{"id":7842,"date":"2018-10-11T10:13:28","date_gmt":"2018-10-11T08:13:28","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=7842"},"modified":"2018-10-11T10:14:47","modified_gmt":"2018-10-11T08:14:47","slug":"kreis-herzogtum-lauenburg-56-prozent-profitieren-nicht-von-neuem-teilzeit-gesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/10\/11\/kreis-herzogtum-lauenburg-56-prozent-profitieren-nicht-von-neuem-teilzeit-gesetz\/","title":{"rendered":"Kreis Herzogtum Lauenburg: 56 Prozent profitieren nicht von neuem Teilzeit-Gesetz"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit f\u00fcr Kinder, Angeh\u00f6rige oder auch sich selbst zu haben \u2013 danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: F\u00fcr Tausende Besch\u00e4ftigte im Kreis Herzogtum Lauenburg soll das ab 2019 per Gesetz m\u00f6glich sein. Tats\u00e4chlich d\u00fcrften jedoch 31.700 Arbeitnehmer im Kreis nicht vom sogenannten R\u00fcckkehrrecht in Vollzeit profitieren \u2013 weil ihr Betrieb weniger als 45 Mitarbeiter hat. \u201eDas sind 56 Prozent aller Besch\u00e4ftigten, an denen das Gesetz komplett vorbeigeht\u201c, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gastst\u00e4tten (NGG).<\/p>\n<p>Die NGG Hamburg-Elmshorn beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit. Ein Gro\u00dfteil der Besch\u00e4ftigten in B\u00e4ckereien und Metzgereien d\u00fcrfte danach nichts von der geplanten Br\u00fcckenteilzeit haben. Im Gastgewerbe w\u00e4ren laut Statistik im Kreis Herzogtum Lauenburg sogar 78 Prozent des Personals vom Gesetz ausgenommen.<\/p>\n<p>Auf die Untergrenze von 45 Besch\u00e4ftigten hatte sich die Gro\u00dfe Koalition verst\u00e4ndigt. Die Unionsparteien setzten sich in diesem Punkt gegen die SPD durch. Das Gesetz soll noch im Oktober den Bundestag passieren. \u201eIn den vielen Kleinbetrieben im Handwerk und in der Gastronomie ist die Teilzeit-Novelle damit reine Makulatur\u201c, sagt NGG-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Silke Kettner. Sie ruft die heimischen Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich in Berlin f\u00fcr \u00c4nderungen am Gesetz stark zu machen. \u201eDie Einschr\u00e4nkung f\u00fcr kleine Betriebe muss wegfallen\u201c, so Kettner. Denn die Idee der Reform gehe in die richtige Richtung: \u201eTausende w\u00fcnschen sich mehr Souver\u00e4nit\u00e4t bei der Arbeitszeit.\u201c<\/p>\n<p>Hinzu kommt: Rund 23.900 Besch\u00e4ftigte im Kreis Herzogtum Lauenburg arbeiten bereits jetzt in Teilzeit. Nach Angaben der Arbeitsagentur ist ihre Zahl in den letzten zehn Jahren um 28 Prozent gestiegen. \u201eDiesen Menschen bringt das Gesetz auch keine Verbesserungen\u201c, bem\u00e4ngelt Kettner. Denn einen Anspruch auf eine Vollzeit-Stelle habe nach den Pl\u00e4nen der GroKo nur, wer vorher schon einmal in Vollzeit gearbeitet hat. Das sei aber in vielen Branchen die Ausnahme. So liegt die Teilzeitquote hier laut Statistik bei 42 Prozent. In Hotels, Pensionen und Restaurants ist der Anteil mit 64 Prozent besonders hoch.<\/p>\n<p>Nach Einsch\u00e4tzung der NGG hilft das Gesetz auch kaum gegen Altersarmut, von der Frauen besonders h\u00e4ufig betroffen sind. \u201eDenn Frauen arbeiten \u00fcberdurchschnittlich oft in Kleinbetrieben \u2013 oder haben seit vielen Jahren nur einen Halbtagsjob\u201c, so Kettner.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit f\u00fcr Kinder, Angeh\u00f6rige oder auch sich selbst zu haben \u2013 danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: F\u00fcr Tausende Besch\u00e4ftigte im Kreis Herzogtum Lauenburg soll das ab 2019 per Gesetz m\u00f6glich sein. 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