{"id":9339,"date":"2018-11-28T07:37:08","date_gmt":"2018-11-28T06:37:08","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=9339"},"modified":"2018-11-28T09:39:42","modified_gmt":"2018-11-28T08:39:42","slug":"kabinett-beschliesst-entwurf-zur-fortschreibung-des-landesentwicklungsplanes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/11\/28\/kabinett-beschliesst-entwurf-zur-fortschreibung-des-landesentwicklungsplanes\/","title":{"rendered":"Kabinett beschlie\u00dft Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Das Kabinett hat gestern (27. November) den Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Dazu erkl\u00e4rt der zust\u00e4ndige Innenminister Hans-Joachim Grote: \u201eDer Landesentwicklungsplan ist f\u00fcr die Zukunft Schleswig-Holsteins von zentraler Bedeutung. Er gibt den Rahmen vor, in welche Richtung sich unser Land, unsere St\u00e4dte und Gemeinden in den kommenden Jahren entwickeln werden. Dieser Plan ist unser Leitfaden, unsere Orientierung. Und es sind kluge und wichtige Punkte aufgenommen worden, beispielsweise um den Wohnungsbau voranzubringen. Deshalb bin ich froh, dass wir mit dem heutigen Tag mit der Fortschreibung des LEP einen entscheidenden Schritt vorangekommen sind.\u201c<\/p>\n<p>Mit der heutigen Kabinettsbefassung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes wurde der Planentwurf auf der Internetseite der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH (<a href=\"https:\/\/www.bolapla-sh.de\/plan\/lep_01\">https:\/\/www.bolapla-sh.de\/plan\/lep_01<\/a>) freigeschaltet. Das gesetzlich vorgegebene Online-Beteiligungsverfahren startet am 18. Dezember 2018 und endet am 17. April 2019.<\/p>\n<p>\u201eWir sind mit unserem Vorschlag voll im Zeitplan. Ich erhoffe mir eine breite und kreative Diskussion \u00fcber die Entwicklung unseres Landes. Im Januar 2019 werden wir dazu vier Informationsveranstaltungen in Kiel, Flensburg, L\u00fcbeck und Norderstedt durchf\u00fchren\u201c, k\u00fcndigte Innenminister Grote an.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine zukunftsf\u00e4hige und ausgewogene Raumentwicklung werde eine Symbiose des Ausnutzens von Wachstumspotenzialen und des Erhalts dessen, was Schleswig-Holstein ausmache, ben\u00f6tigt. Der vorliegende Planentwurf biete mit seinen bereits im Koalitionsvertrag von CDU, Gr\u00fcnen und FDP angelegten Entwicklungs- und Gestaltungschancen sowie Flexibilisierungsans\u00e4tzen eine gute Grundlage, die nun zur Diskussion gestellt werde.<\/p>\n<p>Vier Punkte seien ihm besonders wichtig:<\/p>\n<p>1. Wohnungsbau erm\u00f6glichen<\/p>\n<p>\u201eDie Schaffung ausreichenden bezahlbaren Wohnraums ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Mit der Fortschreibung wollen wir die Voraussetzungen daf\u00fcr schaffen, dass die notwendigen Wohnungen errichtet werden k\u00f6nnen\u201c, so Grote. \u201eMit Ver- und Gebotenen schaffen wir keinen neuen Wohnraum. Wir m\u00fcssen St\u00e4dte und Gemeinden dabei unterst\u00fctzen, Fl\u00e4chen f\u00fcr zukunftsorientierten Wohnungsbau auszuweisen und gleichzeitig eine finanzielle Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung von Investoren sicherstellen. Dann werden wir dieses Ziel gemeinschaftlich mit unseren Kommunen l\u00f6sen\u201c, so Grote. Durch verschiedene Ausnahmetatbest\u00e4nde solle k\u00fcnftig auch eine \u00dcberschreitung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens erm\u00f6glicht werden, so insbesondere bei interkommunalen Vereinbarungen, Projekten der Innenentwicklung oder zur Deckung besonderer Wohnbedarfe.<\/p>\n<p>Als Sofortma\u00dfnahme werde wie angek\u00fcndigt bereits mit Offenlegung des Planentwurfes, der wohnbauliche Entwicklungsrahmen aktualisiert: \u201eAuch in Gemeinden, die keine Schwerpunkte f\u00fcr den Wohnungsbau sind, k\u00f6nnen bezogen auf ihren h\u00f6heren Wohnungsbestand am 31. Dezember 2017 wieder 10 bzw. 15 Prozent neue Wohnungen gebaut werden. In absoluten Zahlen hei\u00dft das: Wir schaffen die M\u00f6glichkeit, dass dort in den n\u00e4chsten Jahren rund 36.000 neue Wohnungen entstehen k\u00f6nnen. Mit zu erw\u00e4hnen ist, dass neue Wohnungen insbesondere auch dort gebaut werden sollen, wo bereits geeignete Infrastruktur vorhanden ist, in den derzeit \u00fcber 200 Schwerpunkten f\u00fcr den Wohnungsbau im Land gibt es daher weiterhin keine quantitative Begrenzung,\u201c so Grote.