{"id":6339,"date":"2018-08-22T08:56:04","date_gmt":"2018-08-22T06:56:04","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=6339"},"modified":"2018-08-22T08:56:04","modified_gmt":"2018-08-22T06:56:04","slug":"kabinett-beschliesst-zweiten-entwurf-der-windenergie-regionalplaene-anhoerung-startet-anfang-september","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/08\/22\/kabinett-beschliesst-zweiten-entwurf-der-windenergie-regionalplaene-anhoerung-startet-anfang-september\/","title":{"rendered":"Kabinett beschlie\u00dft zweiten Entwurf der Windenergie-Regionalpl\u00e4ne \u2013 Anh\u00f6rung startet Anfang September"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm). <\/strong>Die Landesregierung hat gestern (21. August) den zweiten Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpl\u00e4ne f\u00fcr Schleswig-Holstein verabschiedet. \u201eIm Koalitionsvertrag hat die Jamaika-Koalition vereinbart, die Bev\u00f6lkerung beim Windkraftausbau zu entlasten und zugleich auch weiterhin ausreichend Raum daf\u00fcr rechtssicher zur Verf\u00fcgung zu stellen. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird dieser Dreiklang geschafft\u201c, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote im Anschluss an die Sitzung in Kiel.<\/p>\n<p>Das von den Koalitionspartnern best\u00e4tigte Fl\u00e4chenziel f\u00fcr die Nutzung der Windenergie von etwa zwei Prozent werde mit 1,95 Prozent erreicht. \u201eAuf dieser Fl\u00e4che kann die angepeilte installierte Leistung von zehn Gigawatt in 2025 erreicht werden. Schleswig-Holstein hat damit eine abgewogene Fl\u00e4chenplanung vorgelegt und gleichsam seine akut anstehenden klimapolitischen Hausaufgaben gemacht. Ob und wann die Ziele auch defacto erreicht werden, h\u00e4ngt nun vor allem auch von bundespolitischen Rahmenbedingungen ab\u201c, betonte Energiewendeminister Dr. Robert Habeck.<\/p>\n<p>98 Prozent des Landes w\u00fcrden auch weiterhin von Windenergieanlagen freigehalten. Der zweite Entwurf der Windenergie-Regionalpl\u00e4ne werde etwa ein F\u00fcnftel neue Vorranggebietsfl\u00e4chen enthalten. Andererseits werde etwa ein F\u00fcnftel der Kulisse des ersten Entwurfes vom Dezember 2016 wegfallen. Grote: \u201eDas zeigt deutlich, dass das Verfahren tats\u00e4chlich ergebnisoffen gef\u00fchrt wird und die Stellungnahmen aus der Bev\u00f6lkerung zu \u00c4nderungen gef\u00fchrt haben.\u201c<\/p>\n<p>Klar sei aber auch, dass die Landesplanungsbeh\u00f6rde nicht jeder Forderung nachgeben k\u00f6nne. Vielmehr m\u00fcsse sie die h\u00e4ufig widerstreitenden Stellungnahmen in der Gesamtschau bewerten und anhand plausibler Argumente entscheiden. Grote: \u201eJede der rund 6.500 Einwendungen, die zum ersten Planentwurf eingetroffen sind, haben wir einzeln gepr\u00fcft und in die Abw\u00e4gungsentscheidungen einbezogen. Die Auswertung umfasst nun rund 21.000 Seiten.\u201c Jede Einwenderin und jeder Einwender k\u00f6nne ab heute in einer Synopse auf den Internetseiten der Landesregierung nachlesen, wie die Argumente bewertet wurden.<\/p>\n<p>Mit den geplanten 361 Vorranggebieten k\u00f6nne das Land sein energiepolitisches Ziel verwirklichen. Habeck: \u201eBei der durchschnittlich installierten Leistung ist sowohl bundes- als auch landesweit ein moderater Anstieg nach oben ablesbar. Deshalb wird als landesweit anzusetzender Durchschnittswert f\u00fcr den weiteren Zubau 3,2 MW als installierte Leistung pro Anlage angenommen. Unter dieser Annahme ist auf der Kulisse eine installierte Leistung von 10GW m\u00f6glich.