{"id":85698,"date":"2026-08-10T08:28:28","date_gmt":"2026-08-10T07:28:28","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=85698"},"modified":"2026-08-10T08:28:28","modified_gmt":"2026-08-10T07:28:28","slug":"ab-kommendem-schuljahr-besteht-anspruch-auf-ganztagsbetreuung-wie-ist-geesthacht-vorbereitet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2026\/08\/10\/ab-kommendem-schuljahr-besteht-anspruch-auf-ganztagsbetreuung-wie-ist-geesthacht-vorbereitet\/","title":{"rendered":"Ab kommendem Schuljahr besteht Anspruch auf Ganztagsbetreuung \u2013 Wie ist Geesthacht vorbereitet?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Geesthacht (pm).<\/strong> Ab dem kommenden Schuljahr 2026\/2027 greift an Schleswig-Holsteinischen Grundschulen der Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Zuerst nur f\u00fcr Erstkl\u00e4sslerinnen und Erstkl\u00e4ssler, ab dem Schuljahr 2029\/2030 dann f\u00fcr alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Den Rahmen des Rechtsanspruchs \u2013 also unter anderem den zeitlichen Umfang und die Finanzierung \u2013 geben Bund und Land vor. Die praktische Umsetzung dessen liegt bei den Kommunen \u2013 also auch bei der Stadt Geesthacht.<\/p>\n<p>Und die kann zum Schuljahr 2026\/2027 bereits mehr anbieten, als es das Land fordert. Denn in der Stadt Geesthacht kann zum kommenden Schuljahr nicht nur allen Erstkl\u00e4sslerinnen und Erstkl\u00e4sslern, deren Familien einen Betreuungsplatz w\u00fcnschen, ein Betreuungsplatz angeboten werden. Auch der Bedarf der zweiten bis vierten Klassen kann zu einem Gro\u00dfteil gedeckt werden. Von 592 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der zweiten bis vierten Klassen, die Interesse an Nachmittagsbetreuungspl\u00e4tzen angemeldet haben, k\u00f6nnen zum kommenden Schuljahr 522 versorgt werden. Insgesamt k\u00f6nnen zum Schuljahr 2026\/2027 so 706 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler aufgenommen werden. Die Zahl wird sich zum Herbst dann noch einmal mit weiterem zus\u00e4tzlichem Personal deutlich erh\u00f6hen und die Zahl auf der Warteliste somit reduzieren.<\/p>\n<p><strong>Ein \u00dcberblick \u00fcber den aktuellen Stand &#8211; der vom Land formulierte Rechtsanspruch umfasst:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Betreuung an f\u00fcnf Tagen pro Woche<\/li>\n<li>bis zu acht Stunden t\u00e4glich (der Unterricht geh\u00f6rt dazu)<\/li>\n<li>auch Ferienzeiten (mit bis zu vier Wochen Schlie\u00dfzeit)<\/li>\n<li>ab dem Schuljahr 2026\/2027 Betreuungspl\u00e4tze f\u00fcr alle Erstkl\u00e4ssler und ab 2029\/2030 f\u00fcr ganze Jahrgangsstufe 1 bis 4<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Die Stadt Geesthacht bietet bereits:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Betreuung an f\u00fcnf Tagen pro Woche<\/li>\n<li>Betreuung bis zu 10,5 Stunden t\u00e4glich (der Unterricht geh\u00f6rt dazu)<\/li>\n<li>Ferienbetreuung von 11 Wochen, wobei die Inanspruchnahme auf 8 Wochen begrenzt ist<\/li>\n<li>Der Rechtsanspruch der Erstkl\u00e4sslerinnen und Erstkl\u00e4ssler ist f\u00fcr dieses Schuljahr erf\u00fcllt<\/li>\n<\/ul>\n<p>In den Jahrg\u00e4ngen 2 bis 4 h\u00e4lt die Stadt Geesthacht im kommenden Schuljahr bereits f\u00fcr 522 von 592 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler Betreuungspl\u00e4tze vor. Die restlichen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler stehen aktuell auf der Warteliste<\/p>\n<p>\u201eIn Schleswig-Holstein wird der Anspruch in der Regel \u00fcber schulische Ganztags- und Betreuungsangebote umgesetzt. Die Teilnahme ist freiwillig. Eltern entscheiden, ob ihr Kind teilnimmt&#8220;, teilt zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung das Ministerium f\u00fcr Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in Kiel mit.