{"id":60775,"date":"2024-05-14T07:54:09","date_gmt":"2024-05-14T05:54:09","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=60775"},"modified":"2024-05-14T07:54:11","modified_gmt":"2024-05-14T05:54:11","slug":"unterhalt-waehrend-ausbildung-oder-studium","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2024\/05\/14\/unterhalt-waehrend-ausbildung-oder-studium\/","title":{"rendered":"Unterhalt w\u00e4hrend Ausbildung oder Studium"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Die Bemessung des Kindesunterhalts wurde zum 1. Januar 2024 deutlich angepasst. Dies betrifft auch Eltern, deren Kinder bereits vollj\u00e4hrig sind. Ab dem 18. Geburtstag ist der Nachwuchs zwar rechtlich selbst f\u00fcr sein Handeln verantwortlich. Finanziell bleiben aber die Eltern in der Pflicht und m\u00fcssen die Berufsausbildung bezahlen, sofern sie leistungsf\u00e4hig im Sinne der Rechtsprechung sind. Dabei ist entscheidend, dass das Kind seine berufliche Qualifizierung zielstrebig verfolgt. Wenn es zum Beispiel keine aktuellen Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen vorlegt, kann die Unterhaltspflicht entfallen. Dr\u00e4ngen Eltern ihr Kind hingegen in eine unpassende Ausbildung, m\u00fcssen sie gegebenenfalls sogar die Zweitausbildung finanzieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eltern sind gemeinsam unterhaltspflichtig<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beide Eltern sind verpflichtet, gemeinsam f\u00fcr den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen. Zur Berechnung der Unterhaltsquote werden die Einkommen der Eltern addiert und ins Verh\u00e4ltnis gesetzt. Dabei steht den Unterhaltspflichtigen jeweils ein Selbstbehalt zu, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dieser elterliche Selbstbehalt liegt bei vollj\u00e4hrigen Kindern, die sich nicht in der allgemeinen Schulbildung befinden und nicht im Haushalt eines Elternteils wohnen, aktuell bei 1.750 Euro pro Monat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unterhaltsh\u00f6he h\u00e4ngt vom Einzelfall ab<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wohnt das vollj\u00e4hrige Kind noch bei den Eltern und macht eine Ausbildung, reduziert sich der Unterhaltsanspruch um die Ausbildungsverg\u00fctung und um das volle Kindergeld. Somit entf\u00e4llt der Anspruch auf Unterhalt unter Umst\u00e4nden komplett. Zieht das Kind hingegen aus und studiert, betr\u00e4gt der Unterhaltsanspruch 930 Euro abz\u00fcglich Kindergeld. Ein studentischer Nebenjob w\u00e4hrend der Semesterferien wird in der Regel nicht angerechnet. Anders kann es bei Werkstudenten und Studenten aussehen, die regelm\u00e4\u00dfig hinzuverdienen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Informationspflicht gegen\u00fcber den Eltern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Hat sich das Kind f\u00fcr eine Berufsausbildung oder ein Studium entschieden, muss es die Eltern hier\u00fcber in Kenntnis setzen, sie regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber den aktuellen Stand informieren und sich ernsthaft um den Abschluss bem\u00fchen. Die Regelzeit f\u00fcr das Studium oder die Ausbildung sollte nicht deutlich \u00fcberschritten werden. Kleinere Verz\u00f6gerungen oder Orientierungsphasen sind hingegen legitim, um zu pr\u00fcfen, ob die gew\u00e4hlte Fachrichtung zu den eigenen Neigungen passt. Somit ist beispielsweise ein Studienabbruch mit anschlie\u00dfendem Wechsel des Studiengangs bis zum dritten Semester vertretbar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausbildungsgang kann mehrteilig sein<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn das Kind nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung und danach ein Studium absolviert, handelt es sich um einen zusammengeh\u00f6renden Ausbildungsgang. Voraussetzung ist allerdings, dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte zeitlich und inhaltlich gut aufeinander abgestimmt sind. Folgt also nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann ein BWL-Studium, bleibt der Unterhaltsanspruch des Kindes bestehen. Haben die Eltern ihr Kind in eine berufliche Richtung gedr\u00e4ngt, die nicht dessen Neigungen entspricht, oder eine angemessene Ausbildung verweigert, besteht die Unterhaltspflicht fort. Dies gilt auch, wenn die Erstausbildung das Ergebnis einer deutlichen Fehleinsch\u00e4tzung war.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Zweifelsfall sollte man sich von einer Rechtsanw\u00e4ltin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte finden sich \u00fcber die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter <a href=\"https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte sind unabh\u00e4ngige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschlie\u00dflich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Anspr\u00fcchen und erarbeiten wirtschaftlich vern\u00fcnftige L\u00f6sungen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und d\u00fcrfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen entt\u00e4uschen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer <\/a>und das Online-Verbraucherportal unter <a href=\"https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/\">https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/<\/a> gibt weitere Informationen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Die Bemessung des Kindesunterhalts wurde zum 1. Januar 2024 deutlich angepasst. Dies betrifft auch Eltern, deren Kinder bereits vollj\u00e4hrig sind. Ab dem 18. Geburtstag ist der Nachwuchs zwar rechtlich selbst f\u00fcr sein Handeln verantwortlich. 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