{"id":60187,"date":"2024-04-22T09:01:10","date_gmt":"2024-04-22T07:01:10","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=60187"},"modified":"2024-04-22T09:01:12","modified_gmt":"2024-04-22T07:01:12","slug":"streit-um-fernseher-und-co-nach-der-trennung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2024\/04\/22\/streit-um-fernseher-und-co-nach-der-trennung\/","title":{"rendered":"Streit um Fernseher und Co. nach der Trennung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Nach einer Trennung und Ehescheidung m\u00fcssen sich die Ex-Partner regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber die Verteilung der Haushaltssachen einigen. Damit sind diejenigen beweglichen Sachen gemeint, die dem Zusammenleben und der gemeinsamen Lebensf\u00fchrung der Ehegatten sowie ihrer Kinder einschlie\u00dflich der Freizeitgestaltung dienen. Hierzu geh\u00f6ren beispielsweise M\u00f6bel, Einrichtungsgegenst\u00e4nde, K\u00fcchenger\u00e4te, Bilder, Fernseher, Radio, B\u00fccher, Sportger\u00e4te, Boote oder Wohnwagen. Auch wesentliche Bestandteile und Zubeh\u00f6r sind inbegriffen. Wer die Haushaltssachen trotz gesetzlichen Verbots eigenm\u00e4chtig entfernt, riskiert unter Umst\u00e4nden sogar Schadensersatzanspr\u00fcche durch den Ex-Partner.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gleichm\u00e4\u00dfige Aufteilung unter den Ex-Partnern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesetz unterscheidet zwischen der vorl\u00e4ufigen Regelung f\u00fcr die Trennungszeit und der endg\u00fcltigen Aufteilung im Rahmen der Ehescheidung. Die vorl\u00e4ufige sowie endg\u00fcltige \u00dcberlassung und Zuordnung der Haushaltssachen erfolgt durch eine sogenannte Realteilung nach den Grunds\u00e4tzen der Billigkeit. Hierbei werden die Gegenst\u00e4nde gleichm\u00e4\u00dfig unter den Eheleuten aufgeteilt. Eine Ausgleichszahlung kann nur in Ausnahmen verlangt werden. Dies kann der Fall sein, wenn die Verteilung der Haushaltssachen unter Ber\u00fccksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder zu einem erheblichen Ungleichgewicht zu Lasten des anderen Ehegatten f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Gesetzgeber vermutet gemeinsames Eigentum<\/p>\n\n\n\n<p>Jeder Ehegatte kann f\u00fcr die Dauer der Trennung das Nutzungsrecht an denjenigen Gegenst\u00e4nden verlangen, die er in die Ehe eingebracht hat und die ihm geh\u00f6ren. F\u00fcr die Zeit nach der rechtskr\u00e4ftigen Scheidung kann er zudem auf die endg\u00fcltige Zuweisung bestehen. Es gilt allerdings die gesetzliche Vermutung, dass Haushaltsgegenst\u00e4nde, die w\u00e4hrend der Ehe f\u00fcr den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, gemeinsames Eigentum der Eheleute sind.&nbsp; Dabei spielt es keine Rolle, wer beim Kauf bezahlt hat. Wer sich auf das Alleineigentum an einem Haushaltsgegenstand beruft, muss seinen Anspruch darlegen und beweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Einvernehmliche Verteilung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Eheleute sind verpflichtet, die Haushaltssachen einvernehmlich zu verteilen. Kein Ehegatte darf gegen den Willen des anderen die Haushaltssachen eigenm\u00e4chtig aus der Ehewohnung entfernen und in seine neue Wohnung schaffen. Es ist ebenso unzul\u00e4ssig, die Haushaltssachen, die dem ausgezogenen Ehegatten geh\u00f6ren oder ihm zugewiesenen wurden, ohne Weiteres aus der Ehewohnung zu bringen und einzulagern. Stattdessen muss der betreffende Ex-Partner zuvor zur Abholung aufgefordert werden, und zwar mit Fristsetzung unter Hinweis auf die Folgen einer verweigerten Einsammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anspruch auf Wiedereinr\u00e4umung des Besitzes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Werden Haushaltssachen eigenm\u00e4chtig, insbesondere heimlich und ohne Abstimmung mit dem anderen Ehegatten aus der Ehewohnung verbracht, hat dieser einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Wiedereinr\u00e4umung. Er kann die R\u00fcckf\u00fchrung des Besitzes allein zu dem Zweck verlangen, dass eine geordnete, an den gesetzlichen Vorgaben orientierte Verteilung der Haushaltssachen m\u00f6glich ist. Betroffene k\u00f6nnen und m\u00fcssen ihren Anspruch in einem Haushaltsverteilungsverfahren vor dem Familiengericht geltend machen. Zudem l\u00f6st die verbotene Eigenmacht unter Umst\u00e4nden Schadensersatzanspr\u00fcche aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanw\u00e4ltin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte finden Sie \u00fcber die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter <a href=\"https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.rak-sh.de\/fuer-buerger\/anwaltssuche\/<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte sind unabh\u00e4ngige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschlie\u00dflich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Anspr\u00fcchen und erarbeiten wirtschaftlich vern\u00fcnftige L\u00f6sungen. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und d\u00fcrfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen entt\u00e4uschen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter https:\/\/www.facebook.com\/SH.Rechtsanwaltskammer und das Online-Verbraucherportal unter <a href=\"https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/\">https:\/\/ihr-ratgeber-recht.de\/<\/a> ist ebenfalls informativ.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Nach einer Trennung und Ehescheidung m\u00fcssen sich die Ex-Partner regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber die Verteilung der Haushaltssachen einigen. Damit sind diejenigen beweglichen Sachen gemeint, die dem Zusammenleben und der gemeinsamen Lebensf\u00fchrung der Ehegatten sowie ihrer Kinder einschlie\u00dflich der Freizeitgestaltung dienen. 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