p>\n<p>In Schleswig-Holstein sind insgesamt rund 140.000 Hektar der Landesfl\u00e4che von D\u00fcrresch\u00e4den betroffen. Der Schwerpunkt der Antragstellung liegt im s\u00fcdlichen Teil des Geestr\u00fcckens, w\u00e4hrend der nord\u00f6stliche Teil des Landes im Kreis Schleswig-Flensburg am wenigsten vom D\u00fcrresommer ber\u00fchrt war.<\/p>\n<p><strong>Empfindlich hohe Ernteeinbu\u00dfen<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich liegt die Zahl der Antr\u00e4ge deutlich \u00fcber den Erwartungen des Berufsstandes, der mit Blick auf die Anforderungen des Bund-L\u00e4nder-Programmes damit gerechnet hatte, dass es nur wenige Antr\u00e4ge seitens der Betriebe geben w\u00fcrde. Nach einer ersten Durchsicht der eingegangenen Antr\u00e4ge sind in Schleswig-Holstein rund 68 Millionen Euro an D\u00fcrresch\u00e4den von den Landwirtinnen und Landwirten angemeldet worden sind. Zur Feststellung der wirklich anrechenbaren Sch\u00e4den, die dann zur H\u00e4lfte erstattet werden, braucht es aber noch eine vertiefte Pr\u00fcfung des Landesamtes. &#8222;Da im Rahmen der D\u00fcrrehilfe maximal 50 Prozent des Schadens ersetzt werden k\u00f6nnen, gehen wir nach heutigem Stand davon aus, dass das vom Bund und Land eingeplante Budget von jeweils 10 Millionen Euro &#8211; insgesamt also 20 Millionen Euro &#8211; \u00fcberschritten wird. Wir stehen bereits in engem Austausch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und unserem Finanzministerium, um \u00fcber das weitere Vorgehen zu beraten&#8220;, so Albrecht.<\/p>\n<p>Im LLUR werden bereits einige der Ausschlusskriterien nach Bund-L\u00e4nder-Vereinbarung gepr\u00fcft (z.B. Prosperit\u00e4tsgrenze, Naturalertrag, Vollst\u00e4ndigkeit, Fristen). Betriebe, die unter diese Ausschlusskriterien fallen, erhalten im Fr\u00fchjahr 2019 eine Nachricht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). 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