\u201c<\/p>\n<p>Der gewachsene Anlagenbestand werde im Plankonzept ber\u00fccksichtigt. Im zweiten Planentwurf befinden sich von den rund 3.100 Bestandsanlagen 2.088 innerhalb der Kulisse der zuk\u00fcnftigen Vorranggebiete. In den Vorranggebieten ist nicht nur ein Zubau m\u00f6glich, sondern auch ein langfristiges Repowering. Hieraus erwartet die Landesregierung den wesentlichen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele.<\/p>\n<p>Au\u00dferhalb der zuk\u00fcnftigen Vorranggebiete liegen rund 1.000 Bestandsanlagen, die auf den technischen Bestandsschutz beschr\u00e4nkt sind. Das hei\u00dft, mittelfristig m\u00fcssen diese Altanlagen abgebaut werden. \u201eEs wird ein deutlicher R\u00fcckbau des Wildwuchses aus den fr\u00fchen Jahren in Gebieten stattfinden, die nicht zuletzt aus Gr\u00fcnden des Menschenschutzes nicht als Windkraftstandort geeignet sind. Gerade in den st\u00e4rker belasteten Regionen Schleswig-Holsteins erreichen wir eine Entlastung der Bev\u00f6lkerung durch einheitliche, h\u00f6here Abst\u00e4nde zu Siedlungen\u201c, so Grote.<\/p>\n<p>Die Landesregierung hatte sich vorgenommen, die gesamte Windenergie-Regionalplanung auf den Pr\u00fcfstand zu stellen. Eine Reihe von Tabu- und Abw\u00e4gungskriterien im Bereich Infrastruktur, Denkmal-, Natur- und Gew\u00e4sserschutz wurden dahingehend ge\u00e4ndert, dass Bereiche f\u00fcr die Windenergienutzung ge\u00f6ffnet wurden. Die daraus resultierenden Fl\u00e4chengewinne hat die Landesregierung genutzt, um h\u00f6here Siedlungsabst\u00e4nde von 1.000 Metern in den F\u00e4llen m\u00f6glich zu machen, in denen es keine Vorbelastung durch Windkraftanlagen gibt.<\/p>\n<p>Gr\u00f6\u00dfere Anlagen m\u00fcssen zuk\u00fcnftig gr\u00f6\u00dferen Abstand halten. Im LEP wird eine sogenannte 5-H-Regelung aufgenommen. Demnach m\u00fcssen Windkraftanlagen mindestens das f\u00fcnffache der Gesamth\u00f6he (5 H) als Abstand zu H\u00e4usern in Siedlungsbereichen einhalten. Im deutlich d\u00fcnner besiedelten Au\u00dfenbereich soll ein Abstand vom dreifachen der Gesamth\u00f6he gew\u00e4hrleisten, dass ein Ausbau von Windkraftanlagen weiter m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Grote abschlie\u00dfend: \u201eMit den heutigen Beschl\u00fcssen sind wir einen gro\u00dfen Schritt weiter, aber noch nicht am Ende des Planungsprozesses. Auch der zweite Entwurf der Windenergie-Regionalplanung wird einer umfangreichen ergebnisoffenen Anh\u00f6rung unterzogen.\u201c<\/p>\n<p>Die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung unter <a href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/windenergie\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.schleswig-holstein.de\/windenergie<\/a><\/p>\n<p>Das Online-Tool zur \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unter <a href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/windenergiebeteiligung\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.schleswig-holstein.de\/windenergiebeteiligung<\/a><\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Unterlagen k\u00f6nnen dort ab sofort eingesehen werden. Eine Stellungnahme ist m\u00f6glich, sobald die \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt startet, ab 4. September 2018. Die Frist zur Stellungnahme wird nach vier Monaten, also am 4. Januar 2019, enden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Die Landesregierung hat gestern (21. August) den zweiten Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpl\u00e4ne f\u00fcr Schleswig-Holstein verabschiedet. \u201eIm Koalitionsvertrag hat die Jamaika-Koalition vereinbart, die Bev\u00f6lkerung beim Windkraftausbau zu entlasten und zugleich auch weiterhin ausreichend Raum daf\u00fcr rechtssicher zur Verf\u00fcgung zu stellen. 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