<\/p>\n<p>2. Experimentierklausel im Landesplanungsgesetz<\/p>\n<p>\u201eWir wollen als erstes Bundesland dem LEP eine raumordnerische Experimentierklausel im Landesplanungsgesetz zur Seite stellen. Damit sollen besonders innovative und m\u00f6glichst interkommunale Entwicklungsans\u00e4tze im Zusammenhang mit Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, Energiewende, Klimawandel, Mobilit\u00e4t oder Daseinsvorsorge modellhaft und experimentell in der Praxis erprobt werden k\u00f6nnen\u201c, betonte der Minister. Ein Landesentwicklungsplan sei auf jeweils 15 Jahre ausgerichtet. Dies sei viel zu lang f\u00fcr die Entwicklungszyklen des digitalen Zeitalters. Sollten bei Innovationen Ziele der Raumordnung entgegenstehen, k\u00f6nnten in herausragenden F\u00e4llen mit der Experimentierklausel zeitlich oder r\u00e4umlich begrenzt Abweichungen von Zielen der Raumordnung erm\u00f6glicht werden. \u201eWir wollen kurzfristig und flexibel auf die Herausforderungen unserer Zukunft reagieren k\u00f6nnen.\u201c so Grote.<\/p>\n<p>3. Wachstumschancen nutzen \u2013 R\u00e4ume nachhaltig und ausgewogen entwickeln<\/p>\n<p>Die Landesregierung setze k\u00fcnftig voll auf eine qualitative Wachstumsstrategie. \u201eIm Blick haben wir vor allem den engeren Verflechtungsraum um Hamburg, der die eine der dynamischste Wirtschafts- und Wachstumszone im Land ist. Hier wollen wir die Potenziale noch besser nutzen, gleichzeitig aber auch die Lebens- und Umweltqualit\u00e4t auf hohem Niveau erhalten\u201c, erl\u00e4uterte Grote. Neben ausreichenden Entwicklungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Wohnen und Gewerbe w\u00fcrden gleichberechtigt auch Belange des Ressourcenschutzes, der Freiraumentwicklung oder der Naherholung ber\u00fccksichtigt. \u201eDaf\u00fcr schaffen wir mit dem LEP die Grundlage. Konkretisieren werden wir dies dann im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans\u201c, so der Minister.<\/p>\n<p>4. Denken und Handeln in funktionalen R\u00e4umen<\/p>\n<p>Grote betonte die Notwendigkeit, st\u00e4rker in funktionalen R\u00e4umen zu denken und zu handeln. An den Anfang des LEP werde daher ein neues Kapitel \u201eVernetzung und Kooperation\u201c gestellt. Beispielsweise mit der Zusammenarbeit von Stadt und Land sollten kleinr\u00e4umige und nicht mehr zukunftsf\u00e4hige Politikans\u00e4tze \u00fcberwunden werden, ohne die Identit\u00e4t der Gemeinden aufzugeben. \u201eJede f\u00fcr sich allein wird unsere 1106 St\u00e4dte und Gemeinden in Schleswig-Holstein die Herausforderungen einer digitalen Zukunft nicht l\u00f6sen k\u00f6nnen. Begleitend zum LEP erarbeiten wir eine Strategie, um die Kommunen bei der interkommunalen Zusammenarbeit noch besser unterst\u00fctzen zu k\u00f6nnen, beispielsweise durch F\u00f6rderprogramme oder andere Anreize.\u201c<\/p>\n<p>\u201eDie Voraussetzung zu schaffen, f\u00fcr eine notwendige Weiterentwicklung unseres Landes unter gleichzeitiger Beibehaltung unserer vielf\u00e4ltigen lebenswerten Strukturen, ist das Ziel unseres offenen, flexiblen, neuen Landesentwicklungsplans sowie den sich daraus ergebenden Regionalpl\u00e4nen,\u201c so Grote abschlie\u00dfend.<\/p>\n<p>Informationen zum LEP: <a href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/lep-fortschreibung\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.schleswig-holstein.de\/lep-fortschreibung<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Das Kabinett hat gestern (27. November) den Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes beschlossen. 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