{"id":8716,"date":"2018-11-08T13:36:39","date_gmt":"2018-11-08T11:36:39","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=8716"},"modified":"2018-11-08T13:36:39","modified_gmt":"2018-11-08T11:36:39","slug":"erste-zwischenbilanz-zur-duerrehilfe-150-landwirte-stellen-antrag-auf-schnelle-hilfe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/11\/08\/erste-zwischenbilanz-zur-duerrehilfe-150-landwirte-stellen-antrag-auf-schnelle-hilfe\/","title":{"rendered":"Erste Zwischenbilanz zur D\u00fcrrehilfe: 150 Landwirte stellen Antrag auf schnelle Hilfe"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Bis zum 2. November konnten diejenigen Landwirte Antr\u00e4ge auf D\u00fcrrehilfe stellen, die noch in diesem Jahr eine Abschlagszahlung in Anspruch nehmen wollen. Nach dem Ende der Frist zieht Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht eine erste Zwischenbilanz: Demnach haben 150 Betriebe diese M\u00f6glichkeit genutzt und einen entsprechenden Antrag gestellt.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df der Bund-L\u00e4nder-Vereinbarung zur D\u00fcrrehilfe k\u00f6nnen maximal 50 Prozent des betrieblichen D\u00fcrreschadens ersetzt werden. Von diesen 50 Prozent k\u00f6nnen wiederum bis zu 70 Prozent als Abschlag noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Voraussetzungen sind ein hoher Naturalschaden und der Nachweis, dass der Betrieb durch die D\u00fcrre in Existenznot geraten ist.<\/p>\n<p>\u201eDie D\u00fcrre hat Schleswig-Holstein in diesem Jahr in besonderem Ma\u00dfe getroffen.Deshalb ist es gut, dass wir die Soforthilfen in Form von relevanten Abschlagszahlungen noch in diesem Jahr an existenzgef\u00e4hrdete Betriebe auszahlen k\u00f6nnen. Ich freue mich auch, dass Schleswig-Holstein bei der Umsetzung des Antragsverfahren vorbildlich vorangeht&#8220;, sagt Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht. Viele Daten f\u00fcr die Pr\u00fcfung und Auszahlung der Hilfen k\u00f6nnen einfach aus der Buchf\u00fchrung beziehungsweise dem Steuerbescheid \u00fcbernommen werden.<\/p>\n<p>Betriebe, die nicht auf die akute Zahlung eines Abschlages angewiesen sind, trotzdem aber noch Hilfe in Anspruch nehmen m\u00f6chten, k\u00f6nnen ihren Antrag auf D\u00fcrrehilfe noch bis zum 30. November 2018 stellen. F\u00fcr eine Gesamtbilanz ist es daher noch zu fr\u00fch: \u201eErst in der ersten Dezemberh\u00e4lfte werden wir einen \u00dcberblick \u00fcber alle Antr\u00e4ge haben\u201c, so Landwirtschaftsminister Albrecht.<\/p>\n<p>Die Bearbeitung und Pr\u00fcfung der Antr\u00e4ge erfolgt in den zust\u00e4ndigen regionalen Au\u00dfenstellen des Landesamtes (LLUR). Von dort erhalten die Antragsteller auch einen Zwischenbescheid \u00fcber die gew\u00e4hrten Vorsch\u00fcsse.