{"id":78713,"date":"2025-12-15T10:30:07","date_gmt":"2025-12-15T09:30:07","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=78713"},"modified":"2025-12-15T10:30:07","modified_gmt":"2025-12-15T09:30:07","slug":"ministerium-informiert-anlaesslich-der-derzeit-laufenden-zweiten-insolvenz-der-klinik-geesthacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2025\/12\/15\/ministerium-informiert-anlaesslich-der-derzeit-laufenden-zweiten-insolvenz-der-klinik-geesthacht\/","title":{"rendered":"Ministerium informiert\u00a0anl\u00e4sslich der derzeit laufenden zweiten Insolvenz der Klinik\u00a0Geesthacht"},"content":{"rendered":"<div><strong>Kiel\/Geesthacht (pm).<\/strong> Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden zweiten Insolvenz der Klinik Geesthacht informiert das Gesundheitsministerium am Sonnabend, 13. Dezember 2025 erneut zum Thema:<\/div>\n<div class=\"default-style\"><\/div>\n<div class=\"default-style\">Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein unterst\u00fctzt ausdr\u00fccklich Bem\u00fchungen zum Erhalt der Klinik Geesthacht. Federf\u00fchrend im Verfahren zur Zukunft des Kranken\u00adhauses in Geesthacht ist der Sachwalter in Zusammenarbeit mit der Klinik. Das Ministeri\u00adum steht den Verantwortungstragenden auf Seiten der Klinik wie auch po\u00adtentiell interes\u00adsierten Investoren in Bezug auf Fragestellungen zur Krankenhausplanung und -Finanzierung beratend zur Seite.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Das Gesundheitsministerium hat krankenhausplanerisch am Versorgungsauftrag der Klinik Geesthacht nichts ver\u00e4ndert. Die Insolvenz und die Ank\u00fcndigung des Tr\u00e4gers zur vorge\u00adsehenen Reduzierung des Angebotes \u2013 wie er unter anderem im Sozialausschuss mit\u00adteilte \u2013 liegen, ausweislich der Darstellungen des Krankenhauses, urs\u00e4chlich in der wirtschaftli\u00adchen Situation der Klinik.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Allgemein sind viele Klinikinsolvenzen die Folge aus unzureichenden Einnahmen gegen\u00ad\u00fcber steigen\u00adden Krankenhausausgaben. Verantwortlich f\u00fcr die Klinikfinanzierung ist der Bund. Daher setzt sich Schleswig-Holstein intensiv und ausdauernd f\u00fcr ange\u00admessene Rahmenbedin\u00adgungen und eine ausk\u00f6mmliche Klinikfinanzierung gegen\u00fcber dem Bund ein \u2013 zuletzt bei\u00adspielsweise im Bundesrat im November. Der Bund hatte bei der Erarbeitung der Krankenhausreform in der vergangenen Legislatur \u2013 mit dem soge\u00adnannten Krankenhaus\u00adversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) \u2013 jedoch leider die For\u00adderungen der L\u00e4nder weitgehend ignoriert.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Anl\u00e4sslich der ersten Insolvenz im Jahr 2024 in Geesthacht hatte das Ministerium wie mitgeteilt vorsorg\u00adlich bereits den Austausch mit den umliegenden Klinikstandorten gesucht, um zu pr\u00fcfen, wie die Versorgung alternativ sichergestellt werden k\u00f6nnte, falls am Stand\u00adort Geesthacht station\u00e4re Leistungsange\u00adbote wegfallen. Im Ergebnis w\u00e4re eine Sicherstel\u00adlung der Grund- und Notfallversorgung auch mit Hilfe anderer Standorte m\u00f6glich, bei\u00adspielsweise mit Hilfe unter anderem der 18 km entfernten Klinik in Reinbek. Weitere Kran\u00adkenh\u00e4user in der Region bzw. den angren\u00adzenden Regionen sind in Bergedorf, L\u00fcneburg und L\u00fcbeck, das n\u00e4chstgelegene Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern liegt in Boi\u00adzenburg. Einen Zwang seitens der Krankenhausplanung, alle bisherigen Leistungsangebo\u00adte am Standort Geesthacht fortzu\u00adf\u00fchren, kann das Ministerium gegen\u00fcber einem Tr\u00e4ger nicht aus\u00fcben.