{"id":9249,"date":"2018-11-26T09:52:20","date_gmt":"2018-11-26T07:52:20","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=9249"},"modified":"2018-11-26T09:52:20","modified_gmt":"2018-11-26T07:52:20","slug":"bundesrat-will-energiewende-weiter-voranbringen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/11\/26\/bundesrat-will-energiewende-weiter-voranbringen\/","title":{"rendered":"Bundesrat will Energiewende weiter voranbringen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Berlin (pm).<\/strong> In seiner ausf\u00fchrlichen Stellungnahme vom 23. November 2018 zum so genannten Energiesammelgesetz fordert der Bundesrat deutliche Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung, um die Energiewende weiter voranzubringen. Er bedauert, dass nach wie vor die langfristige Perspektive fehlt. Es sei nicht klar, wie das Ziel realisiert werden soll, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern und somit die Voraussetzung zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu schaffen. Die L\u00e4nder fordern die Bundesregierung daher auf, dieses Ziel umgehend \u2013 und nicht erst im Herbst 2019 \u2013 mit neuen Ausbaupfaden f\u00fcr alle erneuerbaren Technologien zu unterf\u00fcttern.<\/p>\n<p><strong>Umsetzung des Ausbauziels erfordert weitere Anstrengungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Umsetzung des Ausbauziels von 65 Prozent an erneuerbaren Energien bis 2030 erfordert aus Sicht des Bundesrates die Anhebung der Ausbaupfade f\u00fcr Windenergie an Land und Photovoltaik auf mindestens 4 GW netto pro Jahr. Zudem sei es erforderlich, auch die Potenziale f\u00fcr die erneuerbaren Energien in den urbanen Zentren zeitnah und umfangreich zu erschlie\u00dfen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der F\u00f6rders\u00e4tze f\u00fcr Dachfl\u00e4chensolaranlagen von bisher 11,09 Cent auf 8,33 Cent pro kWh w\u00fcrde jedoch genau das Gegenteil bewirken und den Zubau der Erneuerbaren Energien in den St\u00e4dten zus\u00e4tzlich d\u00e4mpfen.<\/p>\n<p><strong>Keine blinkenden Windr\u00e4der mehr<\/strong><\/p>\n<p>Die geplante Einf\u00fchrung einer verpflichtenden bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung f\u00fcr Windr\u00e4der begr\u00fc\u00dft der Bundesrat hingegen ausdr\u00fccklich: sie sollen k\u00fcnftig nicht mehr die ganze Nacht blinken, sondern nur, wenn ein Flugzeug naht. Ziel ist es, die vom Betrieb der Anlagen ausgehenden Beeintr\u00e4chtigungen f\u00fcr Mensch und Natur nach dem Stand der Technik m\u00f6glichst zu verringern oder zu vermeiden. Dies k\u00f6nne die Akzeptanz der Bev\u00f6lkerung f\u00fcr Windenergieanlagen verbessern. Die geplante Regelung trage somit dem wichtigen Anliegen der Bev\u00f6lkerung Rechnung, von dem als bel\u00e4stigend empfundenen n\u00e4chtlichen Dauerblinken von Windenergieanlagen verschont zu werden, betont der Bundesrat.<br \/>\nKritik am Zeitdruck<\/p>\n<p>Der Bundesrat bem\u00e4ngelt allerdings den hohen Zeitdruck, unter dem auch dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende stehe: aufgrund der extrem kurzen Fristen sei weder den L\u00e4nder noch Unternehmen und Verb\u00e4nden ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung einger\u00e4umt worden.<\/p>\n<p><strong>Sonderausschreibungen f\u00fcr Solaranlagen und Windr\u00e4der<\/strong><\/p>\n<p>Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Ausbau von \u00d6kostrom mit Sonderausschreibungen f\u00fcr Photovoltaik- und Windkraftanlagen beschleunigen.<\/p>\n<p>Der Entwurf sieht vor, von 2019 bis 2021 insgesamt je 4 Gigawatt Solar- und Windenergieanlagen an Land zus\u00e4tzlich auszuschreiben. Die Sondermengen sollen nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel f\u00fcr Solaranlagen angerechnet werden.<br \/>\nFlankierend sind technologie\u00fcbergreifende Innovationsausschreibungen geplant. Darin sollen innovative Konzepte f\u00fcr besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden.<\/p>\n<p><strong>KWK weiterentwickeln<\/strong><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus will die Bundesregierung die Kraft-W\u00e4rme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend modernisieren, so dass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat, hei\u00dft es im Gesetzentwurf.<\/p>\n<p><strong>\u00dcberf\u00f6rderung vermeiden<\/strong><\/p>\n<p>Um europarechtlich verbotene \u00dcberf\u00f6rderungen zu vermeiden, sieht der Entwurf K\u00fcrzungen bei der Verg\u00fctung vor, unter anderem f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Solaranlagen und der Kraft-W\u00e4rme-Kopplung.<\/p>\n<p><strong>Wie es weitergeht<\/strong><\/p>\n<p>Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich dazu \u00e4u\u00dfern kann. Sie legt dann beide Dokumente dem Bundesrat zur Entscheidung vor.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (pm). In seiner ausf\u00fchrlichen Stellungnahme vom 23. November 2018 zum so genannten Energiesammelgesetz fordert der Bundesrat deutliche Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung, um die Energiewende weiter voranzubringen. Er bedauert, dass nach wie vor die langfristige Perspektive fehlt. 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