{"id":67164,"date":"2024-12-08T06:10:00","date_gmt":"2024-12-08T04:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=67164"},"modified":"2025-01-07T12:27:51","modified_gmt":"2025-01-07T10:27:51","slug":"eklaerung-zu-fragen-der-krankenhausreform","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2024\/12\/08\/eklaerung-zu-fragen-der-krankenhausreform\/","title":{"rendered":"Erkl\u00e4rung zu Fragen der Krankenhausreform"},"content":{"rendered":"\n<p><strong><br>Kiel\/Berlin (pm).<\/strong> Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken und die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) haben sich am Dienstag im Rahmen einer erweiterten Vorstandssitzung der KGSH im Gesundheitsministerium zur Umsetzung der Krankenhausreform ausgetauscht. Im Nachgang\u00a0informiert das\u00a0Ministerium die Akteure im Land zum weiteren Verfahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Ministerin von der Decken erl\u00e4utert: \u201eWir erhalten viele Fragen zur Umsetzung der Reform, und wir werden transparent zu den weiteren Schritten informieren: Das Bundesgesundheitsministerium steht zun\u00e4chst in der Pflicht, die f\u00fcr die Umsetzung der Krankenhausreform notwendigen Verordnungen praxistauglich zu erarbeiten. Zudem muss der Bund das erforderliche Software-Werkzeug zur Zuweisung der zuk\u00fcnftigen Leistungsgruppen f\u00fcr das neue Abrechnungssystem zur Verf\u00fcgung stellen. Welche Folgen es hat, dass der Bundesgesundheitsminister immer eine Auswirkungsanalyse zugesagt, aber nicht erstellt hat, zeigt sich jetzt. Kliniken, B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und Politik brauchen Klarheit \u00fcber die tats\u00e4chlichen Folgen der Reform. In Schleswig-Holstein werden wir die beteiligten Akteure im Land, insbesondere Krankenhausgesellschaft, \u00c4rztekammer, KVSH, Krankenkassen, Rettungsdienst, Kommunen und Patientenvertretungen, bei der Umsetzung einbinden.&#8220; Unabh\u00e4ngig davon wird sich Ministerin von der Decken auf Bundesebene parallel weiterhin f\u00fcr notwendige Korrekturen an der Reform einsetzen, wie sie alle L\u00e4nder wiederholt und fachlich begr\u00fcndet gefordert hatten. Korrekturen seien jedoch realistischerweise erst mit einer zuk\u00fcnftigen Bundesregierung zu erwarten.<\/p>\n\n\n\n<p>Patrick Reimund, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der KGSH, betont: \u201eDie Kliniken in Schleswig-Holstein sind gewillt, konstruktiv eine notwendige Reform mitzugestalten. R\u00fcckmeldungen der Kliniken im Land verdeutlichen jedoch, dass die wirtschaftliche Notlage der Kliniken mit der jetzigen Reform bestehen bleibt und damit die Sicherstellung der Versorgung gef\u00e4hrdet wird. Selbst nach Einsch\u00e4tzung des Bundes werden mehrere Jahre vergehen, bis eine Reform tats\u00e4chlich Wirkung entfaltet. Es fehlt weiterhin eine \u00dcbergangsfinanzierung des Bundes. Wir erwarten, dass sich Patientinnen und Patienten auf Einschr\u00e4nkungen in der klinischen Versorgung und l\u00e4ngere Wartezeiten einstellen m\u00fcssen. Bitte machen Sie sich bewusst, dass behandelnde \u00c4rztinnen und \u00c4rzte vor Ort gemeinsam mit den Pflegekr\u00e4ften daf\u00fcr nicht die Verantwortung tragen, sondern sich im Gegenteil hoch engagiert f\u00fcr die Versorgung der Patientinnen und Patienten einsetzen.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>Zu den weiteren Schritten zur Umsetzung der Reform geh\u00f6ren laut KHVVG:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Bereitstellung durch den Bund eines sogenannten&nbsp;<strong>Groupers<\/strong>, eines Software-Tools, mit dem zuk\u00fcnftig Behandlungsf\u00e4lle sogenannten Leistungsgruppen zugeordnet werden. Die Leistungsgruppen dienen dem neuen Abrechnungssystems des KHVVG und sind damit auch entscheidend daf\u00fcr, welche Klinik welche Leistung wo anbieten darf. Der Bund hatte die Bereitstellung des Groupers mehrmals verschoben und zuletzt f\u00fcr Januar 2025 angek\u00fcndigt. Entsprechend wird auch der Prozess auf Landesebene verz\u00f6gert.