{"id":75781,"date":"2025-09-03T05:15:56","date_gmt":"2025-09-03T04:15:56","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=75781"},"modified":"2025-09-01T09:17:41","modified_gmt":"2025-09-01T08:17:41","slug":"wichtige-punkte-die-bei-einer-vollmacht-beachtet-werden-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2025\/09\/03\/wichtige-punkte-die-bei-einer-vollmacht-beachtet-werden-sollten\/","title":{"rendered":"Wichtige Punkte, die bei einer Vollmacht beachtet werden sollten"},"content":{"rendered":"<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>\u00a0Herzogtum Lauenburg (pm)<\/strong>. Jeder kann unabh\u00e4ngig von seinem Alter, zum Beispiel durch einen Unfall, die Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit verlieren und nicht mehr in der Lage sein, eigenst\u00e4ndig rechtswirksame Gesch\u00e4fte abzuschlie\u00dfen. Selbst nahe Verwandte oder Ehepartner sind ohne entsprechende Vollmacht nicht befugt, f\u00fcr den Betroffenen rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Eine Ausnahme stellt lediglich die zeitlich beschr\u00e4nkte Ehegattenvollmacht in Gesundheitsangelegenheiten dar. Ist keine ausreichend bevollm\u00e4chtigte Person vorhanden, sieht das Gesetz die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers vor. Auf die Auswahl dieses Betreuers hat der Betroffene aufgrund seines Gesundheitszustandes oft nur begrenzten Einfluss. Dieser Situation kann durch eine Vorsorgevollmacht vorgebeugt werden. Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. Zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung muss die Person noch in der Lage sein, rechtsgesch\u00e4ftliche Erkl\u00e4rungen abzugeben. Nach Verlust der Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit w\u00e4re dies nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Absolutes Vertrauen ist ein Muss<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Erteilung einer Vollmacht setzt uneingeschr\u00e4nktes Vertrauen in den Bevollm\u00e4chtigten voraus. Um sicherzustellen, dass von der Vollmacht nur mit dem Willen des Vollmachtgebers Gebrauch gemacht wird, muss der Bevollm\u00e4chtigte einem Gesch\u00e4ftspartner das unterzeichnete Original einer Vollmacht oder einer Ausfertigung einer notariell beurkundeten Vollmacht vorlegen. Die notarielle Ausfertigung tritt an die Stelle der Vollmachtsurkunde, die beim Notar verbleibt. Insbesondere bei Generalvollmachten, die den Bevollm\u00e4chtigten zu allen Gesch\u00e4ften erm\u00e4chtigen, kann es sinnvoll sein, das Original oder die notarielle Ausfertigung bis zum tats\u00e4chlichen Bedarf beim Vollmachtgeber zu belassen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Widerruf der Vollmacht erm\u00f6glichen<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Um Missbrauch vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Vollmacht so zu gestalten, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. Im Falle des Widerrufs sollte der Vollmachtgeber die Originalurkunde oder die Ausfertigung einer notariell beurkundeten Vollmacht wieder in seinen Besitz bringen. Denn der Rechtsverkehr kann sich darauf verlassen, dass derjenige, der eine auf ihn ausgestellte Vollmacht vorlegt, auch weiterhin bevollm\u00e4chtigt ist. Bei notariell beurkundeten Vollmachten sollte der Notar \u00fcber den Widerruf informiert werden, um weitere Ausfertigungen zu vermeiden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>M\u00f6glichst uneingeschr\u00e4nkte rechtliche Wirksamkeit<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Beim Erstellen einer Vollmacht sollte die rechtliche Wirksamkeit nicht unn\u00f6tig eingeschr\u00e4nkt werden. Zum Beispiel sollte vermieden werden, dass die Vollmacht erst dann in Kraft tritt, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Alter, Krankheit oder Gebrechen nicht mehr in der Lage ist, f\u00fcr sich selbst zu sorgen. Solche Einschr\u00e4nkungen erfordern einen Nachweis gegen\u00fcber Dritten und k\u00f6nnen in der Praxis kompliziert sein.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>R\u00fccksprache mit Bevollm\u00e4chtigten notwendig<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Um den Bevollm\u00e4chtigten nicht in eine schwierige Lage zu bringen, ist es wichtig, dass der Vollmachtgeber klare Anweisungen gibt. Ist der Bevollm\u00e4chtigte nicht bereit, die Vollmacht auszu\u00fcben, bleibt diese ohne Wirkung. Um sicherzustellen, dass im Notfall eine Vertretung zur Verf\u00fcgung steht, kann es ratsam sein, einen oder mehrere Ersatzbevollm\u00e4chtigte zu benennen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Notar hilft bei der Formulierung<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Vollmachtgeber kann den Bevollm\u00e4chtigten mit der Durchf\u00fchrung aller oder bestimmter Rechtsgesch\u00e4fte betrauen. Bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist die Beratung durch einen Notar dringend zu empfehlen. Der Notar kann den pers\u00f6nlichen Willen ermitteln und in rechtssichere und beweisbare Formulierungen umsetzen. Die Identit\u00e4t des Vollmachtgebers wird in der Urkunde verbindlich festgestellt. Durch die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht wird somit eine weitgehende Akzeptanz im Rechtsverkehr gew\u00e4hrleistet und der Nachweis einer wirksamen Vollmacht f\u00fcr den Bevollm\u00e4chtigten vereinfacht.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Vollmacht muss leicht zu finden sein<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">H\u00e4ufig besteht Unsicherheit dar\u00fcber, ob eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) hilft den Gerichten, Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher zu finden. Vollmachtgeber erhalten eine ZVR-Card im Scheckkartenformat mit Informationen \u00fcber den Vollmachtgeber, die Vertrauensperson, den Aufbewahrungsort der Urkunde und zus\u00e4tzliche Eintragungen wie Betreuungs- oder Patientenverf\u00fcgungen. Die eigentlichen Dokumente werden aus Datenschutzgr\u00fcnden nicht im Vorsorgeregister hinterlegt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen m\u00f6chte, findet im Internet unter\u00a0<a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWAAAHl0VNcAAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBotVX89J53fmZMQ7qt6UZS7FXLRgAEU8I\/1\/qSkKBg9CTUCG5Bjf-SFzyg\/aHR0cHM6Ly9ub3Rhci5kZS8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/notar.de\/<\/a>\u00a0den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter\u00a0<a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWAAAHl0VNcAAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBotVX89J53fmZMQ7qt6UZS7FXLRgAEU8I\/2\/ZSrW0CMsWy6znKHTN-fGUg\/aHR0cHM6Ly9yYXRnZWJlci1ub3Rhci5kZS8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/ratgeber-notar.de\/<\/a>.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0Herzogtum Lauenburg (pm). Jeder kann unabh\u00e4ngig von seinem Alter, zum Beispiel durch einen Unfall, die Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit verlieren und nicht mehr in der Lage sein, eigenst\u00e4ndig rechtswirksame Gesch\u00e4fte abzuschlie\u00dfen. Selbst nahe Verwandte oder Ehepartner sind ohne entsprechende Vollmacht nicht befugt, f\u00fcr den Betroffenen rechtliche Angelegenheiten zu regeln. 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