{"id":5374,"date":"2018-07-07T10:04:09","date_gmt":"2018-07-07T08:04:09","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=5374"},"modified":"2018-07-07T10:04:09","modified_gmt":"2018-07-07T08:04:09","slug":"baugewerbeverband-bekaempft-schattenwirtschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/07\/07\/baugewerbeverband-bekaempft-schattenwirtschaft\/","title":{"rendered":"Baugewerbeverband bek\u00e4mpft Schattenwirtschaft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Schwarzarbeit richtet nicht nur immense Sch\u00e4den in der Volkswirtschaft an, sie schadet auch den gesetzestreu arbeitenden Betrieben. Der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein hat auf der Obermeistertagung am 5. Juli 2018 die verst\u00e4rkte Bek\u00e4mpfung handwerksrechtlicher Schwarzarbeit beschlossen.<\/p>\n<p>In Deutschland bleibt die Schattenwirtschaft ein gro\u00dfes Problem, denn jeder zehnte Euro wird an Fiskus und Sozialkassen vorbei verdient. Nach einer Studie der Universit\u00e4t Linz entf\u00e4llt der L\u00f6wenanteil (27 %) auf die boomende Bauwirtschaft. In Schleswig-Holstein sind 2016 durch Finanzkontrollen bei rund 1.220 Arbeitgebern Sch\u00e4den durch Schwarzarbeit von mehr als 13 Mio. Euro aufgedeckt worden.<\/p>\n<p>Erst im April dieses Jahres hatten Z\u00f6llner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Kiel und L\u00fcbeck mit einem Gro\u00dfaufgebot Arbeitnehmer auf diversen Baustellen kontrolliert und in 95 F\u00e4llen Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten festgestellt \u2013 die Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestlohns oder fehlende Arbeitsgenehmigungen bei ausl\u00e4ndischen Besch\u00e4ftigten. Und ganz aktuell sind nach Medienberichten weitere Zugriffe bei einem Gro\u00dfeinsatz des Zolls erfolgt.<\/p>\n<p>Bei Schwarzarbeit erhalten Arbeiter keinen Mindestlohn, von dem Tariflohn der Branche ganz zu schweigen, oftmals werden keine Steuern und Sozialabgaben entrichtet. \u201eUnsere Betriebe, die die Tarifl\u00f6hne zahlen, m\u00fcssen mit Betrieben konkurrieren, die sich nicht an die Spielregeln halten\u201c, sagt Thorsten Freiberg, Vorstandsvorsitzender des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein (BGV SH).<\/p>\n<p>\u201eMit Einbruch der Baukonjunktur wird das Problem gravierender f\u00fcr unsere Betriebe. Sp\u00e4testens jetzt m\u00fcssen wir unser Arsenal in der Bek\u00e4mpfung aufstocken\u201c, so Freiberg.<\/p>\n<p>Im Land besteht eine intensive Zusammenarbeit zwischen Zoll und den nach Landesrecht zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bei der Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfung. In diesem Rahmen finden ordnungsbeh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen nach dem Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungsgesetz und die entsprechenden Sanktionen Anwendung.<\/p>\n<p>Der BGV SH hat sich gemeinsam mit dem B\u00fcndnis zur Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfung und seinen Innungen lange mit dem Thema besch\u00e4ftigt. Nun hat er beschlossen das vorhandene Portfolio zu erg\u00e4nzen und will eine zus\u00e4tzliche Methode anwenden, um gesetzestreue Betriebe vor unlauteren Mitbewerbern zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>\u201eDie Verfolgung von Verst\u00f6\u00dfen gegen das Handwerksrecht durch die \u00f6rtlichen Ordnungsbeh\u00f6rden auf Grundlage des Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungsgesetzes wird vielfach als unbefriedigend angesehen\u201c, so Schareck. Denn mit Einleitung eines Verfahrens fehlen Informationen dar\u00fcber, ob dieses Erfolg hatten und, falls ja, welchen.<\/p>\n<p>Daher hat die Obermeistertagung das Verbandsmodell Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfung (auf Basis des sog. Regensburger Modells) beschlossen. Es soll ab September landesweit umgesetzt werden.<\/p>\n<p>Im Falle handwerksrechtlicher Schwarzarbeit werden wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren landeseinheitlich durch den BGV SH eingeleitet und gef\u00fchrt \u2013 unabh\u00e4ngig von ordnungsbeh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen. Grundlage hierf\u00fcr ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Handwerksrechtliche Schwarzarbeit, also die Aus\u00fcbung oder Bewerbung von wesentlichen T\u00e4tigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle, stellt eine unlautere gesch\u00e4ftliche Handlung zu Lasten der Mitbewerber dar. Dieser Versto\u00df gegen das Wettbewerbsrecht f\u00fchrt zu Anspr\u00fcchen auf Beseitigung des Versto\u00dfes und zuk\u00fcnftige Unterlassung, die vom Baugewerbeverband im Interesse seiner Mitglieder durchgesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u201eHandwerksrechtliche Schwarzarbeit f\u00fchrt zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen. Mit unserer Aktion unterst\u00fctzen wir bisherige Aktivit\u00e4ten zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit, machen sie aber schneller und zielgenauer. Denn bei falschen Angaben und falscher Werbung k\u00f6nnen wir diese Aussagen nicht nur abmahnen, sondern f\u00fcr den Fall der Wiederholung des einschl\u00e4gigen Versto\u00dfes gegen das Handwerksrecht eine Vertragsstrafe fordern\u201c, kommentiert Freiberg das Vorgehen.<\/p>\n<p>Gleichzeitig empfiehlt der BGV SH Bauherren, sich genau anzuschauen, mit wem sie bauen. Denn bei Beauftragung von Schwarzarbeit geht der Bauherr erhebliche Risiken ein. Insbesondere droht der Verlust jeglicher M\u00e4ngelanspr\u00fcche.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Schwarzarbeit richtet nicht nur immense Sch\u00e4den in der Volkswirtschaft an, sie schadet auch den gesetzestreu arbeitenden Betrieben. Der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein hat auf der Obermeistertagung am 5. 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