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Erlass von&nbsp;<strong>Rechtsverordnungen&nbsp;<\/strong>durch das Bundesgesundheitsministerium, mit der u.a. die Leistungsgruppen und zugeh\u00f6rigen Qualit\u00e4tskriterien konkret geregelt werden. Dies ist Voraussetzung f\u00fcr die notwendige Zuweisung der Leistungsgruppen an die einzelnen Kliniken.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;<strong>Nachweis der Erf\u00fcllung der Qualit\u00e4tskriterien&nbsp;<\/strong>f\u00fcr die jeweiligen Leistungsgruppendurch die Kliniken im Land gegen\u00fcber dem Ministerium bis 30.9.2025 gem\u00e4\u00df KHVVG. Das Ministerium pr\u00fcft derzeit in Abstimmung mit anderen L\u00e4ndern, wie ein daf\u00fcr standardisiertes Selbstauskunftsverfahren f\u00fcr die Kliniken umgesetzt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp;<strong>Begutachtung durch den Medizinischen Dienst<\/strong>&nbsp;(MD) \u00fcber die Erbringung der jeweiligen Qualit\u00e4tskriterien. Derzeit werden \u2013 ebenfalls in Abstimmung mit anderen L\u00e4ndern \u2013 geeignete Schnittstellen daf\u00fcr mit dem MD gepr\u00fcft.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Unter Ber\u00fccksichtigung einer Versorgungsbedarfsanalyse im Land und der mitgeteilten Daten der Kliniken wird das Ministerium&nbsp;<strong>Regionalgespr\u00e4che<\/strong>&nbsp;mit den Kliniken durchf\u00fchren, damit die aufgrund des KHVVG erforderlichen Anpassungen umgesetzt werden k\u00f6nnen. Diese sollen bei Bedarf in&nbsp;<strong>Regionalkonferenzen<\/strong>&nbsp;unter Beteiligung weiterer Akteure wie beispielsweise dem Rettungsdienst oder auch der kommunalen Politik m\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; ein neuer&nbsp;<strong>Krankenhausplan<\/strong>&nbsp;kann aufgrund der Verz\u00f6gerungen im bisherigen Prozess zum KHVVG unter Einbeziehung von dessen Vorgaben anschlie\u00dfend, nach derzeitigem Stand, fr\u00fchestens im Jahr 2026 erstellt werden. Dies erfolgt in Abh\u00e4ngigkeit vom weiteren Verfahren zum KHVVG. Dringliche und f\u00fcr die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur notwendige Investitionsma\u00dfnahmen \u2013 zum Beispiel weil aus Gr\u00fcnden des Brandschutzes, der Betriebssicherheit oder Einhaltung von Hygienevorgaben baulich-technische Ma\u00dfnahmen erforderlich sind \u2013 werden vor dem Hintergrund der zu erwartenden Umsetzung des KHVVG auch weiterhin auf den Weg gebracht. Ebenso werden bereits laufende Bauprojekte zielgerichtet fortgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ministerin von der Decken betont: \u201eMein Ziel ist es, trotz des engen Korsetts des KHVVG, die Leistungsf\u00e4higkeit der Krankenh\u00e4user soweit wie m\u00f6glich zu erhalten. Nach jetzigem Stand sehe ich die Versorgung gerade in l\u00e4ndlichen Regionen durch die Reform jedoch gef\u00e4hrdet. Auch das richtige Ziel einer Ent\u00f6konomisierung wird aufgrund der weiterhin vorhandenen Abh\u00e4ngigkeit von Fallzahlen verfehlt. Dies wird insbesondere kleineren Kliniken zu schaffen machen&#8220;. Aber auch f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Kliniken sowie Fachkliniken sind aufgrund der starren Vorgaben des KHVVG negative Auswirkungen zu erwarten. Erneut macht Ministerin von der Decken deutlich, dass die origin\u00e4ren Ziele der Krankenhausreform Ent\u00f6konomisierung, Entb\u00fcrokratisierung und Zentralisierung von komplexen planbaren Leistungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer Grund- und Notfallversorgung in der Fl\u00e4che bef\u00fcrwortet werden, diese aber mit dem derzeitigen KHVVG nicht erreicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Gr\u00f6\u00dfte Kritikpunkte der L\u00e4nder \u2013 auch von L\u00e4ndern, die gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschuss im Bundesrat gestimmt hatten \u2013 waren unter anderem zu starre Strukturvorgaben, eine Vorhaltefinanzierung, die dem Namen nicht gerecht wird, eine fehlende \u00dcberbr\u00fcckungsfinanzierung und B\u00fcrokratieaufbau anstatt B\u00fcrokratieabbau. Diese finden Sie auch in der Protokollerkl\u00e4rung u.a. Schleswig-Holsteins zur Bundesratsabstimmung vom 22.11.2024 (Anlage 7, S 460) unter:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/plenarprotokolle\/2024\/Plenarprotokoll-1049.