{"id":7907,"date":"2018-10-14T10:23:04","date_gmt":"2018-10-14T08:23:04","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=7907"},"modified":"2018-10-14T10:23:04","modified_gmt":"2018-10-14T08:23:04","slug":"laubblaeser-erschreckt-autofahrer-wer-haftet-bei-unfall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/10\/14\/laubblaeser-erschreckt-autofahrer-wer-haftet-bei-unfall\/","title":{"rendered":"Laubbl\u00e4ser erschreckt Autofahrer: Wer haftet bei Unfall?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Wer im Herbst mit einem Laubbl\u00e4ser arbeitet, muss Sicherheitsma\u00dfnahmen ergreifen, um andere nicht zu sch\u00e4digen. Nach einem Autounfall kann der Gesch\u00e4digte allerdings nur dann Schadenersatz verlangen, wenn er nachweist, dass tats\u00e4chlich die Arbeit mit dem Laubbl\u00e4ser den Unfall verursacht hat. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht N\u00fcrnberg-F\u00fcrth entschieden.<\/p>\n<p><strong>Hintergrundinformation<\/strong><\/p>\n<p>Wer eine m\u00f6gliche Gefahrenquelle schafft, muss Ma\u00dfnahmen ergreifen, damit andere keinen Schaden erleiden \u2013 das ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie besagt zum Beispiel, dass im Herbst und Winter die Gehwege frei sein m\u00fcssen von rutschigem Laub, Schnee oder Eis. Aber auch durch die Reinigungs- und R\u00e4umarbeiten sollte niemand zu Schaden kommen. Der Fall: Eine Frau war mit ihrem Pkw eine enge Stra\u00dfe in F\u00fcrth entlanggefahren. Dort waren Mitarbeiter der Stadt damit besch\u00e4ftigt, die Gehwege vom Herbstlaub zu befreien. Dabei nutzten sie einen Laubbl\u00e4ser und eine kleine Kehrmaschine. Auf H\u00f6he der Arbeiter verriss die Frau die Lenkung und fuhr auf ein geparktes Auto auf. Grund f\u00fcr den Unfall sei eine Laubwolke gewesen, die der Laubbl\u00e4ser ihr vor die Windschutzscheibe geblasen habe, so die Frau. Das habe sie erschreckt. Sie verlangte, dass die Stadt F\u00fcrth ihr den Schaden von rund 4.300 Euro ersetzen solle. Das Urteil: Das Landgericht N\u00fcrnberg-F\u00fcrth gestand ihr jedoch nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice keinen Schadenersatz zu. Zeugenaussagen ergaben nicht eindeutig, ob wirklich eine Laubwolke f\u00fcr den Unfall verantwortlich war. Das Gericht wies allerdings darauf hin, dass die Mitarbeiter der Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt h\u00e4tten: Zum einen sei die Kehrmaschine dem Laubbl\u00e4ser in viel zu gro\u00dfem Abstand gefolgt. Zum anderen habe es keine Warnschilder gegeben. H\u00e4tte ein Zeuge eindeutig gesehen, wie eine Laubwolke die Windschutzscheibe traf, h\u00e4tte die Stadt f\u00fcr den Schaden aufkommen m\u00fcssen.<br \/>\nLandgericht N\u00fcrnberg-F\u00fcrth, Urteil vom 10. Mai 2016, Az. 4 O 6465\/15<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Wer im Herbst mit einem Laubbl\u00e4ser arbeitet, muss Sicherheitsma\u00dfnahmen ergreifen, um andere nicht zu sch\u00e4digen. Nach einem Autounfall kann der Gesch\u00e4digte allerdings nur dann Schadenersatz verlangen, wenn er nachweist, dass tats\u00e4chlich die Arbeit mit dem Laubbl\u00e4ser den Unfall verursacht hat. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht N\u00fcrnberg-F\u00fcrth entschieden. 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