{"id":9619,"date":"2018-12-07T05:10:29","date_gmt":"2018-12-07T04:10:29","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=9619"},"modified":"2018-12-08T09:25:17","modified_gmt":"2018-12-08T08:25:17","slug":"eroerterungstermin-zu-stilllegung-und-abbau-des-kernkraftwerks-kruemmel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/12\/07\/eroerterungstermin-zu-stilllegung-und-abbau-des-kernkraftwerks-kruemmel\/","title":{"rendered":"Er\u00f6rterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Kr\u00fcmmel"},"content":{"rendered":"<p><strong>Geesthacht (pm).<\/strong> Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Kr\u00fcmmel kommen weiter voran: Im Rahmen des \u00f6ffentlichen Beteiligungsverfahrens findet vom 11. Dezember 2018 im Sachsenwald Forum Reinbek ein atomrechtlicher Er\u00f6rterungstermin statt. Dies teilte das Ministerium f\u00fcr Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) am 4. Dezember mit. Der Termin bezieht sich auf die Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Kr\u00fcmmel sowie zu Errichtung und Betrieb eines Lagers f\u00fcr schwach- und mittelradioaktive Abf\u00e4lle und Reststoffe.<\/p>\n<p>\u201eDer Strahlenschutz steht auch bei der Stilllegung und dem Abbau eines Kernkraftwerks immer im Vordergrund. Das erkl\u00e4rt auch, warum sich ein solch umfangreiches Genehmigungsverfahren \u00fcber mehrere Jahre erstreckt\u201c, sagte Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht und erg\u00e4nzte: \u201eF\u00fcr jedermann sichtbar wird der gemeinsam beschlossene Atomausstieg erst, wenn die Kernkraftwerke tats\u00e4chlich abgebaut werden. Es ist daher gut, dass es hierzu in \u00fcberschaubarer Zeit auch in Kr\u00fcmmel kommen wird. Der Er\u00f6rterungstermin ist auf diesem Weg ein bedeutender Meilenstein.\u201c<\/p>\n<p>N\u00e4here Informationen zu dem Er\u00f6rterungstermin enth\u00e4lt der Leitfaden, der ab heute auf der Homepage des Ministeriums f\u00fcr Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) einzusehen ist und im Rahmen des Er\u00f6rterungstermins verteilt wird. Der Leitfaden fasst die wichtigsten Regelungen zusammen, die sich aus dem Atomrecht f\u00fcr einen Er\u00f6rterungstermin ergeben. Dar\u00fcber hinaus informiert der Leitfaden unter anderem \u00fcber die zu behandelnden Themenbl\u00f6cke, die Aufgaben des Verhandlungsleiters, das Rederecht auf dem Termin sowie die R\u00e4umlichkeiten im Sachsenwald Forum.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung handelt es sich um einen nicht\u00f6ffentlichen Termin. Die Personalien aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden deshalb vor Beginn der Er\u00f6rterung erfasst. Teilnahmeberechtigt sind neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Genehmigungsbeh\u00f6rde (MELUND) und weiterer zust\u00e4ndiger Beh\u00f6rden, die hinzugezogenen Sachverst\u00e4ndigenorganisationen, die Betreibergesellschaft als Antragstellerin sowie Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Wie in den \u00f6ffentlichen Bekanntmachungen mitgeteilt wurde, erfolgt zu dem Termin keine gesonderte Einladung.<\/p>\n<p>Der Er\u00f6rterungstermin beginnt am 11. Dezember 2018 um 9.30 Uhr. Er kann gegebenenfalls an den Folgetagen fortgesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Kr\u00fcmmel stellte im Herbst 2015 den Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Kr\u00fcmmel. Ende 2016 beantragte die Betreibergesellschaft au\u00dferdem eine Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager f\u00fcr schwach- und mittelradioaktive Abf\u00e4lle und Reststoffe am Standort-Zwischenlager Kr\u00fcmmel. In dem Lager sollen radioaktive Abf\u00e4lle aus dem R\u00fcckbau des Kernkraftwerks Kr\u00fcmmel verbleiben, bis sie an ein Endlager abgegeben werden k\u00f6nnen. Im weiteren Verlauf reichte die Betreibergesellschaft bei der Genehmigungsbeh\u00f6rde vertiefende Unterlagen zu den Genehmigungsantr\u00e4gen ein. Dazu z\u00e4hlten unter anderem jeweils ein Sicherheitsbericht, eine Untersuchung \u00fcber die Umweltvertr\u00e4glichkeit und eine Kurzbeschreibung zu den Vorhaben.<\/p>\n<p>Das MELUND als atomrechtliche Genehmigungsbeh\u00f6rde nahm die Antragspr\u00fcfung auf und schaltete Sachverst\u00e4ndige ein. Nachdem das MELUND sich davon \u00fcberzeugt hatte, dass die Unterlagen das Vorhaben im Hinblick auf die Atomrechtliche Verfahrensverordnung ausreichend beschreiben, beteiligte die Beh\u00f6rde die \u00d6ffentlichkeit. Im Anschluss reichten 390 Personen schriftliche Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Diese Personen k\u00f6nnen auf dem Er\u00f6rterungstermin ihre Einwendungen m\u00fcndlich n\u00e4her erl\u00e4utern. Das MELUND gibt der Betreibergesellschaft Gelegenheit zur Erwiderung und befragt gegebenenfalls auch Sachverst\u00e4ndige zu den einzelnen Kritikpunkten. So soll bei der Genehmigungsbeh\u00f6rde ein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Einwendungen geschaffen werden, das ihr im Folgenden eine sachgerechte Pr\u00fcfung erm\u00f6glicht. \u00dcber die Genehmigungsantr\u00e4ge wird voraussichtlich 2020 entschieden werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geesthacht (pm). 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