{"id":68082,"date":"2025-01-12T05:29:00","date_gmt":"2025-01-12T03:29:00","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=68082"},"modified":"2025-01-10T11:33:04","modified_gmt":"2025-01-10T09:33:04","slug":"buergergeld-weniger-widersprueche-leichter-anstieg-bei-klagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2025\/01\/12\/buergergeld-weniger-widersprueche-leichter-anstieg-bei-klagen\/","title":{"rendered":"B\u00fcrgergeld: Weniger Widerspr\u00fcche, leichter Anstieg bei Klagen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>N\u00fcrnberg (pm). <\/strong>Im Jahr 2024 gingen 423.357 Widerspr\u00fcche in den Jobcentern ein \u2013 das sind 2.002 weniger als im Vorjahr. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Klagen um 851 von 47.934 auf 48.785. Am h\u00e4ufigsten wurden Widerspr\u00fcche gegen Entscheidungen zur Berechnung von Wohnkosten, der Anrechnung von Einkommen\/Verm\u00f6gen sowie der Aufhebung und Erstattung von B\u00fcrgergeld eingelegt. Die meisten Widerspr\u00fcche fallen unter die Kategorie \u201eSonstiges\u201c, die verschiedene Gr\u00fcnde, wie beispielsweise das Einbehalten von B\u00fcrgergeld bei \u00dcberzahlungen, das Abf\u00fchren von Geldleistungen an andere Beh\u00f6rden und die fehlende Mitwirkung, zusammenfasst.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei den Klagen gab es einen leichten Anstieg. Mehr Klagen wurden etwa gegen Leistungsminderungen eingereicht. Mit Auslaufen des Sanktionsmoratoriums Ende 2022, haben die Jobcenter seit Anfang 2023 wieder mehr Leistungsminderungen ausgesprochen. Trotz des Anstiegs liegt die Zahl der Klagen mit 48.785 unter dem Niveau von 2022 (50.893).<\/p>\n\n\n\n<p>Erledigte Widerspr\u00fcche und Klagen<\/p>\n\n\n\n<p>2024 haben die Jobcenter 422.201 Widerspr\u00fcche bearbeitet und entschieden. Zwei Drittel davon wurden zur\u00fcckgewiesen oder durch die Leistungsberechtigten selbst zur\u00fcckgezogen. Bei 137.013 Widerspr\u00fcchen wurde die Entscheidung ge\u00e4ndert, am h\u00e4ufigsten, weil fehlende Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden (62.194). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde in 40.793 F\u00e4llen festgestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>57.014 Klagen wurden im vergangenen Jahr durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden etwa 66 Prozent abgewiesen oder zur\u00fcckgenommen, rund 34 Prozent f\u00fchrten zu einer neuen Entscheidung.<\/p>\n\n\n\n<p>Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung weiterhin gering<\/p>\n\n\n\n<p>Die Widerspruchs- und Klagequoten k\u00f6nnen nur f\u00fcr die gemeinsam eingerichteten Jobcenter* \u2013 also Jobcenter, die von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden, \u2013 berechnet werden. Diese versandten 2024 rund 19,7 Millionen Leistungsbescheide, gegen die 363.955 Widerspr\u00fcche und 39.199 Klagen eingereicht worden sind. Die Widerspruchsquote stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte von 1,7 auf 1,8 Prozent, w\u00e4hrend die Klagequote unver\u00e4ndert bei 0,2 Prozent blieb.<br>Die Quoten sind Sch\u00e4tzwerte, da gegen denselben Bescheid auch mehrfach Widerspruch eingelegt werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>N\u00fcrnberg (pm). Im Jahr 2024 gingen 423.357 Widerspr\u00fcche in den Jobcentern ein \u2013 das sind 2.002 weniger als im Vorjahr. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Klagen um 851 von 47.934 auf 48.785. 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