{"id":7788,"date":"2018-10-09T09:33:37","date_gmt":"2018-10-09T07:33:37","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=7788"},"modified":"2018-10-09T09:33:37","modified_gmt":"2018-10-09T07:33:37","slug":"wenn-kinder-pflegebeduerftig-sind","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/10\/09\/wenn-kinder-pflegebeduerftig-sind\/","title":{"rendered":"Wenn Kinder pflegebed\u00fcrftig sind"},"content":{"rendered":"<p><strong>M\u00f6lln (pm).<\/strong> Die Pflege eines Kindes stellt eine besondere Herausforderung f\u00fcr die ganze Familie dar. Daher wurde mit dem zweiten Pflegest\u00e4rkungsgesetz Anfang letzten Jahres der Pflegebed\u00fcrftigkeitsbegriff umfassender beschrieben und ein neues Begutachtungsinstrument eingef\u00fchrt. Danach werden bei Kindern die gleichen Kriterien wie bei Erwachsenen zugrunde gelegt. \u201eBei der Beurteilung von Pflegebed\u00fcrftigkeit von Kindern werden die Selbstst\u00e4ndigkeit beziehungsweise die F\u00e4higkeiten des pflegebed\u00fcrftigen Kindes mit denen eines gesunden, gleichaltrigen Kindes verglichen. Dieses Vorgehen gilt grunds\u00e4tzlich f\u00fcr Kinder aller Altersgruppen\u201c, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.<\/p>\n<p>Eine Ausnahme bilden pflegebed\u00fcrftige Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten. Kinder dieser Altersgruppe sind von Natur aus in allen Bereichen des Alltagslebens unselbstst\u00e4ndig, so dass sie in der Regel keine oder nur niedrige Pflegegrade erreichen k\u00f6nnten. Um sicherzustellen, dass auch diese Kinder einen angemessenen Pflegegrad erhalten, werden zur Beurteilung der Pflegebed\u00fcrftigkeit fast ausschlie\u00dflich nur vom Alter unabh\u00e4ngige Kriterien in die Bewertung mit einbezogen. Dar\u00fcber hinaus sieht eine Sonderregelung vor, Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten pauschal einen Pflegegrad h\u00f6her als bei der Begutachtung festgestellt, einzustufen. In diesem Pflegegrad k\u00f6nnen sie ohne weitere Begutachtung bis zum 18. Lebensmonat verbleiben. Nach dem 18. Lebensmonat werden diese Kinder allen anderen Pflegebed\u00fcrftigen in der Bewertung gleichgestellt.<\/p>\n<p>Ab einem Alter von elf Jahren kann ein Kind in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrads eingehen, selbstst\u00e4ndig sein. \u201eF\u00fcr Kinder in diesem Alter gelten dann dieselben pflegegradrelevanten Berechnungsvorschriften wie bei Erwachsenen\u201c, so Wunsch. F\u00fcr alle Pflegegrade ist ein monatlicher Entlastungsbetrag in H\u00f6he von 125 Euro vorgesehen. Damit k\u00f6nnen zum Beispiel sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote oder Entlastungsleistungen wie beispielsweise die hauswirtschaftliche Versorgung bei anerkannten Tr\u00e4gern abgerufen werden. Familienentlastende Dienste bieten unter anderem auch Ferienbetreuung oder Freizeiten an, die ebenfalls mit Hilfe des Entlastungsbetrages (mit)finanziert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auch Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege stehen mit jeweils 1.612 Euro pro Jahr zur Verf\u00fcgung. Die Verhinderungspflege kann um den halben Betrag der Kurzzeitpflege bis auf 2.418 Euro aufgestockt und im Elternhaus auch stundenweise genutzt werden. Bei der tageweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege kann diese bis zu sechs Wochen pro Jahr genutzt werden. Die Kurzzeitpflege ist ein station\u00e4res Entlastungsangebot, das hei\u00dft, das pflegebed\u00fcrftige Kind wird zeitweise in einer Einrichtung betreut. Die Kurzzeitpflege kann um den vollen Betrag der Verhinderungspflege bis auf 3.224 Euro aufgestockt und bis zu acht Wochen pro Jahr genutzt werden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus bietet die AOK NordWest f\u00fcr ihre Versicherten als besonderen Service eigene speziell ausgebildete Pflegeberater. \u201eUnsere AOK-Pflegeberater helfen den Angeh\u00f6rigen selbstverst\u00e4ndlich kostenfrei, die Pflege zu organisieren und unterst\u00fctzen gern bei der Suche nach individuellen und wohnortnahen L\u00f6sungen\u201c, so Wunsch. Im Beratungsgespr\u00e4ch, auf Wunsch der Betroffenen auch gern in deren h\u00e4uslichen Umgebung, geht es zun\u00e4chst darum, den konkreten Hilfebedarf zu erfassen, zu analysieren und in einem weiteren Schritt gemeinsam einen Versorgungsplan zu erstellen. Bei Bedarf koordinieren die AOK-Pflegeexperten die notwendigen Leistungen f\u00fcr das pflegebed\u00fcrftige Kind. Die Pflegeberater kennen Leistungserbringer, spezielle Entlastungsangebote und ehrenamtliche Anbieter vor Ort und k\u00f6nnen diese in die Versorgungsplanung mit einbinden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00f6lln (pm). Die Pflege eines Kindes stellt eine besondere Herausforderung f\u00fcr die ganze Familie dar. Daher wurde mit dem zweiten Pflegest\u00e4rkungsgesetz Anfang letzten Jahres der Pflegebed\u00fcrftigkeitsbegriff umfassender beschrieben und ein neues Begutachtungsinstrument eingef\u00fchrt. 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