{"id":65329,"date":"2024-10-07T11:06:41","date_gmt":"2024-10-07T09:06:41","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=65329"},"modified":"2024-10-07T11:06:41","modified_gmt":"2024-10-07T09:06:41","slug":"ministerium-informiert-zum-krankenhaus-geesthacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2024\/10\/07\/ministerium-informiert-zum-krankenhaus-geesthacht\/","title":{"rendered":"Ministerium informiert zum Krankenhaus Geesthacht"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Kiel\/Geesthacht (pm).<\/strong> Anl\u00e4sslich einer Resolution auf kommunaler Ebene zum Erhalt der Klinik Geestacht stellt das Gesundheitsministerium heute (06.10) klar: Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein unterst\u00fctzt ausdr\u00fccklich Bem\u00fchungen zum Erhalt der Klinik Geesthacht. Dazu ist das Ministerium im Austausch mit den verantwortlich Beteiligten. Federf\u00fchrend im\u00a0Verfahren zur Zukunft des Krankenhauses in Geesthacht ist der Insolvenzverwalter in Zusammenarbeit mit der Klinikleitung, die eigenst\u00e4ndig L\u00f6sungen pr\u00fcfen. Wie bei Insolvenzverfahren \u00fcblich, steht das Ministerium dem Verwalter und auch potentiell interessierten Investoren in Bezug auf Fragestellungen zur Krankenhausplanung beratend zur Seite.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Sozialausschuss auf Landesebene \u2013 der offenbar Anlass f\u00fcr eine kommunale Resolution vor Ort war \u2013 hat das Ministerium weder etwas Gegenteiliges mitgeteilt, noch hat das Ministerium krankenhausplanerisch am Versorgungsauftrag der Klinik Geesthacht aktuell etwas ver\u00e4ndert. Gegenstand des Austausches im Ausschuss war jenseits grundlegender Information sinngem\u00e4\u00df die vorsorgliche Fragestellung, ob es auch einen \u201ePlan B&#8220; gibt, falls das Engagement des&nbsp;Insolvenzverwalters nicht zu einer ausdr\u00fccklich bef\u00fcrworteten Fortf\u00fchrung der bisherigen Versorgungsangebote am Standort Geesthacht f\u00fchren w\u00fcrde. Staatssekret\u00e4r Dr. Oliver Grundei erl\u00e4uterte dazu, dass es auch zur Aufgabe des Ministeriums geh\u00f6rt, vorsorglich zu pr\u00fcfen, wie die Versorgung alternativ sichergestellt werden k\u00f6nnte, falls an dem Standort Leistungsangebote wegfallen sollten. Dr. Grundei teilte mit, dass das Ministerium in Bezug auf Geesthacht daher auch im Austausch mit anderen Kliniken steht und im Ergebnis eine Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung auch mit Hilfe anderer Standorte m\u00f6glich w\u00e4re. Beispielsweise mit Hilfe unter anderem der 18 km entfernten Klinik in Reinbek, die sich dazu auch bereits \u00f6ffentlich ge\u00e4u\u00dfert hatte. Weitere Krankenh\u00e4user in der Region, bzw. den angrenzenden Regionen sind in Bergedorf, L\u00fcneburg und L\u00fcbeck. Einen Zwang seitens der Krankenhausplanung, alle bisherigen Leistungsangebote am Standort Geesthacht fortzuf\u00fchren k\u00f6nne es daher nicht geben.<\/p>\n\n\n\n<p>Staatssekret\u00e4r Dr. Grundei betont: \u201eWir begr\u00fc\u00dfen, wenn sich die Region f\u00fcr die Klinik engagiert und gemeinsam zu m\u00f6glichen L\u00f6sungen beitr\u00e4gt. Ursache f\u00fcr Klinikinsolvenzen liegen nicht in der Krankenhausplanung begr\u00fcndet, sondern in unzureichenden Einnahmen gegen\u00fcber steigenden Ausgaben. Verantwortlich f\u00fcr die Klinikfinanzierung ist die Bundesregierung. Daher setzt sich Schleswig-Holstein intensiv f\u00fcr angemessene Rahmenbedingungen und eine ausk\u00f6mmliche Klinikfinanzierung beim Bundesgesundheitsminister ein. Dieser ignoriert die Forderungen der L\u00e4nder leider bisher weitgehend. Es w\u00e4re daher sinnvoll, auch auf kommunaler Ebene die offenbar guten Kontakte nach Berlin zu nutzen und mit einer an den Bundesgesundheitsminister adressierten Resolution den Einsatz der L\u00e4nder f\u00fcr die Kliniken zu unterst\u00fctzen&#8220;.