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">ttps:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/plenarprotokolle\/2024\/Plenarprotokoll-1049.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Rede Bundesrat:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/landesregierung\/ministerien-behoerden\/II\/Presse\/PI\/2024\/Gesundheit\/241122_khvvg?nn=b86b3c25-ebd5-4bef-8d38-a1683afc9c00\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/landesregierung\/ministerien-behoerden\/II\/Presse\/PI\/2024\/Gesundheit\/241122_khvvg?nn=b86b3c25-ebd5-4bef-8d38-a1683afc9c00<\/a>&nbsp;Zudem wurde ein Entschlie\u00dfungsantrag von den L\u00e4ndern gefasst:&nbsp;<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/brd\/2024\/0532-2-24.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/dserver.bundestag.de\/brd\/2024\/0532-2-24.pdf<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Fragen und Antworten<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wann ist mit der Umsetzung der Krankenhausreform zu rechnen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das KHVVG tritt zum 1.1.2025 in Kraft. Mit den eigentlichen Auswirkungen ist jedoch prim\u00e4r beginnend ab 2027 zu rechnen. Dies ist jedoch auch abh\u00e4ngig davon, dass der Bund die daf\u00fcr notwendigen Verordnungen erl\u00e4sst. Der Bundesgesundheitsminister hatte selbst von einem Zeithorizont von 10 Jahren f\u00fcr eine Umsetzung gesprochen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Werden die Akteure in Schleswig-Holstein in die Umsetzung eingebunden?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ja. Zwischen Ministerium und Krankenhausgesellschaft ist die Fortsetzung eines konstruktiven Austausches zur Umsetzung vereinbart. Aber auch andere wichtige Akteure wie \u00c4rztekammer, KVSH, Krankenkassen, Rettungsdienst, Kommunen und Patientenvertretungen werden eingebunden werden zu gegebener Zeit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Lassen sich schon konkrete Auswirkungen mitteilen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund der noch ausstehenden Rechtsverordnungen, des fehlenden Software-Tools und der dann darauf basierenden Nachweise der Kliniken sowie deren Pr\u00fcfungen lassen sich die konkreten Auswirkungen derzeit noch nicht ermitteln. Es gibt jedoch Vorgaben, auf dessen Basis sich bereits voraussichtliche Konsequenzen abzeichnen. Dazu geh\u00f6ren z.B.:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<strong>Versorgungskonzepte,<\/strong>&nbsp;die in Schleswig-Holstein passgenau entwickelt wurden, zum Beispiel in der Schlaganfallversorgung, k\u00f6nnen nicht mehr umgesetzt werden. Grund ist, dass Kooperationen und Arbeiten im Verbund nur noch Fachkliniken und Krankenh\u00e4usern mit einem Sicherstellungszuschlag in bestimmten Leistungsgruppen vorbehalten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Auch neue Konzepte in der Geburtshilfe k\u00f6nnen aufgrund der starren Standortvorgaben im KHVVG in Kombination mit der fehlenden M\u00f6glichkeit f\u00fcr Ausnahmen im KHVVG nicht eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Versorgung mit&nbsp;<strong>spezialisierten Leistungen in Fachkliniken<\/strong>&nbsp;ist mindestens fraglich. Es widerspricht dem Kern der fachklinischen Behandlung, weitere allgemeine Leistungen anbieten zu m\u00fcssen. Eine solche Vorgabe ist auch im Hinblick auf den Fachkr\u00e4ftemangel nicht sachgerecht. Ob die \u00d6ffnung f\u00fcr die Erbringung von artverwandten Leistungen in Kooperation geeignet ist, die spezialisierten Kliniken in der Versorgung zu erhalten, wird sich zeigen. N\u00e4heres zu den weiteren Voraussetzungen f\u00fcr Fachkliniken soll mit Einf\u00fchrung der angek\u00fcndigten Rechtsverordnung bekannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<strong>Mindestvorhaltezahlen<\/strong>, die zum 01.01.2026 eingef\u00fchrt werden, k\u00f6nnten zu Fehlanreizen oder dem Wegfallen von Angeboten f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Konsequenzen im Einzelnen werden gemeinsam mit den Beteiligten thematisiert werden, wenn sich diese konkretisieren lassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gibt es noch die M\u00f6glichkeit, Verbesserungen an der Reform zu erzielen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das zu Grunde liegende Gesetz wird zum 1.1. 