{"id":5287,"date":"2018-07-05T09:54:03","date_gmt":"2018-07-05T07:54:03","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=5287"},"modified":"2018-07-05T09:54:03","modified_gmt":"2018-07-05T07:54:03","slug":"recht-auf-angemessenen-wohnraum-ist-bereits-gesetzlich-festgeschrieben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/07\/05\/recht-auf-angemessenen-wohnraum-ist-bereits-gesetzlich-festgeschrieben\/","title":{"rendered":"Recht auf angemessenen Wohnraum ist bereits gesetzlich festgeschrieben"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> F\u00fcr Innenminister Hans-Joachim Grote hat die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Schleswig-Holstein eine zentrale Bedeutung. Im Koalitionsvertrag habe die Landesregierung festgehalten, dass Wohnraum f\u00fcr alle verf\u00fcgbar und bezahlbar sein m\u00fcsse. In seiner gestrigen (4. Juli) Landtagsrede hat Grote deutlich gemacht, dass auch bereits jetzt eine gesetzliche Vorgabe besteht, die das Recht auf angemessenen Wohnraum beinhaltet:<\/p>\n<p>\u201eIm Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz des Landes ist bereits heute das Ziel festgeschrieben, diejenigen Haushalte mit Wohnraum zu versorgen, welche sich nicht angemessen am Markt versorgen k\u00f6nnen. Diesem Ziel sehen wir uns selbstverst\u00e4ndlich verpflichtet.\u201c<\/p>\n<p>Zu der Diskussion \u00fcber eine Aufnahme eines \u201eRechts auf angemessene Wohnung\u201c in die Verfassung erkl\u00e4rte der Innenminister, dass dies auch in der vergangenen Wahlperiode Thema gewesen sei. Der Landtag h\u00e4tte zwecks Novellierung der Verfassung einen Sonderausschuss eingesetzt. Dieser Ausschuss habe sich gegen die Aufnahme eines solchen \u201eRechts auf angemessene Wohnung\u201c ausgesprochen, weil die landesrechtliche Zust\u00e4ndigkeit begrenzt sei. Insbesondere das Mietrecht und das Sachenrecht f\u00fcr die unbeweglichen Sachen, beispielsweise f\u00fcr Grundst\u00fccke, seien Bundesrecht.<\/p>\n<p>\u201eIm Bericht des Sonderausschusses \u201eVerfassungsreform\u201c hei\u00dft es: `Eine Formulierung als Staatsziel wie die Verpflichtung zur \u201eF\u00f6rderung der Wohnraumbeschaffung\u201c w\u00fcrde den unzutreffenden Eindruck vermitteln, dieses Ziel k\u00f6nne allein durch staatliche Ma\u00dfnahmen oder allein auf Landesebene erreicht werden.\u00b4 Diese Einsch\u00e4tzung hat nach meiner Ansicht weiterhin Bestand.\u201c<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon habe es gerade im Bereich der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung in den vergangenen Jahren gro\u00dfe Erfolge gegeben. In der aktuellen F\u00f6rderperiode von 2015 \u2013 2018 seien bereits 3.500 Wohnungen gef\u00f6rdert worden \u2013 mehr als 1.700 allein im vergangenen Jahr. 388 Millionen Euro an F\u00f6rdergeldern seien ausgegeben worden. Die neuesten Zahlen w\u00fcrden eine Fortsetzung dieses positiven Trends zeigen, erkl\u00e4rte der Innenminister: \u201eBis zum Ende der F\u00f6rderperiode rechnen wir mit deutlich mehr als 4.000 Wohnungen und einem ausgegebenen F\u00f6rdervolumen von 530 Millionen Euro. Besonders erfreulich ist, dass ein Gro\u00dfteil des Wohnraums dort entsteht, wo er dringend ben\u00f6tigt wird: Im Hamburger Rand, in Kiel, und L\u00fcbeck.\u201c<\/p>\n<p>Positiv sei auch, dass die F\u00f6rdergelder von allen Marktteilnehmern angenommen werden w\u00fcrden: Von Genossenschaften, privaten Investoren und Wohnungsunternehmen.<\/p>\n<p>Grote blickte auch noch auf die zuk\u00fcnftige F\u00f6rderperiode von 2019 bis 2021: \u201eWir werden die verbleibenden Mittel des aktuellen Programms f\u00fcr das Nachfolgeprogramm einsetzen. So stellen wir die Finanzierung des neuen Programmvolumens sicher, das 150 Millionen Euro pro Jahr betr\u00e4gt. Selbstverst\u00e4ndlich werden wir auch zus\u00e4tzliche Mittel, welche der Bund zur Verf\u00fcgung stellt, wie gewohnt vollst\u00e4ndig im Rahmen der Wohnraumf\u00f6rderung verwenden.\u201c<\/p>\n<p>Der Schwerpunkt werde auch weiterhin auf der Mietwohnraumf\u00f6rderung liegen. Allerdings w\u00fcrden neue Programme hinzukommen, zum Beispiel um Miet- und Belegungsbindungen im Wohnungsbestand zu schaffen oder zu verl\u00e4ngern. Parallel dazu w\u00fcrde sich auch um die Frage der Baukostenentwicklung intensiv gek\u00fcmmert. Aktuell erstelle die ARGE\/\/SH ein Baukostengutachten, um die spezifischen Kostentreiber im Land zu identifizieren. Und auch die Frage der Baulandbereitstellung stehe weiterhin im Fokus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). F\u00fcr Innenminister Hans-Joachim Grote hat die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Schleswig-Holstein eine zentrale Bedeutung. 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