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Seit mehr als eineinhalb Jahren setzen sich die L\u00e4nder geschlossen und partei\u00fcbergreifend mit konkreten Vorschl\u00e4gen f\u00fcr eine \u00dcbergangsfinanzierung f\u00fcr Kliniken ein bis eine geplante Krankenhausreform greift. \u201eStatt wohlklingende, aber falsche Hoffnungen bei Klinikbesuchen vor Ort zu sch\u00fcren, muss der Bundesgesundheitsminister endlich seiner Verantwortung f\u00fcr die Klinikfinanzierung gerecht werden. Wer Krankenh\u00e4user retten will, muss jetzt daf\u00fcr sorgen, dass sie ausk\u00f6mmlich finanziert sind. Das kann nur der Bund, der gem\u00e4\u00df Grundgesetz f\u00fcr die wirtschaftliche Sicherung der Krankenh\u00e4user zust\u00e4ndig ist&#8220;, erneuert Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken ihre Forderung. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fragen und Antworten zur derzeitigen Situation der Kliniken und zur Krankenhausreform<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rettet die geplante Krankenhausreform die Krankenh\u00e4user vor der Insolvenz?<\/strong><br>Die Krankenhausreform wird nach Verabschiedung erst in zwei bis drei Jahren wirken. Wer bis dahin Krankenh\u00e4user retten will, muss daf\u00fcr sorgen, dass sie ausk\u00f6mmlich finanziert sind. Das kann nur der Bund, der f\u00fcr die \u201ewirtschaftliche Sicherung der Krankenh\u00e4user&#8220; (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a Grundgesetz) zust\u00e4ndig ist. Der Bund muss daher eine \u00dcbergangsfinanzierung schaffen. Die L\u00e4nder haben vor mehreren Monaten in einer Bundesratsinitiative f\u00fcnf Ma\u00dfnahmen genannt, die eine solche \u00dcbergangsfinanzierung erm\u00f6glichen w\u00fcrden. Der Bund k\u00f6nnte ohne Weiteres ein zus\u00e4tzliches Gesetz erlassen oder den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform entsprechend \u00e4ndern. Die bislang im eingebrachten Gesetzentwurf vorgesehenen finanziellen Zusagen an die Krankenh\u00e4user reichen nicht aus und kommen zu sp\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>K\u00f6nnen die L\u00e4nder die Insolvenzen der Krankenh\u00e4user durch Investitionen aufhalten?<\/strong><br>Nein. Eine Insolvenz ist in der Regel damit begr\u00fcndet, dass die laufenden Ausgaben die Einnahmen dauerhaft \u00fcbersteigen. Die Gr\u00fcnde, warum Krankenh\u00e4user Insolvenz anmelden, liegen vor allem in erh\u00f6hten Betriebsausgaben, etwa aufgrund von Tarifsteigerungen, der Steigerung von Energiekosten oder der Inflation insgesamt. F\u00fcr die Regulierung der Krankenhausverg\u00fctung, bzw. die \u201ewirtschaftliche Sicherung der Krankenh\u00e4user&#8220; ist der Bund verantwortlich (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a Grundgesetz). Er muss daf\u00fcr sorgen, dass die Betriebskosten der Krankenh\u00e4user entsprechend finanziert werden. Die L\u00e4nder haben keine Kompetenzen, um die derzeitige, nicht ausreichende Betriebskostenfinanzierung zu \u00e4ndern. Die L\u00e4nder sind f\u00fcr die Investitionen in den Bau und in die Grundausstattung der Kliniken zust\u00e4ndig. Es ist richtig, dass auch dort gro\u00dfer Bedarf besteht. Dieser macht im Verh\u00e4ltnis zu den Betriebseinnahmen rechnerisch jedoch nur einen Bruchteil der Krankenhauskosten insgesamt aus und ist nicht ausschlaggebend f\u00fcr Insolvenzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Warum sorgen sich die L\u00e4nder um bedarfsnotwendige Krankenh\u00e4user auf dem Land?<\/strong><br>Der ins parlamentarische Verfahren eingebrachte Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Krankenhausreform f\u00fchrt nicht dazu, dass kleine bedarfsnotwendige Krankenh\u00e4user auf dem Land erhalten bleiben. Im Gegenteil: Zwar enth\u00e4lt der Entwurf weitere Sicherstellungszuschl\u00e4ge, die diesen Krankenh\u00e4usern zugutekommen. Um aber \u00fcberhaupt arbeiten zu d\u00fcrfen, m\u00fcssen die Strukturvoraussetzungen so ausgestaltet sein, dass sie auch von kleinen bedarfsnotwendigen Krankenh\u00e4usern auf dem Land erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen. Das gelingt nur, wenn sie mit anderen Krankenh\u00e4usern kooperieren und in Netzwerke eingebunden werden k\u00f6nnen. Solche Kooperationen sollen aber nach dem eingebrachten Gesetzesentwurf grunds\u00e4tzlich nicht m\u00f6glich sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was passiert, wenn keine Forderungen der L\u00e4nder im Gesetzgebungsverfahren des Bundestags zur Krankenhausreform aufgenommen werden sollten?