<br \/>\nHintergrund:<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gibt es f\u00fcr die D\u00fcrrehilfe eine Untergrenze (2.500 Euro) und eine Obergrenze (500.000 Euro). Folgende Kriterien m\u00fcssen erf\u00fcllt sein, um die D\u00fcrrehilfe in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen:<\/p>\n<p><strong>Kriterium 1: Der naturale Schaden muss gr\u00f6\u00dfer als 30 Prozent sein<\/strong><\/p>\n<p>Der Naturalertrag auf Acker und Gr\u00fcnland muss in diesem Jahr im Betriebsdurchschnitt um mehr als 30 Prozent geringer sein als im Schnitt der letzten drei Jahre. Es gen\u00fcgt also nicht, dass es aufgrund der D\u00fcrre bei einer Frucht (z.B. Wintergerste) zu einer katastrophalen Ernte gekommen ist, wenn z.B. die Maissilage nur relativ weniger schlecht als sonst ausfallen sollte.<\/p>\n<p>Der Nachweis ist f\u00fcr viele Ackerfr\u00fcchte wie z.B. Getreide und Kartoffeln m\u00f6glich (Ackerschlagkartei), f\u00fcr den Futterbau (Mais- und Grassilage) sowie die Weidenutzung auf vielen Betrieben jedoch nicht. Hilfsweise k\u00f6nnen Landwirtinnen und Landwirte auf Sch\u00e4tzwerte auf Basis der Naturr\u00e4ume zur\u00fcckgreifen, die das Ministerium f\u00fcr Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) zusammen mit der Landwirtschaftskammer erarbeitet hat.<\/p>\n<p><strong>Kriterium 2: Prosperit\u00e4tsgrenze von 90.000 Euro bzw. 120.000 Euro<\/strong><\/p>\n<p>Die Prosperit\u00e4t (d.h. der Wohlstand) bezieht sich auf die Summe der positiven Eink\u00fcnfte gem\u00e4\u00df Steuerbescheid. Es z\u00e4hlt der letzte vorliegende Steuerbescheid. Eheleute, die \u00fcber einer Grenze von 120.000 Euro liegen, sind nicht hilfeberechtigt. F\u00fcr Einzelpersonen betr\u00e4gt die Grenze 90.000 Euro.<\/p>\n<p><strong>Kriterium 3: kein hohes au\u00dferlandwirtschaftliches Gewerbeeinkommen<\/strong><\/p>\n<p>Eink\u00fcnfte aus gewerblichen nichtlandwirtschaftlichen Betriebszweigen d\u00fcrfen nicht mehr als 35 Prozent der gesamten Eink\u00fcnfte ausmachen. Anderenfalls ist das Unternehmen nicht hilfeberechtigt.<\/p>\n<p><strong>Kriterium 4: kein hohes Privatverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n<p>Zum \u201eanrechenbaren Privatverm\u00f6gen\u201c z\u00e4hlen Bankkonten und Wertpapierdepots. Wertgegenst\u00e4nde, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen z\u00e4hlen nicht zum \u201eanrechenbaren Privatverm\u00f6gen\u201c. Im Antrag ist eine entsprechende Bankauskunft erforderlich.<\/p>\n<p><strong>Kriterium 5: durch die D\u00fcrre wirtschaftlich gef\u00e4hrdete Betriebe<\/strong><\/p>\n<p>Dieses Kriterium bezieht sich auf eine Kennziffer in der Buchf\u00fchrung, den sogenannten Cash flow III (im Wesentlichen der Gewinn in der Referenzperiode minus Entnahmen minus Tilgung plus Abschreibung). Die Kennziffer wird ins Verh\u00e4ltnis gesetzt zum D\u00fcrreschaden. Eine Existenzgef\u00e4hrdung und damit eine F\u00f6rderf\u00e4higkeit liegt vor, wenn der D\u00fcrreschaden gr\u00f6\u00dfer ist als der durchschnittliche Cash flow III.<\/p>\n<p><strong>Kriterium 6: kein auch ohne D\u00fcrre existenzgef\u00e4hrdeter Betrieb<\/strong><\/p>\n<p>Eine D\u00fcrrehilfe ist nur m\u00f6glich, wenn der Betrieb ohne D\u00fcrre nicht existenzgef\u00e4hrdet w\u00e4re. Dieses Kriterium wird im Einzelfall unter Einbeziehung der Hausbank gepr\u00fcft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Bis zum 2. 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