{"id":7762,"date":"2018-10-08T09:58:55","date_gmt":"2018-10-08T07:58:55","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=7762"},"modified":"2018-10-08T09:58:55","modified_gmt":"2018-10-08T07:58:55","slug":"freilebende-katzen-koennen-wieder-kastriert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/10\/08\/freilebende-katzen-koennen-wieder-kastriert-werden\/","title":{"rendered":"Freilebende Katzen k\u00f6nnen wieder kastriert werden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Ab dem 15. Oktober k\u00f6nnen wieder herrenlose Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden, in Teilen Schleswig-Holsteins kastriert werden. Die dabei entstehenden Kosten werden \u00fcber einen von der Tier\u00e4rztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds, der im Rahmen des Vorgehens gegen das Katzenelend ins Leben gerufen wurde, abgerechnet. Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverb\u00e4nden, der Tier\u00e4rzteschaft, der kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Landes Schleswig-Holsteins. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierschutzvereine und andere \u00dcberbringer.<\/p>\n<p><strong>Voraussetzungen<\/strong><\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die die Teilnahme an der Aktion ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden (siehe angef\u00fcgte Gemeindeliste) und dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein daf\u00fcr vorbereiteter Vordruck ausgef\u00fcllt und unterschrieben wird, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Die erforderlichen Dokumente sind unter folgendem Link abrufbar: <a href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/gegenkatzenelend\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.schleswig-holstein.de\/gegenkatzenelend<\/a><\/p>\n<p><strong>Volle Kosten\u00fcbernahme<\/strong><\/p>\n<p>Die Kosten werden dann in voller H\u00f6he \u00fcbernommen: 25 Euro durch eine Spende (Honorarverzicht) der durchf\u00fchrenden Tier\u00e4rztin bzw. des durchf\u00fchrenden Tierarztes, die Restkosten von 59 Euro bzw. 115 Euro &#8211; je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt &#8211; werden \u00fcber den Fonds finanziert. Die Katzen m\u00fcssen nach Durchf\u00fchrung der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden. Bislang ist die Aktion bis zum 12. November 2018 geplant. Sollten die finanziellen Mittel im Fonds allerdings fr\u00fcher als geplant ausgesch\u00f6pft sein, wird die Aktion vorzeitig durch die Tier\u00e4rztekammer Schleswig-Holstein beendet.<\/p>\n<p>Das Ministerium f\u00fcr Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat im Haushalt 2018 einen Betrag von 90.000 Euro f\u00fcr die Kastration der freilebenden Katzen bereitgestellt, der Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes wird 10.000 Euro in die den Fonds einspeisen. Die sich beteiligenden Gemeinden \u00fcbernehmen 50 Prozent der entstehenden Kosten, die durch die in ihrer Gemeinde vorgenommen Kastrationen entstehen. Zudem k\u00f6nnen sich auch Privatpersonen finanziell einbringen.<\/p>\n<p><strong>Auch Hauskatzen sollten kastriert werden<\/strong><\/p>\n<p>Private Halterinnen und Halter von Katzen werden au\u00dferdem aufgerufen, ihre Katzen in eigener Verantwortung zur Kastration zu bringen. Der Zeitraum Mitte Oktober bis Mitte November ist aus biologischer Sicht besonders geeignet daf\u00fcr.<\/p>\n<p>Von Herbst 2014 bis einschlie\u00dflich Herbst 2017 wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen eines Pilotprojektes gegen Katzenelend bestehend aus f\u00fcnf Aktionszeitr\u00e4umen bereits insgesamt 12.848 Katzen im Land kastriert. Dabei handelte es sich zu gut 60 Prozent um weibliche Tiere und zu rund 40 Prozent um Kater. Das Pilotprojekt war durch Zusammenwirken von Kommunen (vertreten durch die Kommunalen Landesverb\u00e4nde), Land, Tierschutzverb\u00e4nden, Tier\u00e4rzteschaft und Landesjagdverband erst m\u00f6glich geworden.<br \/>\nHintergrund:<\/p>\n<p>Die Zahl von freilebenden, nicht an Menschen gebundene Katzen steigt stetig. Die Katzen werden ab einem Alter von sechs Monaten geschlechtsreif und eine nicht kastrierte Katze kann innerhalb eines Jahres bis zu 35 Nachkommen erzeugen. Im Hinblick auf diese rasante Vermehrung entstehen schnell gro\u00dfe Katzenpopulationen, die wiederum die Populationen von Wildv\u00f6geln und anderen Kleintieren beeinflussen. Auf der Suche nach Nahrung werden die Tiere nicht immer f\u00fcndig, ein Teil ist daher krank oder verletzt. Zudem wird der Nachwuchs der freilebenden Katzen oft krank geboren und leidet unter Mangelern\u00e4hrung, Parasitenbefall und Infektionen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Ab dem 15. Oktober k\u00f6nnen wieder herrenlose Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden, in Teilen Schleswig-Holsteins kastriert werden. Die dabei entstehenden Kosten werden \u00fcber einen von der Tier\u00e4rztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds, der im Rahmen des Vorgehens gegen das Katzenelend ins Leben gerufen wurde, abgerechnet. 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