{"id":76194,"date":"2025-09-16T07:32:39","date_gmt":"2025-09-16T06:32:39","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=76194"},"modified":"2025-09-16T07:32:39","modified_gmt":"2025-09-16T06:32:39","slug":"nachehelicher-unterhalt-fuer-den-ex-gatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2025\/09\/16\/nachehelicher-unterhalt-fuer-den-ex-gatten\/","title":{"rendered":"Nachehelicher Unterhalt f\u00fcr den Ex-Gatten"},"content":{"rendered":"<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong>\u00a0Immer wieder gehen Ex-Ehepartner irrt\u00fcmlich davon aus, dass sie nach einer Scheidung Anspruch auf lebenslangen Unterhalt h\u00e4tten, wenn der andere besser verdient. Eine sogenannte Lebensstandardgarantie, wie sie fr\u00fcher oft galt, gibt es heutzutage jedoch nicht mehr. Im Sinne der wirtschaftlichen Eigenverantwortlichkeit ist ein etwaiger nachehelicher Unterhalt in der Regel zeitlich befristet und kann zus\u00e4tzlich immer geringer werden. Dar\u00fcber hinaus ist der Anspruch an bestimmte Voraussetzungen gekn\u00fcpft, die ihre Grundlage innerhalb der Ehe haben m\u00fcssen. Diese Regelungen gelten auch f\u00fcr Ehen, die vor der Unterhaltsreform 2008 geschlossen wurden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>M\u00f6gliche Gr\u00fcnde f\u00fcr einen Unterhaltsanspruch<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Ein Ex-Gatte kann Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, wenn er aus einem bestimmten Grund nicht in der Lage oder nicht verpflichtet ist, in Vollzeit zu arbeiten. M\u00f6gliche Gr\u00fcnde sind die Betreuung der gemeinsamen Kinder, eine berufliche oder schulische Ausbildung, eingeschr\u00e4nkte Arbeitsf\u00e4higkeit durch Krankheit sowie unverschuldete Arbeitslosigkeit. Auch dass der Unterhaltsberechtigte bereits im Rentenalter ist, kommt als Grund in Betracht. Hinzu kommt die M\u00f6glichkeit, dass ein fr\u00fcherer Ehegatte zwar in Vollzeit berufst\u00e4tig ist, aber weniger verdient als der andere. Ein solcher Aufstockungsunterhalt ist der schw\u00e4chste Unterhaltsanspruch und hat daher die k\u00fcrzeste Laufzeit.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Der Grund muss immer in der Ehe angelegt sein<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Grund f\u00fcr einen nachehelichen Unterhaltsanspruch muss in der Ehezeit selbst liegen. Wird ein Ex-Partner zum Beispiel erst Jahre nach der Scheidung arbeitslos oder erwerbsunf\u00e4hig, hat er im Regelfall keinen Anspruch. Entsteht der Grund in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung, muss individuell gepr\u00fcft werden, ob der Ursprung in der Ehe liegt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Anspruchsdauer h\u00e4ngt von mehreren Faktoren ab<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Generell kann die Laufzeit des Unterhaltsanspruchs von Kriterien wie der Ehedauer, der Rollenverteilung in der Ehe, dem gesundheitlichen Zustand oder dem Alter des Unterhaltsberechtigten abh\u00e4ngen. Die Pr\u00fcfung erfolgt stets f\u00fcr den Einzelfall. Nur wenn ein Ex-Partner infolge der Ehe einen nicht r\u00fcckg\u00e4ngig zu machenden beruflichen Nachteil erlitten hat, kann ausnahmsweise ein Unterhaltsanspruch bis Beginn der Rente oder im Ausnahmefall dar\u00fcber hinaus bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn der Betreffende eine Berufsausbildung abgebrochen hat, um die Kinder zu erziehen, und bis zum Zeitpunkt der Trennung keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Unterhalt gleicht Einkommensunterschiede aus<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die H\u00f6he des nachehelichen Unterhalts h\u00e4ngt vor allem davon ab, wie hoch das bereinigte Nettoeinkommen der ehemaligen Partner zum Zeitpunkt der Berechnung ist. Dabei gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz, der den Unterschied zwischen den Einkommen der Ex-Gatten ausgleichen soll. Ma\u00dfgeblich ist nicht das tats\u00e4chliche bereinigte Nettoeinkommen, sondern das Einkommen, das beide erzielen k\u00f6nnten, wenn sie im gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen zeitlichen Umfang in ihrem jeweils erlernten Beruf arbeiten w\u00fcrde. Lediglich im Trennungsjahr kommt es auf die tats\u00e4chlichen Einkommensverh\u00e4ltnisse an.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Die H\u00f6he des Anspruchs kann sich \u00e4ndern<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wenn sich das Einkommen eines oder beider Ex-Partner \u00e4ndert, muss der Unterhaltsanspruch neu berechnet werden. Voraussetzung ist, dass einer der Beteiligten dies verlangt. Vers\u00e4umt ein ehemaliger Partner, eine Neuberechnung zu fordern, hat er keinen Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung, falls er zu wenig erhalten beziehungsweise zu viel gezahlt hat. M\u00f6chten beide Seiten auf Neuberechnungen verzichten, um zum Beispiel Konflikte zu vermeiden, k\u00f6nnen sie eine Unterhaltsvereinbarung treffen, die H\u00f6he und Laufzeit der Zahlungen verbindlich festh\u00e4lt. Alternativ kann eine Unterhaltsabfindung in Form einer Einmalzahlung vereinbart werden. Bis die Ehe rechtskr\u00e4ftig geschieden ist, m\u00fcssen Vereinbarungen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt zwingend von einem Notar beurkundet werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanw\u00e4ltin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte\u00a0finden Sie \u00fcber die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet\u00a0unter\u00a0<a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AUUAAHsd48EAAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBox8RFtpDBsMcGQVW-If3iZ7gbogAEU8I\/1\/dzVqLwocVItHQunLKTmsAA\/aHR0cHM6Ly93d3cucmFrLXNoLmRlL2Z1ZXItYnVlcmdlci9hbndhbHRzc3VjaGUv\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/<\/a>.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte sind unabh\u00e4ngige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschlie\u00dflich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Anspr\u00fcchen und erarbeiten wirtschaftlich vern\u00fcnftige L\u00f6sungen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und d\u00fcrfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen entt\u00e4uschen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Weitere Informationen finden sich auch auf der Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AUUAAHsd48EAAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBox8RFtpDBsMcGQVW-If3iZ7gbogAEU8I\/2\/6cp7pb-XcEDkSDc3dKSWnA\/aHR0cHM6Ly93d3cuZmFjZWJvb2suY29tL1NILlJlY2h0c2Fud2FsdHNrYW1tZXI\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer<\/a> und dem Online-Verbraucherportal unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AUUAAHsd48EAAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBox8RFtpDBsMcGQVW-If3iZ7gbogAEU8I\/3\/9Sk0zz_me8iIz1qkBbrCvg\/aHR0cHM6Ly9paHItcmF0Z2ViZXItcmVjaHQuZGUv\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/<\/a><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm).\u00a0Immer wieder gehen Ex-Ehepartner irrt\u00fcmlich davon aus, dass sie nach einer Scheidung Anspruch auf lebenslangen Unterhalt h\u00e4tten, wenn der andere besser verdient. 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