{"id":67406,"date":"2024-12-21T06:49:00","date_gmt":"2024-12-21T04:49:00","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=67406"},"modified":"2024-12-13T11:55:36","modified_gmt":"2024-12-13T09:55:36","slug":"reform-des-bestattungsgesetz-willen-der-menschen-wird-staerker-beruecksichtigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2024\/12\/21\/reform-des-bestattungsgesetz-willen-der-menschen-wird-staerker-beruecksichtigt\/","title":{"rendered":"Reform des Bestattungsgesetz: Willen der Menschen wird st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Der Landtag Schleswig-Holstein hat am Donnerstag, 12. Dezember die Reform des Bestattungsgesetzes beschlossen. Es soll &#8211; abh\u00e4ngig von der Ver\u00f6ffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt &#8211; zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Zu den vorgesehenen \u00c4nderungen geh\u00f6ren unter anderem<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>&#8211; \u00f6ffnende Regelungen zur sarglosen Bestattung<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; \u00f6ffnende Regelungen zur Ausbringung der Asche ohne Urne<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Aufnahme von Regelungen zum rechtsicheren Betrieb von Bestattungsw\u00e4ldern<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; erweiterte Bestimmungsm\u00f6glichkeiten zu Forschung\/ Lehre<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Aufstellungsverbot von Natursteinelementen aus ausbeuterischer Kinderarbeit<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betonte anl\u00e4sslich der Landtagssitzung:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;Der stetige Wandel der Gesellschaft bringt es mit sich, dass sich auch die Vorstellungen \u00fcber den Ablauf und die Form der eigenen Bestattung ver\u00e4ndern. Die Verg\u00e4nglichkeit des Lebens besch\u00e4ftigt die Menschen. Aus diesen Gedanken entwickeln sich ganz individuelle W\u00fcnsche, wie nach dem Tod mit dem K\u00f6rper umgegangen werden soll.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Das Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein ist seit fast zehn Jahren nahezu unver\u00e4ndert in Kraft. Es tr\u00e4gt den immer vielf\u00e4ltigeren M\u00f6glichkeiten im Bestattungswesen nicht mehr hinreichend Rechnung.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Der vorliegende Gesetzesentwurf soll diese rechtlichen Rahmenbedingungen modernisieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Erweiterung der Bestattungsm\u00f6glichkeiten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Das Selbstbestimmungsrecht, das jeder Mensch \u00fcber den Tod hinaus innehat, ist dabei Grundstein der geplanten Liberalisierungen. Diese sollen den Willen Verstorbener st\u00e4rker als zuvor ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n\n\n\n<li>War beispielsweise eine sarglose Bestattung bisher nur aus religi\u00f6sen oder weltanschaulichen Gr\u00fcnden m\u00f6glich, soll diese Einschr\u00e4nkung k\u00fcnftig entfallen. Ausschlaggebend ist dann allein der zu Lebzeiten ge\u00e4u\u00dferte Wunsch der Person, sarglos bestattet zu werden, sowie die Satzung des jeweiligen Friedhofes, der f\u00fcr die Bestattung ausgew\u00e4hlt wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Auch sollen die M\u00f6glichkeiten hinsichtlich des Umganges mit der Asche Verstorbener erweitert werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>So d\u00fcrften Friedh\u00f6fe k\u00fcnftig in ihren Satzungen bestimmen, dass Asche auf einem abgetrennten Teil des Friedhofsgel\u00e4ndes frei verstreut werden darf. Dies erh\u00f6ht die Angebotsvielfalt weiter, was neben den W\u00fcnschen Verstorbener auch der Attraktivit\u00e4t der Friedh\u00f6fe zugutekommt.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li> Ich pl\u00e4diere daf\u00fcr, dass wir einer derart facettenreicheren und wachsenden Bestattungskultur den Weg ebnen. Die Aufnahme von \u00a7 15a in das Bestattungsgesetz Ende 2023, der die Erprobung nicht gesetzlich geregelter Bestattungsarten umfasst, war bereits so ein zukunftsorientierter Schritt. Es ist daher nur konsequent, nun auch die \u00d6ffnungen hinsichtlich der Ausgestaltung der bestehenden, konventionellen Bestattungsarten vorzunehmen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Neuerung bez\u00fcglich einer zweiten Leichenschau<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Es ist mir ein Anliegen, dass Menschen bei der Planung ihres letzten Weges alle w\u00fcrdigen und ethisch vertretbaren M\u00f6glichkeiten offenstehen, die von einem breit aufgestellten und modernen Bestattungsrecht getragen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Gleichzeitig ist es wichtig, Vorschriften an den Stellen zu spezifizieren, die zur Wahrung des Rechtsstaates von besonderer Bedeutung sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Aus diesem Grund sieht der Gesetzesentwurf Versch\u00e4rfungen der Anforderungen bei der Durchf\u00fchrung der zweiten Leichenschau vor. In der neuen Regelung wird der Kreis der \u00e4rztlichen Personen, die eine Leichenschau durchf\u00fchren, konkret aufgelistet.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00c4rztliche Personen m\u00fcssen demzufolge regelm\u00e4\u00dfig an einer durch eine \u00c4rztekammer anerkannten Fortbildung zur \u00e4rztlichen Leichenschau teilnehmen, wenn sie keine einschl\u00e4gige Gebietsbezeichnung f\u00fchren oder keinem rechtsmedizinischen Institut angeh\u00f6ren.<\/li>\n\n\n\n<li>Durch eine konsequente Qualit\u00e4tssicherung im Rahmen der zweiten Leichenschau soll das herausragende Interesse an der Sicherung der von Beweismitteln im Rahmen der Strafverfolgung angemessen gewahrt bleiben.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Weitere Neuerungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Neben den geschilderten \u00d6ffnungen reagiert der Gesetzesentwurf allerdings auch auf Fehlentwicklungen, die sich in der Praxis gezeigt haben. Ich m\u00f6chte nur zwei Beispiele nennen. So finden sich unter anderem Regelungen zu der Einschaltung Dritter bei dem Betrieb von Friedh\u00f6fen \u2013 einer Aufgabe der Daseinsvorsorge.<\/li>\n\n\n\n<li>Ebenfalls wird eine schon lange diskutierte Regelung zum Verbot von Natursteinelementen aus Kinderarbeit aufgenommen, um eine w\u00fcrdige Ausgestaltung der Friedh\u00f6fe zu sichern und gleichzeitig zum Schutz der Menschenrechte beizutragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der vorliegende Gesetzentwurf erkennt die Weiterentwicklung des Bestattungswesens an, ohne Kompromisse bei der Sicherstellung rechtsstaatlicher Anforderungen einzugehen.&#8220;<\/li>\n\n\n\n<li><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Der Landtag Schleswig-Holstein hat am Donnerstag, 12. Dezember die Reform des Bestattungsgesetzes beschlossen. Es soll &#8211; abh\u00e4ngig von der Ver\u00f6ffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt &#8211; zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. 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