<\/strong><br>Die Fraktionen auf Bundesebene haben signalisiert, sich im parlamentarischen Verfahren mit den Forderungen der L\u00e4nder auseinandersetzen zu wollen. Sollten keine oder nicht ausreichende Anpassungen erfolgen, werden die L\u00e4nder beraten, inwieweit Verbesserungen durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat erreicht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wof\u00fcr setzen sich die L\u00e4nder im Verfahren zur Krankenhausreform ein?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>\u2022 eine \u00dcberbr\u00fcckungsfinanzierung f\u00fcr die Krankenh\u00e4user bis zum Wirken der Reform<\/li>\n\n\n\n<li>\u2022 eine echte, d.h. fallzahlenunabh\u00e4ngige Vorhalteverg\u00fctung f\u00fcr die Sicherung der Grund- und Notfallversorgung<\/li>\n\n\n\n<li>\u2022 Gestaltungsspielr\u00e4ume f\u00fcr die Krankenhausplanung der L\u00e4nder, also die M\u00f6glichkeit von Kooperationen und Netzwerken, vor allem zu Sicherstellung der Versorgung im l\u00e4ndlichen Raum<\/li>\n\n\n\n<li>\u2022 keine Mindestvorhaltezahlen (zus\u00e4tzlich zu den Mindestmengen des GBA)<\/li>\n\n\n\n<li>\u2022 Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben nicht nur durch Universit\u00e4tsklinika, sondern auch durch andere gro\u00dfe Krankenh\u00e4user<\/li>\n\n\n\n<li>\u2022 eine Aufnahme und praxistaugliche Definition der Fachkliniken<\/li>\n\n\n\n<li>\u2022 eine praxisnahe und ausk\u00f6mmlich finanzierte Regelung von sektoren\u00fcbergreifenden, d.h. ambulant-station\u00e4ren Versorgern<\/li>\n\n\n\n<li>\u2022 B\u00fcrokratieabbau statt B\u00fcrokratieaufbau<\/li>\n\n\n\n<li>\u2022 eine Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds zur Umsetzung der Krankenhausreform<\/li>\n\n\n\n<li>\u2022 eine Auswirkungsanalyse vor Verabschiedung des KHVVG<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Wie ist die Situation in der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein derzeit?<\/strong><br>In Schleswig-Holstein gibt es derzeit 15 an der Versorgung teilnehmende Entbindungskliniken, die sich auf vier verschiedene Versorgungsstufen aufteilen. Nach derzeitigem Stand ist die geburtshilfliche Versorgung im Land gesichert, insgesamt nimmt Anzahl der Geburten ab. Die n\u00e4chste Geburtsklinik von Geesthacht ist in rund 18 km Entfernung die Klinik in Reinbek.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kann ein Land oder das Gesundheitsministerium SH bestimmen, wo, welche Angebote der Geburtshilfe stattfinden?<\/strong><br>Der Einfluss ist begrenzt. Das Gesundheitsministerium kann im Rahmen der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten der Krankenhausplanung gemeinsam mit dem Landeskrankenhausausschuss und den Beteiligten darauf hinwirken, dass die Versorgung durch entsprechende Entscheidungen sichergestellt ist. Voraussetzung sind in der Regel jedoch die Bereitschaft und die F\u00e4higkeit von Tr\u00e4gern, diese Leistung auch anbieten zu k\u00f6nnen. Und f\u00fcr die Tr\u00e4ger sind daf\u00fcr die gesetzlichen Rahmenvorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (Finanzierung\/Qualit\u00e4t) von entscheidender Bedeutung &#8211; neben der F\u00e4higkeit, den Fachkr\u00e4ftebedarf und die Kosten zu decken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel\/Geesthacht (pm). Anl\u00e4sslich einer Resolution auf kommunaler Ebene zum Erhalt der Klinik Geestacht stellt das Gesundheitsministerium heute (06.10) klar: Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein unterst\u00fctzt ausdr\u00fccklich Bem\u00fchungen zum Erhalt der Klinik Geesthacht. Dazu ist das Ministerium im Austausch mit den verantwortlich Beteiligten. 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