{"id":66216,"date":"2024-11-05T10:36:33","date_gmt":"2024-11-05T08:36:33","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=66216"},"modified":"2024-11-05T10:36:33","modified_gmt":"2024-11-05T08:36:33","slug":"beliebteste-rechtsform-fuer-unternehmensgruendungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2024\/11\/05\/beliebteste-rechtsform-fuer-unternehmensgruendungen\/","title":{"rendered":"Beliebteste Rechtsform f\u00fcr Unternehmensgr\u00fcndungen\u00a0"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm). <\/strong>Die Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung, kurz GmbH, ist die am weitesten verbreitete Rechtsform f\u00fcr Unternehmensgr\u00fcndungen in Deutschland. Dies liegt an den vielen Vorteilen, die sie Gr\u00fcndern bietet:&nbsp; Die Rechtsform GmbH gilt als vertrauensw\u00fcrdig und ist international anerkannt, was die Suche nach Gesch\u00e4ftspartnern und Investoren erleichtert. Sie eignet sich f\u00fcr Unternehmen jeder Gr\u00f6\u00dfe, deren Gesch\u00e4ftsbereich auch nicht auf Deutschland beschr\u00e4nkt sein muss, sodass einer sp\u00e4teren Expansion keine Grenzen gesetzt sind. GmbHs sind zudem eigene juristische Personen, was unter anderem bedeutet, dass die Gesellschafter nicht pers\u00f6nlich haften. Hinzu kommen steuerliche Vorz\u00fcge. Der Notar des Vertrauens ber\u00e4t angehende Unternehmer w\u00e4hrend der gesamten Gr\u00fcndungsphase.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Voraussetzungen und Vorbereitung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wer eine GmbH gr\u00fcnden m\u00f6chte, muss zuvor die T\u00e4tigkeit des Unternehmens klar definieren. Auch ein Name muss bestimmt werden, unter dem die GmbH ihre Gesch\u00e4fte und den Rechtsverkehr f\u00fchrt und der im Handelsregister eingetragen wird. Dieser muss den Zusatz GmbH enthalten und sich klar von anderen Unternehmen unterscheiden. Er kann sich beispielsweise auf den T\u00e4tigkeitsbereich oder Inhaber des Unternehmens beziehen oder ein Fantasieprodukt sein. Nicht zul\u00e4ssig sind unter anderem zu allgemeine Namen oder reine Ortsangaben. Ob ein Name bereits vergeben ist, kann zum Beispiel im Unternehmens- oder Handelsregister gepr\u00fcft werden. Der Unternehmenszweck, die Rechtsform und der Name werden im Gesellschaftsvertrag festgehalten. Au\u00dferdem muss f\u00fcr die Gr\u00fcndung einer GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro vorhanden sein. Mindestens die H\u00e4lfte davon muss sich vor Eintragung ins Handelsregister auf dem Gesch\u00e4ftskonto befinden. Anschlie\u00dfend kann es frei f\u00fcr die Zwecke des Unternehmens verwendet werden. Wenn weniger Geld zur Verf\u00fcgung steht, kann eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschr\u00e4nkt) mit einem Mindestkapital von einem Euro gegr\u00fcndet werden. Viele der Regelungen f\u00fcr eine GmbH gelten auch hier. \u00dcber Besonderheiten informiert der Notar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Stets mit Notar: Gr\u00fcndung vor Ort, digital oder hybrid<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Gr\u00fcndung der GmbH erfolgt durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Der Termin kann pers\u00f6nlich beim Notar, online oder hybrid, also mit Teilnehmern vor Ort und online, stattfinden. Ist einer der Gr\u00fcnder verhindert, kann er einem der Gesch\u00e4ftspartner eine notarielle Gr\u00fcndungsvollmacht erteilen oder den Gesellschaftsvertrag nach der Beurkundung genehmigen. Alle Beteiligten ben\u00f6tigen ein g\u00fcltiges, geeignetes Ausweisdokument, anhand dessen der Notar sie identifiziert. Anschlie\u00dfend verliest er den Gesellschaftsvertrag und kl\u00e4rt etwaige Fragen. Auch Anpassungen sind noch m\u00f6glich. Zum Abschluss unterschreiben alle Beteiligten und der Notar den Vertrag beziehungsweise setzen ihre qualifizierte elektronische Signatur. Nach der Beurkundung erhalten die Gesellschafter eine Abschrift der Gr\u00fcndungsurkunde, mit der sie das Gesch\u00e4ftskonto er\u00f6ffnen und das Stammkapital einzahlen k\u00f6nnen. Erst nachdem der Notar den Nachweis \u00fcber die Einzahlung erhalten hat, l\u00e4sst er das Unternehmen ins Handelsregister eintragen. Damit ist die Gr\u00fcndung abgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anzeige-, Mitteilungs- und Antragspflichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Eintragung im Handelsregister bringt viele Vorteile: So kann der Gesch\u00e4ftsverkehr schnell und einfach die Existenz der GmbH \u00fcberpr\u00fcfen und sich \u00fcber Ansprechpartner oder die Vertretungsbefugnis der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung informieren. Ein separater Nachweis der Befugnis ist nicht notwendig, da der Rechtsverkehr auf das Handelsregister vertrauen darf. Auf die GmbH-Gr\u00fcndung folgen weitere Anzeige-, Mitteilungs- und Antragspflichten. Hierzu geh\u00f6ren die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt, um die steuerlichen Anzeigepflichten zu erf\u00fcllen und Rechnungen zu stellen, sowie die Meldung beim Transparenzregister gem\u00e4\u00df Geldw\u00e4schegesetz. Weitere erforderliche Anmeldungen betreffen die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit zwecks Betriebsnummer, den Unfallsversicherungstr\u00e4ger, die Sozialversicherung oder gegebenenfalls die Handwerksrolle.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Notar f\u00fchrt durch die GmbH-Gr\u00fcndung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Notar begleitet Gr\u00fcnder w\u00e4hrend aller Phasen der GmbH-Gr\u00fcndung. Die Kosten ergeben sich aus den Notargeb\u00fchren und den Kosten f\u00fcr den Handelsregistereintrag. Die Notargeb\u00fchren sind gesetzlich vorgegeben, deutschlandweit gleich und umfassen die komplette Beratung rund um die Gr\u00fcndung sowie die Erstellung und Anpassung des Gesellschaftsvertrags, unabh\u00e4ngig von der Anzahl der ben\u00f6tigten Termine. Je nach Einzelfall k\u00f6nnen Mehrkosten, zum Beispiel f\u00fcr die Gewerbeanzeige, entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen rund um die Gr\u00fcndung einer GmbH sind auf der Themenseite der Bundesnotarkammer:&nbsp;<a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AXEAAFbneNEAAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBnKJNQJLFlv5azQCamzaaYspwQ4AAEU8I\/1\/277_CB3TU-OLZA4BZSo-yw\/aHR0cHM6Ly9nbWJoLWdydWVuZGVuLm5vdGFyLmRlLw\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/gmbh-gruenden.notar.de\/<\/a> zu finden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). 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