{"id":64625,"date":"2024-09-11T10:04:29","date_gmt":"2024-09-11T08:04:29","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=64625"},"modified":"2024-09-11T10:04:29","modified_gmt":"2024-09-11T08:04:29","slug":"zu-wenig-schutz-fuer-greifvoegel-und-fledermaeuse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2024\/09\/11\/zu-wenig-schutz-fuer-greifvoegel-und-fledermaeuse\/","title":{"rendered":"Zu wenig Schutz f\u00fcr Greifv\u00f6gel und Flederm\u00e4use"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Neum\u00fcnster\/Kiel (pm).<\/strong> Am 13. Juni dieses Jahres hatte die Landesregierung ihren Entwurf f\u00fcr den Landesentwicklungsplan (LEP), Teilfortschreibung \u201eWindenergie an Land&#8220; vorgestellt. Der NABU Schleswig-Holstein hat jetzt dazu eine kritische Stellungnahme abgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch neue bundesrechtliche Vorgaben ist das Land Schleswig-Holstein verpflichtet, gut 50 Prozent mehr Fl\u00e4chen f\u00fcr die Windenergie auszuweisen. Flankiert wurden diese Vorgaben auf Bundesebene durch Beschr\u00e4nkungen des Artenschutzes und durch die \u00d6ffnung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zugunsten des Windenergieausbaus. So verwundert es auch nicht, dass der LEP-Entwurf weitergehende Einschnitte in den Naturschutz mit sich bringt als die aktuell noch g\u00fcltige LEP-Fassung.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Kontext begr\u00fc\u00dft der NABU Schleswig-Holstein, dass die Landesregierung bem\u00fcht ist, die Sch\u00e4rfe der bundesrechtlichen Vorgaben abzumildern. So sieht der LEP-Entwurf vor, Landschaftsschutzgebiete nicht pauschal der Windenergie zu \u00f6ffnen, sondern dies von einer einzelfallbezogenen Abw\u00e4gung abh\u00e4ngig zu machen. Auch ist erfreulich, dass um europ\u00e4ische Vogelschutzgebiete ein Mindestabstand von 1.000 m einzuhalten ist \u2013 ein geringerer Abstand w\u00e4re aus Sicht des Artenschutzes nicht zu vertreten. Und schlie\u00dflich zeigt sich der NABU Schleswig-Holstein erleichtert dar\u00fcber, dass wichtige Hauptachsen des \u00fcberregionalen Vogelzugs mit besonderer Bedeutung nach dem LEP-Entwurf von Windenergieanlagen freizuhalten sind. Der intensive Einsatz des NABU SH f\u00fcr den Schutz des Vogelzuges \u00fcber der Halbinsel Eiderstedt war damit von Erfolg gekr\u00f6nt.<\/p>\n\n\n\n<p>Indes werden zugleich diverse Gebiete von zentraler Bedeutung f\u00fcr den \u00fcberregionalen Vogelzug bisher v\u00f6llig unzureichend gesch\u00fctzt. Der LEP-Entwurf verkennt die \u00fcberragende Bedeutung von Fehmarn als einem der bedeutsamsten Vogelzuggebiete Europas. Der Vogelzug findet hier \u00fcber der gesamten Insel statt. Der Planentwurf m\u00f6chte jedoch nur streifenf\u00f6rmige Achsen aussparen. \u201eDieses Vorgehen entbehrt jeder avifaunistischen Grundlage und wird der Realit\u00e4t nicht gerecht&#8220;, kritisiert NABU-Vorstandsmitglied Fritz Heydemann, Autor der dezidierten Stellungnahme. Insbesondere ist hervorzuheben, dass Fehmarn in hoher Frequenz von Greifv\u00f6geln \u00fcberquert wird, die st\u00e4rker noch als andere Vogelarten durch die riesigen Rotorbl\u00e4tter gef\u00e4hrdet sind. Die sprichw\u00f6rtliche \u201eVogelfluglinie&#8220; w\u00fcrde nach dem vorliegenden Planentwurf v\u00f6llig unzureichend gesch\u00fctzt werden!