{"id":6330,"date":"2018-08-21T10:21:44","date_gmt":"2018-08-21T08:21:44","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=6330"},"modified":"2018-08-21T10:21:44","modified_gmt":"2018-08-21T08:21:44","slug":"genussvoll-durch-die-pilzsaison","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/08\/21\/genussvoll-durch-die-pilzsaison\/","title":{"rendered":"Genussvoll durch die Pilzsaison"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Der Sp\u00e4tsommer er\u00f6ffnet wieder die Pilzsaison und lockt viele Naturfreunde und Feinschmecker in den Wald. Aber wo und in welchen Mengen d\u00fcrfen Pilzliebhaber eigentlich sammeln? Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erkl\u00e4rt die gesetzliche Lage. Auch die Einordnung von essbaren und ungenie\u00dfbaren Arten ist selbst f\u00fcr routinierte Sammler manchmal schwer. Und was ist zu tun, wenn der Magen rebelliert? Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung, gibt Tipps f\u00fcr den sicheren Verzehr von Waldpilzen.<\/p>\n<p><strong>Wo ist Pilze sammeln erlaubt?<\/strong><\/p>\n<p>Wer im Wald unterwegs ist, muss sich an die dort geltenden Regeln halten. Die gr\u00fcne Lunge Deutschlands geh\u00f6rt fast zur H\u00e4lfte Privatpersonen. 29 Prozent der Waldfl\u00e4che sind Eigentum der L\u00e4nder, der Rest entf\u00e4llt auf Kirchen, Kommunen und den Bund. Trotzdem ist es jedem erlaubt, den Wald in seiner Freizeit zu nutzen: \u201e\u00a7 14 Abs. 1 des Bundeswaldgesetzes gestattet das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung \u2013 die Regelung der Details liegt bei den Bundesl\u00e4ndern\u201c, erkl\u00e4rt Rechtsexpertin Michaela Rassat. Diese k\u00f6nnen den Aufenthalt in bestimmten Waldgebieten auch einschr\u00e4nken, beispielsweise im Rahmen der Waldbewirtschaftung oder zum Forstschutz. Meist sind solche Waldst\u00fccke durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. \u201eWer sich im Wald aufh\u00e4lt, sollte das Recht des Waldbesitzers achten\u201c, r\u00e4t die D.A.S. Expertin. Die Pilzsuche in einem \u00f6ffentlichen Waldst\u00fcck ohne Betretungsverbot ist laut Bundesnaturschutzgesetz grunds\u00e4tzlich erlaubt, wohingegen dies bei einem Wald in privater Hand erst mit dem Eigent\u00fcmer abgekl\u00e4rt werden sollte. Ob es sich um einen \u00f6ffentlichen oder privaten Wald handelt, ist meist nicht gekennzeichnet. Die Untere Naturschutzbeh\u00f6rde des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen Stadt gibt Auskunft, wo die Suche nach Pilzen genehmigt ist. Pilzsammler k\u00f6nnen dazu auf der Webseite des jeweiligen Landratsamtes nachlesen oder sich telefonische Auskunft einholen. \u201eEingez\u00e4unte Bereiche, Gebiete mit neu angepflanzten Jungb\u00e4umen, Naturschutzgebiete sowie Nationalparks und Fl\u00e4chen, auf denen Holz geschlagen wird, sind f\u00fcr Sammler tabu\u201d, erl\u00e4utert Rassat. Einige Bundesl\u00e4nder gestatten das Sammeln von Pilzen auch nur zu bestimmten Zeiten.<\/p>\n<p><strong>Ma\u00dfvolles Sammeln zum Schutz der Natur<\/strong><\/p>\n<p>Das Sammeln von Waldpilzen ist gem\u00e4\u00df Bundesnaturschutzgesetz nur f\u00fcr den Eigenbedarf erlaubt \u2013 nach ein bis zwei Kilo sollte daher Schluss sein. Wandert eine gr\u00f6\u00dfere Menge in den Korb und ist diese am Ende sogar noch f\u00fcr den Verkauf bestimmt, droht eine saftige Geldbu\u00dfe von mehreren tausend Euro. \u201eBesondere Vorsicht ist bei den unter Naturschutz stehenden Arten geboten. Von einigen Pilzen, darunter verschiedene R\u00f6hrlinge, Kaiserlinge und Tr\u00fcffel, m\u00fcssen Hobbysammler komplett die Finger lassen\u201c, wei\u00df Rassat. Die gesch\u00fctzten Arten sind in der Anlage 1 zu \u00a7 1 Bundesartenschutzverordnung gelistet. Bei einigen