{"id":80026,"date":"2026-02-02T10:24:51","date_gmt":"2026-02-02T09:24:51","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=80026"},"modified":"2026-02-02T10:24:53","modified_gmt":"2026-02-02T09:24:53","slug":"kuendigung-per-messenger-ist-das-rechtens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2026\/02\/02\/kuendigung-per-messenger-ist-das-rechtens\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigung per Messenger: Ist das rechtens?"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Instant Messenger wie WhatsApp sind praktische Helfer f\u00fcr eine schnelle, einfache Kommunikation \u2013 auch im Beruf. Aber Vorsicht: Sie sind nicht f\u00fcr jeden Zweck geeignet. Die K\u00fcndigung eines Arbeitsvertrags per Smartphone ist rechtlich nicht wirksam. Das gilt f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleicherma\u00dfen und betrifft zum Beispiel auch K\u00fcndigungen per SMS oder E-Mail. Obwohl das Arbeitsverh\u00e4ltnis prinzipiell weiter besteht, sollten betroffene Arbeitnehmer unbedingt handeln.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Es gilt nur die Schriftform<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die K\u00fcndigung eines Arbeitsvertrags ist in Deutschland nur in der Schriftform m\u00f6glich. Die elektronische oder Textform ist sogar dann nicht g\u00fcltig, wenn beide Seiten diese im Vertrag vereinbart haben. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder eine andere k\u00fcndigungsberechtigte Person muss die K\u00fcndigung selbst handschriftlich und mit vollem Nachnamen unterschreiben. Das Dokument ist dem Arbeitnehmer im Original zu \u00fcbergeben oder muss ihm bei Abwesenheit per Post oder Boten zugehen. Die K\u00fcndigungsfrist beginnt am Folgetag.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Als h\u00e4tte es die K\u00fcndigung nie gegeben<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine K\u00fcndigung, die nicht die Schriftform einh\u00e4lt, ist unwirksam. Das Arbeitsverh\u00e4ltnis besteht also fort. Das gilt auch, wenn das K\u00fcndigungsschreiben zwar korrekt aufgesetzt, aber dem Empf\u00e4nger nur eingescannt oder als Foto geschickt wurde und der Absender das Original beh\u00e4lt. Au\u00dferdem ger\u00e4t der Arbeitgeber in sogenannten Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht besch\u00e4ftigt. Der Betroffene hat dann in der Regel Anspruch auf Entgelt, obwohl er nicht arbeitet. Damit der Arbeitgeber nicht davon ausgeht, dass die K\u00fcndigung akzeptiert wurde, sollte der Arbeitnehmer schriftlich mitteilen, dass die K\u00fcndigung unwirksam ist und das Arbeitsverh\u00e4ltnis noch besteht. Au\u00dferdem sollte er klar machen, dass er weiterhin arbeitsbereit ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>K\u00fcndigungsschutzklage nicht aufschieben<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wer eine K\u00fcndigung per Messenger erh\u00e4lt, sollte einen k\u00fchlen Kopf bewahren und zuerst einmal die Nachricht als Screenshot sichern sowie Absender, Uhrzeit und Datum notieren. Auch eine formunwirksame K\u00fcndigung kann unter Umst\u00e4nden die Dreiwochenfrist f\u00fcr eine K\u00fcndigungsschutzklage ausl\u00f6sen, wenn der Arbeitnehmer sie f\u00fcr rechtens h\u00e4lt. Die Rechtsprechung verlangt f\u00fcr den Beginn der Frist jedoch grunds\u00e4tzlich den Zugang einer schriftlichen K\u00fcndigung. Erfolgt eine K\u00fcndigung eindeutig formunwirksam, also zum Beispiel elektronisch oder m\u00fcndlich, kann die Unwirksamkeit auch nach Ablauf der Dreiwochenfrist geltend gemacht werden, solange keine Verwirkung eingetreten ist. \u00dcber die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls informiert der Rechtsanwalt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abfindung nach K\u00fcndigung? Kein \u201eSelbstl\u00e4ufer\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Oft hat der Kl\u00e4ger das Ziel, sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung zu einigen, da das Vertrauensverh\u00e4ltnis bereits zerr\u00fcttet ist. Es gibt jedoch keinen automatischen Anspruch auf Abfindung. Eine K\u00fcndigungsschutzklage ist auch dann m\u00f6glich, wenn der Betrieb des Arbeitgebers nicht unter das K\u00fcndigungsschutzgesetz f\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Zweifelsfall sollte man sich von einer Rechtsanw\u00e4ltin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte finden sich \u00fcber die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter <a href=\"https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/\">https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte sind unabh\u00e4ngige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschlie\u00dflich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Anspr\u00fcchen und erarbeiten wirtschaftlich vern\u00fcnftige L\u00f6sungen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und d\u00fcrfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen entt\u00e4uschen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer\">https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer<\/a> und das Online-Verbraucherportal unter <a href=\"https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/\">https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/<\/a> geben interessante Tipps.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Instant Messenger wie WhatsApp sind praktische Helfer f\u00fcr eine schnelle, einfache Kommunikation \u2013 auch im Beruf. Aber Vorsicht: Sie sind nicht f\u00fcr jeden Zweck geeignet. Die K\u00fcndigung eines Arbeitsvertrags per Smartphone ist rechtlich nicht wirksam. 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