{"id":61429,"date":"2024-06-09T06:26:00","date_gmt":"2024-06-09T04:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=61429"},"modified":"2024-06-04T09:28:14","modified_gmt":"2024-06-04T07:28:14","slug":"wann-ist-ein-ehevertrag-sinnvoll-wann-sittenwidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2024\/06\/09\/wann-ist-ein-ehevertrag-sinnvoll-wann-sittenwidrig\/","title":{"rendered":"Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll, wann sittenwidrig?"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).&nbsp;<\/strong>Vor allem junge Paare haben oft Bedenken, das Thema Ehevertrag anzusprechen. Zu gro\u00df ist die Angst, der Partner k\u00f6nnte mangelndes Vertrauen unterstellen. Abh\u00e4ngig vom Einzelfall kann ein Ehevertrag sehr sinnvoll sein, um beispielsweise g\u00fcterrechtliche Vereinbarungen f\u00fcr den Fall einer Scheidung zu treffen. So ersparen sich Betroffene m\u00f6glicherweise eine komplizierte und teure Bewertung von Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden, insbesondere im Anfangsverm\u00f6gen. Zudem k\u00f6nnen die Partner Vereinbarungen treffen, um bei einem Ehe-Aus Streit und unn\u00f6tige Kosten f\u00fcr Folgeprozesse zu vermeiden. Der Ehevertrag kann vor oder w\u00e4hrend der Ehe und sogar bei einer bevorstehenden Scheidung geschlossen werden. Dann ist die Rede von einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Die Beurkundung muss durch einen Notar erfolgen. Andernfalls ist der Ehevertrag nicht g\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Individuelle Vereinbarung kann lange Folgeverfahren vermeiden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Heiratswillige oder Ehepaare m\u00fcssen keinen Ehevertrag schlie\u00dfen. Wenn sie auf einen Vertrag verzichten, tritt der gesetzliche G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Hierbei haben die Eheleute von vornherein getrennte Verm\u00f6gen. Sobald die Ehe durch Tod oder Scheidung endet, muss ein finanzieller Ausgleich erfolgen. Falls ein Partner oder beide bereits vor der Ehe kompliziert zu bewertende Verm\u00f6gen wie Wertpapiere, Firmen oder Beteiligungen besitzt, kann es jedoch sinnvoll sein, mit einem Ehevertrag die Handhabung dieser Werte zu regeln. Oft soll eine solcher Vertrag auch Liquidit\u00e4tsprobleme angesichts eines Zugewinnausgleichsanspruchs nach einer Scheidung vermeiden: Hierzu kann es kommen, wenn ein Partner bereits zu Beginn der Ehe eine Immobilie besitzt, die ohne Umbau oder \u00e4hnliche Ma\u00dfnahmen aus dem Verm\u00f6gen der Eheleute deutlich im Wert steigt. Ohne entsprechende Vereinbarung k\u00f6nnte der Betroffene zur Verwertung der Immobilie gezwungen sein, falls kein sonstiges schnell verf\u00fcgbares Verm\u00f6gen vorhanden ist. Vertragliche Vereinbarungen zum G\u00fcterstand k\u00f6nnen unter Umst\u00e4nden helfen, lange Gerichtsverfahren zu verhindern. Damit hier kein Ehepartner \u201eleer ausgeht\u201c, sollte allerdings die M\u00f6glichkeit eines finanziellen Ausgleichs festgelegt werden. \u00dcber die M\u00f6glichkeiten, den gesetzlichen G\u00fcterstand auszuschlie\u00dfen oder zu modifizieren, informiert ein Notar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ehevertrag auch bei Heirat ohne gro\u00dfes Verm\u00f6gen sinnvoll<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Eheleute f\u00fcr den Fall einer Scheidung auf den gesetzlichen Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften verzichten wollen, ist ein Ehevertrag notwendig. Kommt es tats\u00e4chlich zum Ehe-Aus, \u00fcberpr\u00fcft das Gericht Vereinbarungen \u00fcber den Versorgungsausgleich im Rahmen einer Inhalts- und Aus\u00fcbungskontrolle insbesondere darauf, ob die Altersversorgung beider Eheleute gesichert ist. Sinnvoll ist ein Ehevertrag zudem, wenn mindestens einer der Partner schon einmal oder \u00f6fter verheiratet war. Falls aus einer dieser Ehen noch Anspr\u00fcche bestehen, hilft der Ehevertrag, die komplizierten unterhaltsrechtlichen Regelungen zu ordnen. Auch f\u00fcr Paare, die am Anfang der Ehe noch kein gr\u00f6\u00dferes Verm\u00f6gen haben, kann ein Ehevertrag empfehlenswert sein. So k\u00f6nnen sie andere eherechtliche Fragen wie einzelne, eine Scheidung betreffende Bestimmungen regeln. Hierzu geh\u00f6ren beispielsweise die Zahlung von Unterhalt oder Versorgungsanspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Klauseln k\u00f6nnen sittenwidrig sein<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen Ehepaare ihren Ehevertrag individuell gestalten. Dabei sind jedoch einige wichtige Ausnahmen zu beachten: Schlie\u00dft der Ehevertrag k\u00fcnftige Anspr\u00fcche auf Trennungs- oder Kindesunterhalt aus, ist er rechtswidrig. Der Trennungsunterhalt stellt sicher, dass der wirtschaftlich schlechter gestellte Partner im Falle einer Trennung nicht in finanzielle Schwierigkeiten ger\u00e4t. Dar\u00fcber hinaus kann ein Ehevertrag sittenwidrig sein, wenn ein Partner zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wirtschaftlich oder emotional abh\u00e4ngig war und der andere diese Benachteiligung ausgenutzt hat. Das kann unter Umst\u00e4nden der Fall sein, wenn ein Partner den Vertrag aufgrund eines sehr geringen Bildungsgrades oder mangelnder Sprachkenntnisse nicht verstanden hat, ohne Heirat aus Deutschland ausgewiesen worden w\u00e4re oder wenn die Frau schwanger und auf den Mann angewiesen war. Auch wenn ein Partner falsche Angaben zu seinem Verm\u00f6gen gemacht oder dem anderen gedroht hat, falls dieser nicht zustimmt, ist der Vertrag sittenwidrig. Wenn eine Klausel rechts- oder sittenwidrig ist, kann in Ausnahmef\u00e4llen sogar der gesamte Ehevertrag unwirksam sein. Dar\u00fcber hinaus ist ein Ehevertrag nur wirksam, wenn er im Beisein beider Eheleute notariell beurkundet wird. Der Notar kann auch die gesamte rechtssichere Gestaltung des Vertrags \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen m\u00f6chte, findet im Internet unter&nbsp;<a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWAAAELrcHgAAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBmXWrwVb3aNce5S76d7onycAsvBAAEU8I\/1\/VAK7ju-CDPH9C9i50_419Q\/aHR0cHM6Ly9ub3Rhci5kZS8\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/notar.de\/<\/a>&nbsp;den richtigen Ansprechpartner. Auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter&nbsp;<a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWAAAELrcHgAAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBmXWrwVb3aNce5S76d7onycAsvBAAEU8I\/2\/OVq5182utZtWzskJX6EtXA\/aHR0cHM6Ly9yYXRnZWJlci1ub3Rhci5kZS8\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/ratgeber-notar.de\/<\/a> gibt Informationen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm).&nbsp;Vor allem junge Paare haben oft Bedenken, das Thema Ehevertrag anzusprechen. 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