{"id":83282,"date":"2026-05-19T07:25:27","date_gmt":"2026-05-19T06:25:27","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=83282"},"modified":"2026-05-19T07:25:27","modified_gmt":"2026-05-19T06:25:27","slug":"chatgpt-in-der-uni-oder-schulpruefung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2026\/05\/19\/chatgpt-in-der-uni-oder-schulpruefung\/","title":{"rendered":"ChatGPT in der Uni- oder Schulpr\u00fcfung"},"content":{"rendered":"<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong>\u00a0Laut einer Studie des Centrums f\u00fcr Hochschulentwicklung nutzen bereits 65 Prozent der befragten Studenten regelm\u00e4\u00dfig KI-Tools. Entsprechend gro\u00df kann die Versuchung sein, sogenannte Large Language Models wie ChatGPT auch ohne Erlaubnis f\u00fcr pr\u00fcfungsrelevante Hausaufgaben zu verwenden. Wer \u00fcberf\u00fchrt wird, riskiert schwerwiegende Strafen wie das Nichtbestehen der Pr\u00fcfung ohne M\u00f6glichkeit zur Wiederholung oder sogar eine Anzeige wegen Betrugs. Auch in der Schule kann der unerlaubte KI-Einsatz als T\u00e4uschungsversuch gewertet werden und eine Sechs bedeuten oder den Abschluss kosten.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Indizien k\u00f6nnen f\u00fcr ein Verfahren ausreichen<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Manche Studenten glauben, die unerlaubte KI-Nutzung w\u00e4re ohnehin nicht nachweisbar. Diese Sicherheit tr\u00fcgt: Zwar ist die Hochschule in der Beweispflicht und der rein technische Beleg mittels KI-Detektoren kaum m\u00f6glich, aber auch das Zusammenspiel mehrerer Indizien kann einen ausreichend klaren Beweis liefern. Hierzu k\u00f6nnen von der KI erfundene Quellenangaben, ein deutlich ver\u00e4nderter Schreibstil oder Nachpr\u00fcfungen, bei denen die Betroffenen ihre eigenen Arbeitsschritte nicht mehr erkl\u00e4ren k\u00f6nnen, geh\u00f6ren. \u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich an Schulen. So ist es im Einzelfall nicht erforderlich, dass ein Sch\u00fcler direkt bei der KI-Nutzung \u201eerwischt&#8220; wird. Bisher nicht im Unterricht behandelte L\u00f6sungsans\u00e4tze, fehlende Zwischenschritte oder auff\u00e4llige Nachbesprechungen k\u00f6nnen Anscheinsbeweis genug sein, sofern es keine glaubhafte Erkl\u00e4rung gibt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Hochschulen d\u00fcrfen \u201eFallen&#8220; stellen<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Grunds\u00e4tzlich \u00fcberschreiten Universit\u00e4ten nicht ihre Kompetenzen, wenn sie angesichts des zunehmenden KI-Einsatzes und der Herausforderungen, die mit der Aufdeckung verbunden sind, proaktiv \u201eFallen&#8220; stellen. Dies k\u00f6nnen zum Beispiel versteckte Anweisungen an die KI sein, sogenannte Prompts, die in die Aufgabenstellungen eingebaut werden und dazu f\u00fchren, dass die KI sich verr\u00e4t. Ein solches Vorgehen mag f\u00fcr manche Studenten zwar \u201eunfair&#8220; wirken; es handelt sich dabei jedoch nicht um einen unerlaubten Anreiz zum Fehlverhalten seitens der Hochschule.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Nur ausdr\u00fccklich erlaubter KI-Einsatz ist sicher<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Bei einem T\u00e4uschungsvorwurf kommt es nicht immer zwingend darauf an, dass der Betroffene absichtlich get\u00e4uscht hat. Bereits der falsche Eindruck, er h\u00e4tte die Leistung selbst erbracht, kann ausreichen. Wer nicht aus Versehen betr\u00fcgen will, sollte daher den Dozenten fragen und davon ausgehen, dass KI nur dann nicht in Pr\u00fcfungen verboten ist, wenn sie ausdr\u00fccklich erlaubt wurde. Zudem sollte die Nutzung offen benannt und dokumentiert werden. Studenten, denen eine T\u00e4uschung vorgeworfen wird, sollten keine Angaben machen und sich direkt an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser pr\u00fcft die Begr\u00fcndung und Beweise, unterst\u00fctzt Betroffene bei ihrem Recht auf Akteneinsicht sowie Anh\u00f6rung und stellt die Einhaltung aller Fristen sicher. Studenten, die KI nur als Hilfsmittel benutzt haben, beispielsweise zur Korrektur von Rechtschreibfehlern, sollten Nachweise wie Chatverl\u00e4ufe oder Notizen sammeln. Eltern sollten ihre Kinder \u00fcber den richtigen Umgang mit KI f\u00fcr die Schule aufkl\u00e4ren. Kommt es zum T\u00e4uschungsvorwurf, sollten sie gemeinsam \u00fcberlegen, ob es eine gute, belegbare Erkl\u00e4rung gibt. Ger\u00e4t die Versetzung oder der Abschluss in Gefahr, ist der Gang zum Anwalt sinnvoll.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Wer entscheidet, welche KI-Regeln gelten?<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Sofern eine Hochschule bereits Regeln zum Umgang mit KI erlassen hat, ist vor allem die Pr\u00fcfungsordnung entscheidend. Diese legt fest, welche Hilfsmittel erlaubt sind, welche Eigenleistungen Studenten erbringen m\u00fcssen und wie Verst\u00f6\u00dfe bestraft werden k\u00f6nnen. Die Art des Leistungsnachweises, also ob es sich zum Beispiel um eine Hausarbeit oder Klausur handelt, spielt keine Rolle. Vor allem bei Abschlussarbeiten verlangen Universit\u00e4ten meist eine Eigenst\u00e4ndigkeitserkl\u00e4rung, in der die Verfasser versichern, ihre Arbeit selbstst\u00e4ndig geschrieben zu haben. Wer dennoch KI nutzt, gibt unter Umst\u00e4nden eine falsche Versicherung an Eides statt ab, macht sich also auch strafbar. Hiervon klar abzugrenzen ist der KI-Einsatz an Schulen. Was erlaubt ist und was nicht, regeln die jeweilige Schule und das Schulrecht. Doch selbst, wenn es kein offizielles Verbot gibt, kann die heimliche Nutzung von KI bei Leistungsnachweisen als T\u00e4uschungsversuch gelten. Dabei kann ausreichen, dass dem Sch\u00fcler h\u00e4tte klar sein m\u00fcssen, dass er gegen die Regeln verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Im Zweifelsfall sollten man sich von einer Rechtsanw\u00e4ltin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte finden Sie \u00fcber die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AW0AAJrqjzgAAAAAAAAAAcZdNQIAAAAAACIAAAAAAASEvgBqCsrL1d5QbyNVR9-YHut7DLgBmQAEU8I\/1\/NfcYXAsH5JFrqhYlQTTQRw\/aHR0cHM6Ly93d3cucmFrLXNoLmRlL2Z1ZXItYnVlcmdlci9hbndhbHRzc3VjaGUv\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/<\/a>.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte sind unabh\u00e4ngige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschlie\u00dflich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Anspr\u00fcchen und erarbeiten wirtschaftlich vern\u00fcnftige L\u00f6sungen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und d\u00fcrfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen entt\u00e4uschen.<\/p>\n<p>Die Internetseite der Rechtsanwaltskammer und auch die Facebookseite geben zus\u00e4tzliche Informationen: <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AW0AAJrqjzgAAAAAAAAAAcZdNQIAAAAAACIAAAAAAASEvgBqCsrL1d5QbyNVR9-YHut7DLgBmQAEU8I\/2\/aEeoPuvB6_LAKUGYVuQGfA\/aHR0cHM6Ly93d3cuZmFjZWJvb2suY29tL1NILlJlY2h0c2Fud2FsdHNrYW1tZXI\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer<\/a>\u00a0und das Online-Verbraucherportal unter\u00a0<a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AW0AAJrqjzgAAAAAAAAAAcZdNQIAAAAAACIAAAAAAASEvgBqCsrL1d5QbyNVR9-YHut7DLgBmQAEU8I\/3\/AJJY554Vcbxxysq9CoO9wA\/aHR0cHM6Ly9paHItcmF0Z2ViZXItcmVjaHQuZGUv\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/<\/a>.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm).\u00a0Laut einer Studie des Centrums f\u00fcr Hochschulentwicklung nutzen bereits 65 Prozent der befragten Studenten regelm\u00e4\u00dfig KI-Tools. 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