<\/p>\n\n\n\n<p>Vor Naturschutzgebieten und Flora-Fauna-Habitaten (FFH-Gebieten) soll fortan nur noch ein Abstand von 100 m einzuhalten sein m\u00fcssen. Dies ist deutlich zu wenig \u2013 erforderlich ist ein Mindestabstand von 300 m. Denn ein Gro\u00dfteil dieser Gebiete sind f\u00fcr windkraftsensible Vogelarten bedeutende Lebensr\u00e4ume. Der f\u00fcr den Nationalpark Wattenmeer vorgesehene Umgebungsschutzstreifen muss von 300 m auf mindestens 1.000 m ausgeweitet werden, um V\u00f6gel w\u00e4hrend ihres regen Flugverkehrs nicht dauerhaft akuter T\u00f6tungsgefahr auszusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der NABU erkennt an, dass die Landesregierung zu Brutpl\u00e4tzen windkraftsensibler Gro\u00dfvogelarten (Seeadler, Rotmilan, M\u00e4usebussard) einen gr\u00f6\u00dferen Abstand f\u00fcr Windenergieanlagen plant, als es das Bundesrecht erfordert. Gleichwohl sind auch diese noch zu gering bemessen, um Sch\u00e4den im gro\u00dfen Stil auszuschlie\u00dfen. Hinzu kommt, dass diese Abstandsvorgaben nicht hinreichend verbindlich sind, sondern nur \u201ein der Regel&#8220; eingehalten werden \u201esollen&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p>Absolut unzureichend ber\u00fccksichtigt ist der Schutz von Flederm\u00e4usen. Deren Lebensr\u00e4ume werden nur selektiv gesch\u00fctzt, obgleich gerade viele Fledermausarten zu den besonders windkraftsensiblen Tierarten geh\u00f6ren und deshalb eines umfassenden Schutzes bed\u00fcrfen. Flederm\u00e4use kommen nicht nur durch Kollision mit den Rotoren, sondern auch durch das Barotrauma zu Tode: Bedingt durch Verwirbelungen und den Druckabfall hinter den Rotorbl\u00e4ttern platzen die Lungen und inneren Organe der Flederm\u00e4use. Angesichts der geringen Reproduktionsraten (Flederm\u00e4use bekommen deutlich weniger Nachwuchs als die meisten Vogelarten) sind zus\u00e4tzliche Gef\u00e4hrdungen vieler ohnehin stark gef\u00e4hrdeten Fledermausarten unbedingt zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Erg\u00e4nzend fordert der NABU Schleswig-Holstein, dass Moore unbedingt von Windenergieanlagen freigehalten werden m\u00fcssen. Dies gebieten Klimaschutz und Naturschutz. Moore geh\u00f6ren zu den wichtigsten Kohlenstoffsenken \u2013 durch die tiefgr\u00fcndenden Fundamente der Windenergieanlagen wird eine Wiederherstellung der Moore ganz wesentlich verhindert. Windenergieanlagen in Mooren zu errichten, bedeutet, den nat\u00fcrlichen Klimaschutz zu zerst\u00f6ren, um stattdessen technischen Klimaschutz zu verwirklichen \u2013 der allein jedoch l\u00e4ngst nicht ausreichen wird, um CO2-neutral zu werden. Die klimapositive Wirkung von Windenergieanlagen in Moorgebieten darf daher bezweifelt werden. Und Moore sind Lebensr\u00e4ume spezialisierter, teils stark gef\u00e4hrdeter Vogelarten, die durch die Rotoren zus\u00e4tzlich bedroht w\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>Fazit: Der NABU Schleswig-Holstein erkennt die Bem\u00fchungen der Landesregierung an, den Natur- und Artenschutz im Zuge des Windenergie-Ausbaus nicht schutzlos dem Ausverkauf preiszugeben. Insgesamt aber verlangt der LEP-Entwurf nicht tragbare und nicht zu rechtfertigende Gefahren f\u00fcr verschiedene Lebensr\u00e4ume und Tierarten. Der NABU Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung daher auf, den LEP-Entwurf um die dringend erforderlichen Schutzma\u00dfnahmen zu erg\u00e4nzen. Damit Klimaschutz und Naturschutz \u2013 zwei Seiten derselben Medaille \u2013 auch k\u00fcnftig nicht gegeneinander ausgespielt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neum\u00fcnster\/Kiel (pm). Am 13. Juni dieses Jahres hatte die Landesregierung ihren Entwurf f\u00fcr den Landesentwicklungsplan (LEP), Teilfortschreibung \u201eWindenergie an Land&#8220; vorgestellt. Der NABU Schleswig-Holstein hat jetzt dazu eine kritische Stellungnahme abgegeben. Durch neue bundesrechtliche Vorgaben ist das Land Schleswig-Holstein verpflichtet, gut 50 Prozent mehr Fl\u00e4chen f\u00fcr die Windenergie auszuweisen. 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