{"id":9589,"date":"2018-12-06T08:33:17","date_gmt":"2018-12-06T07:33:17","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=9589"},"modified":"2018-12-06T08:33:17","modified_gmt":"2018-12-06T07:33:17","slug":"gemeinden-buchhorst-und-basedow-entlastung-von-kosten-fuer-den-brueckenneubau-ueber-den-elbe-luebeck-kanal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/12\/06\/gemeinden-buchhorst-und-basedow-entlastung-von-kosten-fuer-den-brueckenneubau-ueber-den-elbe-luebeck-kanal\/","title":{"rendered":"Gemeinden Buchhorst und Basedow: Entlastung von Kosten f\u00fcr den Br\u00fcckenneubau \u00fcber den Elbe-L\u00fcbeck-Kanal"},"content":{"rendered":"<p><strong>Buchhorst\/Basedow (pm).<\/strong> Im Rahmen des geplanten Ausbau des Elbe-L\u00fcbeck-Kanals mussten die zur Erneuerung anstehenden Br\u00fccken bei Buchhorst und Basedow auf die f\u00fcr den k\u00fcnftigen Verkehr ausgelegte Durchfahrtsh\u00f6he von 5,25 Meter angepasst werden. Das f\u00fcr den Ersatzneubau der Br\u00fccken zust\u00e4ndige Wasserstra\u00dfen-Neubauamt Magdeburg hatte 2017 eine erhebliche Kostenbeteiligung der beiden Gemeinden verlangt. Nun gibt es eine positive Kehrtwende in der Sache, die der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann vorangetrieben hat.<\/p>\n<p>\u201eDie Kostenbeteiligung der Gemeinden Buchhorst und Basedow ist vom Tisch. Der Bund wird den Ersatzneubau beider Br\u00fccken vollst\u00e4ndig finanzieren. Das wurde nun verbindlich durch den Bund entschieden. Damit werden beide Gemeinden von erheblichen Kosten entlastet. Damit ist nun auch Gerechtigkeit hergestellt, denn die Gemeinde Dalldorf musste sich ebenso wenig an den Kosten f\u00fcr den Ersatzneubau der Br\u00fccke beteiligen\u201c, sagt Norbert Brackmann, nachdem er eine Entscheidung des Bundes Ende November erwirkt hat. Die betroffenen Gemeinden wurden bereits offiziell durch das Wasserstra\u00dfen-Neubauamt Magdeburg informiert.<\/p>\n<p>\u201eDie Gemeinden Buchhorst und Basedow sollten sich urspr\u00fcnglich zu einem Viertel an den mehreren Millionen Euro schweren Gesamtinvestitionen f\u00fcr den Ersatzneubau der Br\u00fccken beteiligen. Dies h\u00e4tte sie deutlich finanziell \u00fcberfordert. Nun wird das Wasserstra\u00dfen-Neubauamt Magdeburg auf diese Beteiligung verzichten und im kommenden Jahr mit den Gemeinden eine Kreuzungsvereinbarung schlie\u00dfen. Darin wird neben der Kostenentlastung geregelt werden, dass beide Gemeinden die zuk\u00fcnftige Stra\u00dfenunterhaltung auf den Br\u00fccken \u00fcbernehmen und daf\u00fcr vom Bund eine Abschlagszahlung erhalten\u201c, berichtet der Lauenburger Norbert Brackmann.<\/p>\n<p>\u201eEs hat \u00fcber ein Jahr gedauert um eine positive Entscheidung f\u00fcr die Gemeinden zu erreichen. Nun kann es weiter gehen. Baubeginn f\u00fcr die bereits planfestgestellte Br\u00fccke bei Buchhorst ist nach aktuellem Stand f\u00fcr den Herbst 2019 vorgesehen. Die Br\u00fccke Basedow ist noch nicht so weit, das Planfeststellungsverfahren wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen\u201c, sagt Norbert Brackmann.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Mitte August 2017 wurde Norbert Brackmann \u00fcber die Absicht des Wasserstra\u00dfen-Neubauamtes Magdeburg (WNA Magdeburg) in Kenntnis gesetzt, dass sich die Gemeinden Buchhorst und Basedow an den Kosten f\u00fcr den Ersatzneubau der Br\u00fccken beteiligen sollen. Dazu berufte sich das WNA Magdeburg auf \u00a7 41 Abs. 5 Wasserstra\u00dfengesetz (WaStrG), dass die Kostenteilung von Kreuzungsma\u00dfnahmen regelt. Danach seien beim Ausbau einer Bundeswasserstra\u00dfe und gleichzeitiger \u00c4nderung eines \u00f6ffentlichen Verkehrsweges die Kosten der \u00c4nderung unter den Beteiligten zu teilen, wobei die Ma\u00dfnahmen als gleichzeitig g\u00e4lten, wenn beide sie verlangten oder h\u00e4tten verlangen m\u00fcssen. Die Gemeinden Buchhorst und Basedow als Stra\u00dfenbaulasttr\u00e4ger verlangten jedoch keine \u00c4nderung an der Stra\u00dfenbr\u00fccke. Das WNA Magdeburg bestand im Sinne des \u00a7 41 Abs. 5 WaStrG aber auf das \u201eVerlangenm\u00fcssen\u201c, um damit eine Kostenbeteiligung zu erreichen. Norbert Brackmann wandte sich nach Bekanntwerden des Sachverhalts umgehend an das Bundesverkehrsministerium und argumentierte mit einem rechtlichen Ermessensspielraum den das WNA Magdeburg hat, um wie in diesem Falle die Gemeinden nicht zwingend zu belasten. Das WNA Magdeburg folgt nun offenbar der Argumentation von Norbert Brackmann, dass das Wasserstra\u00dfenrecht zuerst dem Veranlasserprinzip folgt und deshalb grunds\u00e4tzlich die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Kosten der Kreuzungsanlagen zu tragen hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Buchhorst\/Basedow (pm). Im Rahmen des geplanten Ausbau des Elbe-L\u00fcbeck-Kanals mussten die zur Erneuerung anstehenden Br\u00fccken bei Buchhorst und Basedow auf die f\u00fcr den k\u00fcnftigen Verkehr ausgelegte Durchfahrtsh\u00f6he von 5,25 Meter angepasst werden. Das f\u00fcr den Ersatzneubau der Br\u00fccken zust\u00e4ndige Wasserstra\u00dfen-Neubauamt Magdeburg hatte 2017 eine erhebliche Kostenbeteiligung der beiden Gemeinden verlangt. 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