2025 in Kraft treten. Daher arbeitet Schleswig-Holstein konstruktiv gemeinsam mit den Akteuren an der Umsetzung. Ministerin von der Decken wird sich unabh\u00e4ngig davon parallel auf Bundesebene daf\u00fcr einsetzen, dass fachlich notwendige Korrekturen am Gesetz erfolgen. Vor dem Hintergrund des vorzeitigen Endes der Regierungskoalition auf Bundesebene k\u00f6nnten Korrekturen realistischerweise erst mit einer n\u00e4chsten Bundesregierung erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zieht Schleswig-Holstein in Erw\u00e4gung, gegen das Gesetz zu klagen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Vordergrund stehen f\u00fcr Ministerin von der Decken jetzt die Umsetzung, Parallel dazu, der Einsatz f\u00fcr m\u00f6gliche Verbesserungen mit einer n\u00e4chsten Bundesregierung. Eine Klage ist mittelfristig weiterhin nicht auszuschlie\u00dfen, w\u00fcrde aufgrund der jetzigen Herausforderungen angesichts der Verfahrensdauer kurzfristig jedoch nicht die aktuellen Probleme der Klinikversorgung l\u00f6sen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rettet die Krankenhausreform die Krankenh\u00e4user vor der Insolvenz?<\/strong><br>Damit ist nicht zu rechnen. Die Reform wird erst in zwei bis drei Jahren beginnen, ihre Wirkung zu entfalten. Zwar ist vorher eine leichte Verbesserung der Verg\u00fctung vorgesehen, die jedoch nicht einer echten und notwendigen \u00dcbergangsfinanzierung bis zum Greifen der Reform gerecht wird. F\u00fcr die \u201ewirtschaftliche Sicherung der Krankenh\u00e4user&#8220; ist laut Grundgesetz (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a) der Bund zust\u00e4ndig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>K\u00f6nnen die L\u00e4nder die Insolvenzen der Krankenh\u00e4user durch Investitionen aufhalten?<\/strong><br>Nein. Eine Insolvenz ist in der Regel damit begr\u00fcndet, dass die laufenden Ausgaben die Einnahmen dauerhaft \u00fcbersteigen. Die Gr\u00fcnde, warum Krankenh\u00e4user Insolvenz anmelden, liegen vor allem in erh\u00f6hten Betriebsausgaben, etwa aufgrund von Tarifsteigerungen, der Steigerung von Energiekosten oder der Inflation insgesamt. F\u00fcr die Regulierung der Krankenhausverg\u00fctung ist der Bund verantwortlich. Die L\u00e4nder sind f\u00fcr die Investitionen in den Bau und in die Grundausstattung der Kliniken zust\u00e4ndig. Der Anteil dieser Investitionskosten macht jedoch nur einen Bruchteil der gesamten Krankenhauskosten aus; gleichwohl besteht auch hier gro\u00dfer Bedarf. Schleswig-Holstein engagiert sich sehr, diesem Bedarf Rechnung zu tragen. Es zeichnet sich ab, dass Land und Kommunen in 2024 den Krankenh\u00e4usern deutlich mehr Investitionsf\u00f6rdermittel bereitstellen werden als in den zur\u00fcckliegenden Jahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzliche Info:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/landesregierung\/themen\/gesundheit-verbraucherschutz\/gesundheitsversorgung\/krankenhaeuser\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">schleswig-holstein.de &#8211; Krankenh\u00e4user<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel\/Berlin (pm). Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken und die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) haben sich am Dienstag im Rahmen einer erweiterten Vorstandssitzung der KGSH im Gesundheitsministerium zur Umsetzung der Krankenhausreform ausgetauscht. Im Nachgang\u00a0informiert das\u00a0Ministerium die Akteure im Land zum weiteren Verfahren. 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