{"id":74179,"date":"2025-07-12T05:11:14","date_gmt":"2025-07-12T04:11:14","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=74179"},"modified":"2025-07-09T08:17:34","modified_gmt":"2025-07-09T07:17:34","slug":"schulden-statt-geldsegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2025\/07\/12\/schulden-statt-geldsegen\/","title":{"rendered":"Schulden statt Geldsegen"},"content":{"rendered":"<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Umfangreiche Informationen und Beratung wird von der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer im Erbfall empfohlen. Stirbt ein Erblasser, geht sein ganzer Nachlass automatisch auf den oder die Erben \u00fcber. Dazu geh\u00f6ren auch etwaige Schulden. Wenn die Schulden die H\u00f6he des hinterlassenen Verm\u00f6gens \u00fcbersteigen, kann es schnell gef\u00e4hrlich werden, denn f\u00fcr einen \u00fcberschuldeten Nachlass haften die Erben unbegrenzt \u2013 auch mit dem eigenen Verm\u00f6gen. Die Notarkammer erkl\u00e4rt, wie Erben einen Nachlass ausschlagen k\u00f6nnen und welche M\u00f6glichkeiten bestehen, falls sie erst nachtr\u00e4glich von den Schulden erfahren.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Offensichtlich \u00fcberschuldeten Nachlass ausschlagen<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wenn schnell klar wird, dass der Nachlass \u00fcberschuldet ist, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Die Ausschlagung muss pers\u00f6nlich beim Nachlassgericht und in Schriftform erfolgen oder als notariell beglaubigte Bescheinigung eingereicht werden. Ein Anruf oder ein einfaches Schreiben sind nicht rechtswirksam, reichen also nicht aus. F\u00fcr eine Erbausschlagung fallen Geb\u00fchren an, die sich nach der H\u00f6he der Erbmasse richten. Wird der Verzicht \u00fcber den Notar erkl\u00e4rt, k\u00f6nnen weitere Kosten wie Portogeb\u00fchren oder Steuern hinzukommen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Knappe Frist f\u00fcr die Ausschlagung<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Erben m\u00fcssen sich innerhalb von sechs Wochen entscheiden, ob sie den Nachlass ausschlagen. Nur in Ausnahmef\u00e4llen betr\u00e4gt die Frist sechs Monaten, zum Beispiel wenn der Wohnsitz des Verstorbenen oder der Erben im Ausland liegt. F\u00fcr gesetzliche Erben wie den Ehepartner oder die eigenen Kinder beginnt die Ausschlagungsfrist, sobald diese vom Erbfall erfahren. F\u00fcr testamentarische Erben startet die Frist fr\u00fchestens mit der Testamentser\u00f6ffnung. Nach Ablauf gilt das Erbe automatisch als angenommen. Eine einmal getroffene Entscheidung f\u00fcr oder gegen das Erbe kann nur in Ausnahmen r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden. So k\u00f6nnen Erben, wenn sie die Erbschaft aufgrund eines Irrtums oder falscher Informationen angenommen oder ausgeschlagen haben, eine Irrtumsanfechtung anstrengen. Ob diese oder ein anderer Anfechtungsgrund Aussicht auf Erfolg hat, bewertet der Notar im Einzelfall.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Nachlassverwalter sch\u00fctzt das Privatverm\u00f6gen der Erben<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Oft entdecken die Erben nicht alle Nachlassschulden innerhalb der sechsw\u00f6chigen Frist. In diesem Fall k\u00f6nnen sie bei Gericht eine Nachlassverwaltung beantragen. Der Nachlassverwalter trennt das Nachlassverm\u00f6gen vom eigenen Verm\u00f6gen der Erben, das somit unber\u00fchrt bleibt, und fordert die Gl\u00e4ubiger \u00f6ffentlich auf, ihre Anspr\u00fcche anzumelden. Die Erben d\u00fcrfen w\u00e4hrend der Nachlassverwaltung nicht frei \u00fcber den Nachlass verf\u00fcgen. Was nach Tilgung aller Schulden vom Nachlassverm\u00f6gen \u00fcbrigbleibt, wird auf die Erben verteilt. Stellt sich hingegen heraus, dass das Erbe \u00fcberschuldet ist, er\u00f6ffnet der Nachlassverwalter ein Nachlassinsolvenzverfahren. Eine Nachlassverwaltung kann nur eingeleitet werden, wenn der Nachlass un\u00fcbersichtlich, aber nicht eindeutig \u00fcberschuldet ist. Zudem muss der Nachlass die Verfahrenskosten decken.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Wenn der Nachlass nicht einmal die Verfahrenskosten deckt<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Ist schon von Anfang an wahrscheinlich, dass der Nachlass \u00fcberschuldet ist, k\u00f6nnen die Erben direkt die Er\u00f6ffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Ein unabh\u00e4ngiger Insolvenzverwalter wandelt den Nachlass in liquides Verm\u00f6gen um und zahlt die Gl\u00e4ubiger aus. Auch ein Insolvenzverfahren kann nur er\u00f6ffnet werden, wenn die Kosten gedeckt sind. Ist der Nachlass so \u00fcberschuldet, dass weder eine Nachlassverwaltung noch ein Nachlassinsolvenzverfahren m\u00f6glich sind, k\u00f6nnen die Erben eine D\u00fcrftigkeitseinrede stellen. Damit erkl\u00e4ren sie, dass der Nachlass nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu bedienen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Erben die D\u00fcrftigkeit des Nachlasses beweisen, zum Beispiel mit einem Inventarverzeichnis. Ein solcher Nachweis ist sehr fehleranf\u00e4llig und sollte mit der Unterst\u00fctzung eines Notars errichtet werden, damit die Erben nicht aufgrund eines Irrtums privat haften.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&#8222;Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen m\u00f6chte, findet im Internet unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AVcAAHHjgR0AAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBoYjqPJtPLoX34RVu8yyr98no3SwAEU8I\/1\/OeAQajAC3Ab-TWPmPAFmdw\/aHR0cHM6Ly9ub3Rhci5kZS8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/notar.de\/<\/a>\u00a0den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter\u00a0<a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AVcAAHHjgR0AAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBoYjqPJtPLoX34RVu8yyr98no3SwAEU8I\/2\/ZtmBBvSxngC-4yc9KK59pQ\/aHR0cHM6Ly9yYXRnZWJlci1ub3Rhci5kZS8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/ratgeber-notar.de\/<\/a>&#8222;, r\u00e4t die Schleswig-Holsteinische Notarkammer.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Umfangreiche Informationen und Beratung wird von der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer im Erbfall empfohlen. Stirbt ein Erblasser, geht sein ganzer Nachlass automatisch auf den oder die Erben \u00fcber. Dazu geh\u00f6ren auch etwaige Schulden. 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