{"id":52116,"date":"2023-07-01T06:01:00","date_gmt":"2023-07-01T04:01:00","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=52116"},"modified":"2023-06-26T11:05:29","modified_gmt":"2023-06-26T09:05:29","slug":"notvertretungsrecht-fuer-ehegatten-in-gesundheitsfragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2023\/07\/01\/notvertretungsrecht-fuer-ehegatten-in-gesundheitsfragen\/","title":{"rendered":"Notvertretungsrecht f\u00fcr Ehegatten in Gesundheitsfragen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Die Schleswig-Holsteinische Notarkammer ber\u00e4t in rechtlichen Fragen. Schnell und absolut unvorhersehbar kann es beispielsweise durch einen Unfall oder Herzinfarkt dazu kommen, dass Betroffene nicht mehr handlungs- und entscheidungsf\u00e4hig sind. Liegt keine entsprechende Vorsorgevollmacht vor, durften bisher selbst n\u00e4chste Verwandte und Ehepartner nicht einspringen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt in diesen F\u00e4llen das im Einzelnen in \u00a7 1358 BGB normierte Notvertretungsrecht f\u00fcr Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Notvertretung in Gesundheitsfragen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner sind hiernach nicht nur befugt, in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder \u00e4rztliche Eingriffe des jeweils anderen einzuwilligen, wenn dieser aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Sie k\u00f6nnen auch Vertr\u00e4ge im Zusammenhang mit der Gesundheitsvorsorge abschlie\u00dfen, etwa Krankenhausvertr\u00e4ge oder Vertr\u00e4ge \u00fcber eilige Ma\u00dfnahmen der \u00e4rztlichen Behandlung, Pflege und Rehabilitation. Ferner umfasst das Notvertretungsrecht die Befugnis, den Ehepartner gegen\u00fcber \u00c4rzten zu vertreten sowie auch Anspr\u00fcche gegen\u00fcber einer anderen Person, etwa einem Unfallgegner oder einer Versicherung, geltend zu machen. Im Rahmen des Notvertretungsrechts sind die behandelnden \u00c4rzte gegen\u00fcber dem vertretenden Ehepartner von ihrer \u00e4rztlichen Schweigepflicht entbunden. Dieser darf zudem Einsicht in die Krankenunterlagen nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Voraussetzung und Dauer des Notvertretungsrechts<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Notvertretungsrecht gilt nur im Bereich der Gesundheitsvorsorge, also nicht in Angelegenheiten der Verm\u00f6genssorge. Der vertretende Ehepartner ist somit nicht berechtigt, Beh\u00f6rdeng\u00e4nge und Bankgesch\u00e4fte im Namen des nicht entscheidungsf\u00e4higen Partners zu erledigen oder dessen Post zu \u00f6ffnen, sofern diese T\u00e4tigkeiten nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gesundheitssorge stehen. Dasselbe gilt f\u00fcr die K\u00fcndigung von Vertr\u00e4gen und den Verkauf von Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden, wie beispielsweise dem Auto des vertretenen Ehepartners. Das Notvertretungsrecht ist auf die Dauer von sechs Monaten befristet. Die Ehegatten d\u00fcrfen zudem nicht getrennt voneinander leben und die Gesundheitssorge nicht bereits anderweitig geregelt sein. Dauert die Bewusstlosigkeit beziehungsweise die Entscheidungsunf\u00e4higkeit l\u00e4nger als sechs Monate, muss zwingend eine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden. Wer hierbei bestimmte \u00e4rztliche Ma\u00dfnahmen und Behandlungen von vornherein ausschlie\u00dfen oder sicherstellen m\u00f6chte, dass der eigene Wille durchgesetzt wird, sollte fr\u00fchzeitig eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverf\u00fcgung mit entsprechenden Anordnungen errichten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nur mit Vollmacht rundum abgesichert<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das neue Notvertretungsrecht ist kein Ersatz f\u00fcr eine Vorsorgevollmacht oder f\u00fcr eine Patientenverf\u00fcgung. Es kann, jedenfalls \u00fcber einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus oder in anderen Fragen als der Gesundheitsvorsorge, eine gerichtlich angeordnete Betreuung nicht verhindern. Soll die Bestellung eines vom Betreuungsgericht bestimmten Betreuers verhindert werden, bedarf es zwingend einer Vorsorge- und Generalvollmacht, um auch \u00fcber den Tod hinaus alle gesundheits- und verm\u00f6gensrechtlichen Angelegenheiten im eigenen Sinne und ohne Betreuer zu kl\u00e4ren. Des Weiteren sollte eine Patientenverf\u00fcgung erstellt werden, die detailliert beschreibt, welche Behandlungsformen wie k\u00fcnstliche Beatmung bei welchen Erkrankungen gew\u00fcnscht sind und welche Therapien der potenzielle Patient ablehnt. Hier\u00fcber sollte auch der Hausarzt informiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Notvertretung kann auf Wunsch verhindert werden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Notvertretungsrecht gilt unter den genannten Voraussetzungen automatisch, also im Zweifel auch gegen den Willen des bewusstlosen oder handlungsunf\u00e4higen Ehepartners. Die Voraussetzungen hierf\u00fcr hat der behandelnde Arzt zu pr\u00fcfen, der auch den Beginn des Notvertretungsrechts bestimmt und zu dokumentieren hat. Bei jeder folgenden Vertretung muss der vertretende Ehepartner das entsprechende Nachweisdokument vorlegen. M\u00f6chten Ehepaare keine gegenseitige Notvertretung, kann vorab schriftlich ein Widerspruch dazu eingelegt und dieses Dokument gegen eine geringe Geb\u00fchr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) hinterlegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen m\u00f6chte, findet im Internet unter https:\/\/notar.de\/ den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https:\/\/ratgeber-notar.de\/.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Die Schleswig-Holsteinische Notarkammer ber\u00e4t in rechtlichen Fragen. Schnell und absolut unvorhersehbar kann es beispielsweise durch einen Unfall oder Herzinfarkt dazu kommen, dass Betroffene nicht mehr handlungs- und entscheidungsf\u00e4hig sind. Liegt keine entsprechende Vorsorgevollmacht vor, durften bisher selbst n\u00e4chste Verwandte und Ehepartner nicht einspringen. Seit dem 1. 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