{"id":73680,"date":"2025-06-25T06:06:43","date_gmt":"2025-06-25T05:06:43","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=73680"},"modified":"2025-06-24T10:10:48","modified_gmt":"2025-06-24T09:10:48","slug":"anspruch-auf-preisnachlass-bei-reisemaengeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2025\/06\/25\/anspruch-auf-preisnachlass-bei-reisemaengeln\/","title":{"rendered":"Anspruch auf Preisnachlass bei Reisem\u00e4ngeln"},"content":{"rendered":"<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Die\u00a0Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer gibt Ratschl\u00e4ge f\u00fcr die Reisezeit.\u00a0Viele Reisewillige, die ihren wohlverdienten Urlaub besonders einfach planen m\u00f6chten, buchen eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter. So gibt es nur einen Vertragspartner, der alles Weitere organisiert. F\u00fcr den Fall, dass es zu Problemen kommt, sollten Urlauber jedoch ihre Rechte kennen. So k\u00f6nnen sie vom Veranstalter verlangen, dass er etwaige M\u00e4ngel behebt, oder andernfalls den Reisepreis mindern.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Was ist ein Reisemangel?<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Ein Reisemangel liegt vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarte Leistung gar nicht, nicht vollst\u00e4ndig oder schlecht erbracht wird: beispielsweise, wenn der Swimmingpool au\u00dfer Betrieb ist oder trotz \u201eStrandn\u00e4he\u201c mehrere Kilometer Fu\u00dfweg n\u00f6tig sind. Betroffene m\u00fcssen den Mangel sofort vor Ort bei der Reiseleitung melden. Ein Gang zur Hotelrezeption reicht nicht aus. Kann der Reiseveranstalter den Mangel nicht beheben, sollten Betroffene ihre Anspr\u00fcche m\u00f6glichst schnell nach Ende des Urlaubs geltend machen. So k\u00f6nnen sie Beweisprobleme vermeiden und erhalten fr\u00fchzeitig Rechtssicherheit. Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt zwei Jahre ab dem Tag, an dem die Pauschalreise enden sollte.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Wenn Flug oder Hotel nicht verf\u00fcgbar sind<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Falls die Airline nicht starten oder das gebuchte Hotel nicht bezogen werden kann, muss der Reiseveranstalter die Urlauber auf eigene Kosten umbuchen. Auch wenn er die Buchenden nicht richtig aufkl\u00e4rt, sodass sie den Urlaub zum Beispiel aufgrund einer Visumspflicht nicht antreten k\u00f6nnen, haftet der Veranstalter f\u00fcr die entgangene Leistung. Unter Umst\u00e4nden kann sogar Schadenersatz f\u00e4llig werden. Muss die Reise wegen unvermeidbarer, au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde wie einer Naturkatastrophe oder Pandemie ausfallen, hat der Reiseveranstalter die Urlauber vor Reisebeginn zu informieren und binnen zwei Wochen den Reisepreis zu erstatten.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Insolvenz des Reiseveranstalters<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung abzuschlie\u00dfen, damit Urlauber auch bei einer Insolvenz ihr Geld zur\u00fcckerhalten oder, wenn sie die Reise bereits angetreten haben, die Kosten f\u00fcr die R\u00fcckreise erstattet bekommen. Als Beleg ist bei jeder Buchung einer Pauschalreise ein Reisesicherungsschein mitzuliefern. Urlauber sollten darauf achten, dass es sich um ein Originaldokument handelt, auf dem das G\u00fcltigkeitsdatum steht, das den Reisezeitraum umfasst. Geht der Reiseveranstalter tats\u00e4chlich w\u00e4hrend des Urlaubs pleite, erstattet die Versicherung die Kosten des R\u00fcckflugs sowie alle zus\u00e4tzlichen \u00dcbernachtungen, die hierbei gegebenenfalls anfallen. Zu beachten ist, dass Reisende verpflichtet sind, die Heimreise anzutreten, wenn der Versicherer dies verlangt. Bleiben sie dennoch vor Ort, erlischt ihr Zahlungsanspruch und sie m\u00fcssen die entstehenden Kosten selbst bezahlen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Insolvenz des Reiseb\u00fcros<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Schwieriger ist die Lage, wenn das Reiseb\u00fcro, \u00fcber das gebucht wurde, insolvent ist. Wurde der Preis an das Reiseb\u00fcro \u00fcberwiesen, hat der Reiseveranstalter das Geld gegebenenfalls nie erhalten. K\u00f6nnen Urlauber die Zahlung an das Reiseb\u00fcro nachweisen, muss der Veranstalter die Reise dennoch durchf\u00fchren und seine Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Tagesfahrten sowie Reisen, deren Preis unter 75 Euro liegt, sind generell von der Pflicht zum Reisesicherungsschein ausgenommen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Wer gilt als Reiseveranstalter?<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Reiseveranstalter sind Unternehmen, die mindestens zwei Einzelleistungen eines Urlaubs zu einem Gesamtpreis anbieten. Oft handelt es sich um eine Kombination aus Flug und Hotel. Derartige Kombinationsangebote gelten dann als Pauschalreise, die rechtlich besonders gesch\u00fctzt ist. Reisen zu bestimmten Veranstaltungen k\u00f6nnen ebenfalls Pauschalreisen sein, sofern der Ticketpreis \u00fcber 25 Prozent des Reisepreises betr\u00e4gt. Auch wenn zwei Reiseleistungen separat \u00fcber dasselbe Buchungsportal ausgew\u00e4hlt und als Gesamtpaket mit einem Preis zusammengefasst werden, handelt es sich um eine Pauschalreise. Dasselbe gilt, wenn Reisewillige innerhalb von 24 Stunden Leistungen unterschiedlicher Anbieter \u00fcber eine Verlinkung, zum Beispiel zwischen deren Websites, buchen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanw\u00e4ltin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte\u00a0finden Sie \u00fcber die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet\u00a0unter\u00a0<a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWAAAHFkm90AAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBoWliqZE_LgFIyTriFJ8qlRUl8zwAEU8I\/1\/xvwbG-5mmOUcaBhUUHgcxQ\/aHR0cHM6Ly93d3cucmFrLXNoLmRlL2Z1ZXItYnVlcmdlci9hbndhbHRzc3VjaGUv\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/<\/a>.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte sind unabh\u00e4ngige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschlie\u00dflich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Anspr\u00fcchen und erarbeiten wirtschaftlich vern\u00fcnftige L\u00f6sungen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und d\u00fcrfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen entt\u00e4uschen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer gibt Informationen unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWAAAHFkm90AAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBoWliqZE_LgFIyTriFJ8qlRUl8zwAEU8I\/2\/SaSV0P8yL-0ZxhaUQzW0tw\/aHR0cHM6Ly93d3cuZmFjZWJvb2suY29tL1NILlJlY2h0c2Fud2FsdHNrYW1tZXI\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer<\/a>\u00a0und das Online-Verbraucherportal unter\u00a0<a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWAAAHFkm90AAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBoWliqZE_LgFIyTriFJ8qlRUl8zwAEU8I\/3\/fqXBeHyUR5g6D1EhBYNkHg\/aHR0cHM6Ly9paHItcmF0Z2ViZXItcmVjaHQuZGUv\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/<\/a>.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). 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