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Das Gesundheitsministerium\u00a0bef\u00fcrwortet\u00a0jedoch\u00a0ausdr\u00fccklich,\u00a0wenn sich\u00a0der Tr\u00e4ger oder potentie\u00adll andere Tr\u00e4ger\u00a0f\u00fcr\u00a0den Erhalt des Angebotes der\u00a0Klinik engagieren\u00a0und gemein\u00adsam zu\u00a0nachhaltigen\u00a0L\u00f6sungen beitragen.\u00a0\u201eIch begr\u00fc\u00dfe ausdr\u00fccklich das Engagement f\u00fcr die Klinik.\u00a0Dies flankieren wir als Land mit unserem\u00a0Einsatz f\u00fcr eine angemessene Kran\u00adkenhausfinanzierung\u00a0und ange\u00admessene Rahmenbedingungen\u00a0auf Bundesebene,\u00a0insbe\u00adsondere auch f\u00fcr\u00a0Kliniken\u00a0im l\u00e4ndlichen Raum.\u00a0Damit Krankenh\u00e4user dauerhaft\u00a0bestehen\u00a0k\u00f6nnen, m\u00fcssen\u00a0sie ausk\u00f6mmlich finanziert\u00a0sein. Und die\u00a0qualitativen\u00a0Anforderungen\u00a0m\u00fcssen\u00a0so gestaltet\u00a0sein, dass sie\u00a0eine sichere Patientenversorgung erm\u00f6glichen und zu\u00adgleich erf\u00fcllbar sind&#8220;, erneuert Gesundheitsministerin Kerstin von der De\u00adcken ihre Forde\u00adrung\u00a0in Richtung Bund.\u00a0Der Bund\u00a0ist\u00a0ge\u00adm\u00e4\u00df Grundgesetz f\u00fcr die wirtschaftliche Sicherung der Krankenh\u00e4u\u00adser zust\u00e4ndig\u00a0und\u00a0verantwortet\u00a0die Krankenhausreform,\u00a0deren Umsetzung mit ent\u00adsprechenden Qualit\u00e4tsvorgaben ansteht.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>Fragen und Antworten zur Situation der Kliniken und zur Krankenhaus\u00adreform<\/strong><\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>Ist es nicht ein Ziel der Bundes-Krankenhausreform, Kliniken zusammenzulegen und Angebote zu konzentrieren?<\/strong><\/div>\n<div><\/div>\n<div>Ver\u00e4nderungen in der Krankenhauslandschaft sind angesichts der strukturellen Herausfor\u00adderungen im Gesundheitswesen unausweichlich. In einer \u00e4lter werdenden Gesellschaft steigt der Anteil an Personen, die medizinische Leistungen ben\u00f6tigen, und es stehen weni\u00adger Fachkr\u00e4fte zur Verf\u00fcgung, um den steigenden Bedarf zu decken. Zudem ist die Quali\u00adt\u00e4t der medizinischen Versorgung innerhalb der vergangenen Jahre &#8211; zu Recht &#8211; verst\u00e4rkt in den Fokus ger\u00fcckt. Zusammenfassend bedeutet das, dass es in den kommenden Jah\u00adren insbesondere bei spezialisierten Leistungen zu einer Angebotsverschiebung zuguns\u00adten gr\u00f6\u00dferer Zentren kommen wird, die die Expertise, die Fachkr\u00e4fte und die Ausstattung haben, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Allerdings setzen sich die L\u00e4nder auch weiterhin daf\u00fcr ein, dass auch in den Regionen, in denen keine Zentren angesiedelt sind, eine gute medizinische Grund- und Notfallversorgung gesichert ist. Hier\u00adzu fordert Schleswig-Holstein beispielsweise mehr Flexibilit\u00e4t bei der Umsetzung der Kran\u00adkenhausreform im Zuge der derzeit in Arbeit befindlichen Anpassungen der Reform.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>\u201e<\/strong><strong>Rettet&#8220; die Krankenhausreform die Krankenh\u00e4user vor\u00a0<\/strong><strong>einer<\/strong><strong>\u00a0Insolvenz?\u00a0\u00a0<\/strong>Die\u00a0finanziellen Auswirkungen sind noch nicht genau absehbar und vor allem werden sie erst mittelfristig Wirkung entfalten. Wer bis dahin Kranken\u00adh\u00e4user \u201eretten&#8220; will, muss daf\u00fcr sorgen, dass sie ausk\u00f6mmlich finanziert sind. Das kann nur der Bund\u00a0regeln, der f\u00fcr die \u201ewirtschaftliche Sicherung der Krankenh\u00e4user&#8220; (Art.