{"id":83729,"date":"2026-06-02T05:31:51","date_gmt":"2026-06-02T04:31:51","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=83729"},"modified":"2026-06-01T10:34:32","modified_gmt":"2026-06-01T09:34:32","slug":"urlaubskonflikte-im-buero","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2026\/06\/02\/urlaubskonflikte-im-buero\/","title":{"rendered":"Urlaubskonflikte im B\u00fcro"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Arbeitgeber kann Urlaubsantr\u00e4ge allerdings ablehnen, falls dringende betriebliche Belange dagegensprechen oder zu viele Mitarbeiter gleichzeitig freihaben wollen. Dabei muss er genau abw\u00e4gen und kann den einmal genehmigten Urlaub nur in absoluten Ausnahmef\u00e4llen widerrufen. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser grunds\u00e4tzlich ein Mitspracherecht bei den Regeln f\u00fcr die Urlaubsplanung.<\/p>\n<p><strong>Arbeitgeber muss Urlaubsw\u00fcnsche beachten<\/strong><\/p>\n<p>Ob ein Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub nehmen darf, entscheidet der Arbeitgeber. Er muss jedoch dabei die Urlaubsw\u00fcnsche seiner Mitarbeiter erfragen und ber\u00fccksichtigen. Er kann einen Urlaubsantrag ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Betrieb bei Gew\u00e4hrung des Urlaubs wegen hoher Krankenst\u00e4nde oder Mitarbeiterk\u00fcndigungen unterbesetzt w\u00e4re, gro\u00dfe Mengen an Waren zu verderben drohen oder dringende Auftr\u00e4ge unerledigt bleiben w\u00fcrden, die zur K\u00fcndigung eines Kunden f\u00fchren k\u00f6nnten, der f\u00fcr das Unternehmen wichtig ist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub im Anschluss an eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsma\u00dfnahme nehmen m\u00f6chte. In diesem Fall ist der Urlaub auf jeden Fall zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p><strong>Eltern haben keinen automatischen Vorrang<\/strong><\/p>\n<p>Der Arbeitgeber kann zudem einzelne Urlaubsw\u00fcnsche ablehnen, wenn mehrere Mitarbeiter zur selben Zeit verreisen m\u00f6chten und aus betrieblichen Gr\u00fcnden nicht jeder Urlaubswunsch erf\u00fcllt werden kann. Dann muss er unter sozialen Gesichtspunkten f\u00fcr eine gerechte Verteilung der Urlaubszeiten sorgen. Wichtige Kriterien bei der Entscheidung sind zum Beispiel Urlaubsm\u00f6glichkeiten der schulpflichtigen Kinder oder der Partner, falls diese nur in den typischen Ferienzeiten Urlaub erhalten. Aber auch das Alter, die Dauer der Betriebszugeh\u00f6rigkeit, die Erholungsbed\u00fcrftigkeit und die Regelung des Urlaubs in den Vorjahren k\u00f6nnen eine Rolle spielen. Eltern haben daher nicht in jedem Fall w\u00e4hrend der Schulferien Vorrang. Nicht zul\u00e4ssig ist es, bei Terminkonflikten dem Arbeitnehmer vorrangig Urlaub zu geben, der ihn zuerst beantragt hat.<\/p>\n<p><strong>Genehmigt ist genehmigt?<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich kann der Arbeitgeber einen bereits genehmigten Urlaub nicht einseitig zur\u00fccknehmen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn es dem Arbeitgeber schlechthin unzumutbar w\u00e4re, an der Urlaubsgew\u00e4hrung festzuhalten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Mitarbeiter ben\u00f6tigt wird, um den Zusammenbruch des Unternehmens zu verhindern oder um echte unbedingt erforderliche \u201eNot- und Erhaltungsma\u00dfnahmen\u201c auszuf\u00fchren. Hat der Urlaub schon begonnen, ist ein Zur\u00fcckrufen sogar nur unter noch strengeren Voraussetzungen m\u00f6glich. Etwaige Kosten, beispielsweise f\u00fcr die Stornierung von Flug oder Hotel, muss der Arbeitgeber \u00fcbernehmen. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch einig, k\u00f6nnen sie vereinbaren, dass der genehmigte Urlaub nicht genommen und sp\u00e4ter nachgeholt wird.<\/p>\n<p><strong>Keinesfalls selbst beurlauben!<\/strong><\/p>\n<p>Wer der Arbeit eigenm\u00e4chtig fernbleibt, also eine sogenannte Selbstbeurlaubung vornimmt, weil der Urlaubsantrag nicht bewilligt wurde, riskiert eine K\u00fcndigung. Arbeitnehmer sollten alle Gespr\u00e4che oder E-Mails rund um den Urlaub und dessen Genehmigung dokumentieren. Kommt es zum Streit, k\u00f6nnen diese Unterlagen als Beweise verwendet werden. Wenn der Arbeitgeber einen genehmigten Urlaub streicht und die Betroffenen dies nicht hinnehmen m\u00f6chten, sollten sie ihren direkten Vorgesetzten oder die Personalabteilung sowie den Betriebsrat oder die Gewerkschaft ansprechen und sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt beraten lassen.<\/p>\n<p>Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte finden sich\u00fcber die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter <a href=\"https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/<\/a>.<\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte sind unabh\u00e4ngige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschlie\u00dflich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Anspr\u00fcchen und erarbeiten wirtschaftlich vern\u00fcnftige L\u00f6sungen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und d\u00fcrfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen entt\u00e4uschen.<\/p>\n<p>Auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer<\/a> und das Online-Verbraucherportal unter <a href=\"https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/<\/a> geben interessante Hinweise.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. 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