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Stadt Geesthacht ist die Ganztagsbetreuung eine Mammutaufgabe: Um ausreichend Pl\u00e4tze in der Ganztagsbetreuung anbieten zu k\u00f6nnen, haben die Geesthachter Schulen in den vergangenen Jahren ihr Angebot erheblich ausgebaut. Dieses macht sich unter anderem in der Anzahl der Personen bemerkbar, die im Ganztag arbeiten und bei der Stadt Geesthacht angestellt sind. Seit dem Jahr 2020 ist die Anzahl der Besch\u00e4ftigten in diesem Bereich von 53 Besch\u00e4ftigten um 70 Personen auf 123 Besch\u00e4ftigte angestiegen. Wobei sich der Ausbau der Ganztagsbetreuung nicht nur in einer steigenden Anzahl an Besch\u00e4ftigten zeigt, sondern auch in der Weiterentwicklung von vorhandenen Stellen. Zahlreiche Stellen wurden mit h\u00f6heren Stundenumf\u00e4ngen ausgestattet, um die verl\u00e4ngerten Betreuungszeiten und den wachsenden Bedarf zuverl\u00e4ssig abdecken zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Und auch die r\u00e4umlichen Kapazit\u00e4ten wurden ausgebaut. So hat die Stadt Geesthacht unter anderem Container an der Buntenskampschule aufgestellt, f\u00fcr die Waldschule wird der Bau einer Mensa vorangetrieben \u2013 nur zwei der Bauprojekte, die im direkten Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung stehen. \u201eWir haben an jeder Geesthachter Schule, an der ein Ganztagsangebot besteht, auch eine Mensa. Ebenso wird an der Waldschule ein warmes Mittagessen ausgegeben. Die Bedingungen der Ausgabe sowie Essensorganisation und -atmosph\u00e4re werden sich durch eine neue Mensa nat\u00fcrlich verbessern&#8220;, erkl\u00e4rt Geesthachts B\u00fcrgermeister Olaf Schulze. \u201eAm Otto-Hahn-Gymnasium gibt es derzeit keine Mensa, weil die Schule kein Ganztagsprogramm anbietet.&#8220;<\/p>\n<p>Die Stadtpolitik Geesthachts hat f\u00fcr die Ganztagsbetreuung (ausgenommen ist die Fr\u00fchbetreuung, deren Buchung zus\u00e4tzlich 20 Euro im Monat kostet) eine Kostenbeteiligung der Eltern mit 135 Euro im Monat beschlossen. 135 Euro Elternbeteiligung formuliert auch das Land Schleswig-Holstein in der Richtlinie zur Ganztagsbetreuung und sie ist demnach Baustein des vom Land aufgestellten Finanzierungsmodells f\u00fcr die Ganztagsbetreuung. \u201eW\u00fcrde die Stadt an dieser Stelle geringere Betr\u00e4ge von den Eltern einfordern, m\u00fcsste die dadurch entstehende Finanzierungsl\u00fccke \u00fcber den st\u00e4dtischen Haushalt abgefangen werden \u2013 also \u00fcber die Gelder aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler&#8220;, erkl\u00e4rt Geesthachts B\u00fcrgermeister Olaf Schulze.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geesthacht (pm). Ab dem kommenden Schuljahr 2026\/2027 greift an Schleswig-Holsteinischen Grundschulen der Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Zuerst nur f\u00fcr Erstkl\u00e4sslerinnen und Erstkl\u00e4ssler, ab dem Schuljahr 2029\/2030 dann f\u00fcr alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Den Rahmen des Rechtsanspruchs \u2013 also unter anderem den zeitlichen Umfang und die Finanzierung \u2013 geben Bund und Land vor. 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