gesch\u00fctzten Arten, wie Steinpilze, Pfifferlinge, Morcheln, Birkenpilze, Rotkappen, Schweinsohren und Br\u00e4tlinge, gibt es eine Ausnahmeregelung in der Bundesartenschutzverordnung: Pilzliebhaber d\u00fcrfen diese in kleinen Mengen f\u00fcr den eigenen Bedarf sammeln und verarbeiten. Damit die Wurzeln keinen Schaden nehmen, schneiden Hobbysammler den Pilz am besten knapp \u00fcber dem Boden mit einem Messer ab. Anschlie\u00dfend bedecken sie freiliegende Wurzeln mit etwas Erde, um sie vor dem Austrocknen zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p><strong>Im Reich der Pilze: suchen und bestimmen<\/strong><\/p>\n<p>\u201eZu ihrer eigenen Sicherheit sollten Pilzsammler nur diejenigen Exemplare mitnehmen, die sie ohne Zweifel identifizieren k\u00f6nnen\u201c, betont Gesundheitsexperte Dr. Reuter. \u201eManche Pilze sehen sich zum Verwechseln \u00e4hnlich, beispielsweise der schmackhafte Wiesen-Champignon und der giftige Knollenbl\u00e4tterpilz.\u201c Zur Grundausstattung geh\u00f6rt daher in jedem Fall ein gutes Bestimmungsbuch. Achtung: Die Informationen zu Speisepilzen in \u00e4lteren B\u00fcchern sind m\u00f6glicherweise \u00fcberholt, weshalb jeder Sammler eine aktuelle Ausgabe besitzen sollte. Pilz-Apps sind laut Reuter nur etwas f\u00fcr Profis: \u201eUnerfahrene machen schnell einen Fehler, wenn sie die komplizierten Merkmale von Pilzen beschreiben sollen. Dadurch kann die Software zu falschen Ergebnissen kommen.\u201c Empfehlenswert ist hingegen die Teilnahme an einer Pilzexkursion, wie sie Volkshochschulen oder der Naturschutzbund Deutschland (NABU) anbieten \u2013 ein optimaler Einstieg f\u00fcr Leute, die zum ersten Mal \u201ein die Pilze\u201c gehen. \u00dcber die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Mykologie (DGfM) k\u00f6nnen sich Hobbysammler an einen Pilzsachverst\u00e4ndigen wenden, der ihren Fund \u00fcberpr\u00fcft. \u201eAdressen von Pilzberatungsstellen gibt es auch bei Gemeindeverwaltungen oder Gesundheits\u00e4mtern\u201c, f\u00fcgt Reuter hinzu.<\/p>\n<p><strong>Was im Notfall zu tun ist<\/strong><\/p>\n<p>Pilze verderben schnell und sollten daher innerhalb von 24 Stunden auf dem Teller landen. Vor dem Verzehr muss der Sammler seinen Fund 15 bis 20 Minuten gut erhitzen, denn rohe Waldpilze sind meist unbek\u00f6mmlich. \u201eLediglich in zwei von zehn F\u00e4llen lassen sich auftretende Beschwerden auf eine richtige Pilzvergiftung zur\u00fcckf\u00fchren. Meist liegt es an der falschen Zubereitung\u201c, wei\u00df der DKV Experte. Symptome, die wenige Minuten nach der Mahlzeit bis zu vier, h\u00f6chstens sechs Stunden sp\u00e4ter auftreten, sind f\u00fcr gew\u00f6hnlich nicht lebensbedrohlich. Schwerwiegender sind hingegen jene Vergiftungserscheinungen, die fr\u00fchestens nach sechs Stunden oder erst Tage sp\u00e4ter auftreten. \u201eWenn eine Pilzmahlzeit Magen-Darm-Beschwerden, Bauchkr\u00e4mpfe oder \u00dcbelkeit zur Folge hat, sollten Betroffene einen Arzt oder eine Klinik aufsuchen\u201c, betont Reuter. \u201eIn gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten wie Hamburg, Berlin oder M\u00fcnchen gibt es au\u00dferdem Giftnotrufzentralen.\u201c Treten die Symptome erst sp\u00e4ter auf, sollten Betroffene oder Angeh\u00f6rige sofort den Notarzt rufen. Typische Anzeichen f\u00fcr schwere Vergiftungen sind Schwindel, Verwirrtheit, Herzrasen, Unruhe, Halluzinationen, Muskelzucken, Angst, schwere Atmung oder Kr\u00e4mpfe.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Der Sp\u00e4tsommer er\u00f6ffnet wieder die Pilzsaison und lockt viele Naturfreunde und Feinschmecker in den Wald. Aber wo und in welchen Mengen d\u00fcrfen Pilzliebhaber eigentlich sammeln? 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