\u00a074\u00a0Abs.\u00a01\u00a0Nr.\u00a019a Grundgesetz) zust\u00e4ndig ist.\u00a0Der Bund muss daher\u00a0seiner\u00a0Verant\u00adwortung f\u00fcr die Betriebskostenfinanzierung gerecht werden, wie von den L\u00e4ndern wieder\u00adholt gefordert\u00a0wurde.\u00a0Er\u00a0muss\u00a0daf\u00fcr Sorge tragen, dass eine Unterfinanzie\u00adrung der Betriebskosten der Krankenh\u00e4user verhindert\u00a0wird .<\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>K\u00f6nnen die L\u00e4nder die Insolvenzen der Krankenh\u00e4user durch Investitionen aufhal\u00adten?\u00a0<\/strong>Nein. Eine Insolvenz ist in der Regel damit begr\u00fcndet, dass die laufenden Ausgaben die Einnahmen dauerhaft \u00fcbersteigen. Die Gr\u00fcnde, warum Krankenh\u00e4user Insolvenz an\u00admelden, liegen vor allem in erh\u00f6hten Betriebsausgaben beispielsweise aufgrund von Tarif\u00adsteigerungen, der Steigerung von Energiekosten oder der Inflation insgesamt.\u00a0Die Be\u00adtriebskostenfinanzierung ist wie mitgeteilt bundesgesetzlich geregelt.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>Kann das Gesundheitsministerium SH rechtlich ein \u201eVeto&#8220; einlegen, wenn Kliniken Abteilungen schlie\u00dfen oder Kliniken verkauft werden?<\/strong><strong>\u00a0<\/strong>Nach dem geltenden Recht ist das nicht m\u00f6glich. Zwar haben Kliniken in Deutschland Ver\u00adsorgungsauftr\u00e4ge, agieren dennoch auch als freie Unternehmen, mit damit verbundenen unternehmerischen Freiheiten \u2013 anders als in L\u00e4ndern, in denen das Gesundheitssystem staatlich ist wie beispielsweise in Gro\u00dfbritannien,\u00a0das jedoch mit erheblichen Problemen zu k\u00e4mpfen hat. Im Rahmen der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten wirken die Akteure, zu denen die L\u00e4nder und Kommunen geh\u00f6ren, auf eine Sicherstellung der Versorgung hin.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>Welche Rolle spielt die\u00a0Krankenhausreform\u00a0des Bundes\u00a0in der Geburtshil\u00adfe?\u00a0<\/strong>Nach den urspr\u00fcnglichen Reformvorschl\u00e4gen des Bundes sollte es in der Geburtshilfe kei\u00adne Leistungseinheit des sogenannten Level 4 in der bisherigen Form mehr geben. Schles\u00adwig-Holstein hatte sich jedoch gemeinsam mit anderen L\u00e4ndern\u00a0erfolgreich\u00a0daf\u00fcr einge\u00adsetzt, dass dieser Teil der Reform nicht zur Anwendung\u00a0kam.\u00a0Das KHVVG\u00a0sieht &#8211;\u00a0mit entsprechenden Anforderungen &#8211; eine\u00a0Leis\u00adtungsgruppe\u00a0\u201eGeburten&#8220; vor, die dem sogenannten Level 4 gleichsteht. Derzeit l\u00e4uft vorbereitende Phase zur Umsetzung der Zuweisung der Leistungsgruppen. Auch wenn alle Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, wird nicht jedes Krankenhaus jede beantragte Leistungsgruppe zugewiesen bekommen k\u00f6nnen. Ab dem ersten Quartal 2026 steigt das Ministerium in den Austausch mit den Krankenhaustr\u00e4gern einer Versorgungsregion ein, um gemeinsam zu kl\u00e4ren, wie die Versorgung auf Basis der Vorgaben der Krankenhausreform strukturiert werden kann.<\/div>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel\/Geesthacht (pm). Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden zweiten Insolvenz der Klinik Geesthacht informiert das Gesundheitsministerium am Sonnabend, 13. Dezember 2025 erneut zum Thema: Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein unterst\u00fctzt ausdr\u00fccklich Bem\u00fchungen zum Erhalt der Klinik Geesthacht. Federf\u00fchrend im Verfahren zur Zukunft des Kranken\u00adhauses in Geesthacht ist der Sachwalter in Zusammenarbeit mit der Klinik. 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