{"id":5159,"date":"2018-07-01T09:25:01","date_gmt":"2018-07-01T07:25:01","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=5159"},"modified":"2018-07-01T09:25:01","modified_gmt":"2018-07-01T07:25:01","slug":"scheer-atomnovelle-ohne-entlastung-fuer-norddeutsches-stromnetz-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/07\/01\/scheer-atomnovelle-ohne-entlastung-fuer-norddeutsches-stromnetz-beschlossen\/","title":{"rendered":"Scheer: Atomnovelle ohne Entlastung f\u00fcr norddeutsches Stromnetz beschlossen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Berlin\/Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Anl\u00e4sslich der Verabschiedung des Sechzehnten Gesetzes zur \u00c4nderung des Atomgesetzes durch den Deutschen Bundestag erkl\u00e4rt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, stellvertretende umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatterin f\u00fcr Atomenergie: \u201eMit dem gestern Abend im Deutschen Bundestag verabschiedeten Atomgesetz wurde eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts erf\u00fcllt, f\u00fcr Atomkraftwerksbetreiber einen Ausgleich f\u00fcr Interessensverletzungen zu schaffen, die ihnen durch das schwarz-gelbe Hin und Her beim Atomausstieg entstanden waren.&#8220;<\/p>\n<p>Scheer weiter: &#8222;2010 hatte die schwarz-gelbe Koalition Atomlaufzeiten verl\u00e4ngert, die Verl\u00e4ngerung dann aber wenige Monate sp\u00e4ter in Folge der Atomkatastrophe von Fukushima wieder zur\u00fcckgenommen und Stilllegungen beschlossen.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 6. Dezember 2016, dass eine gesetzliche Neuregelung bis zum 30. Juni 2018 zu treffen sei, um sogenannte frustrierte Investitionen (Investitionen, die im Vertrauen auf die Laufzeitverl\u00e4ngerungen get\u00e4tigt wurden), sowie die durch den Wiederausstieg weniger verstrombaren Mengen, auszugleichen.<\/p>\n<p>Richtigerweise wurde mit dem Gesetzentwurf nun nicht die Option der Laufzeitverl\u00e4ngerung, sondern die Option des finanziellen Ausgleichs gew\u00e4hlt, selbst wenn dies eine aus den Steuereinnahmen zu leistende Einbu\u00dfe bedeuten wird. Letztere wird anhand der nun getroffenen Regelungen nach Vollendung des Ausstiegs, somit nach 2022, zu leisten sein.<\/p>\n<p>Blind vor den Risiken und Folgelasten der Atomenergienutzung, die auch eine \u00fcber tausende von Jahren fortwirkende volkswirtschaftliche Folgelast bedeuten, sprach und spricht sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens allein die AfD-Fraktion f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung von Laufzeiten aus.<\/p>\n<p>Ich bedaure sehr, dass mit der Atomgesetz-Novelle nicht die Chance genutzt wurde, die \u00dcbertragung von Reststrommengen in sogenannte Netzausbaugebiete zu unterbinden. Leider war dies mit dem Koalitionspartner nicht vereinbar.<\/p>\n<p>Netzausbaugebiete bezeichnen solche Gebiete, f\u00fcr die gesetzlich aufgrund eingeschr\u00e4nkter \u00dcbertragungsnetzkapazit\u00e4ten und entsprechend erwarteter Netzengp\u00e4sse ein j\u00e4hrliches Ausbaulimit f\u00fcr Erneuerbare Energien definiert wurde. Schleswig-Holstein f\u00e4llt in ein solches Netzausbaugebiet. Hier f\u00fchren Netzengp\u00e4sse regelm\u00e4\u00dfig zur Abregelung von Windstrom, was den Klimaschutzzielen entgegen wirkt und Kosten f\u00fcr nicht nutzbaren Strom bedeutet.<\/p>\n<p>Wenn nun von einem Atomkraftwerk auf ein anderes Atomkraftwerk, das in einem Netzausbaugebiet steht, sogenannten Reststrommengen, die den Unternehmen als noch verstrombare Mengen zustehen, \u00fcbertragen werden, droht dies die Netzengpasssituation zu versch\u00e4rfen. Dies hat dann zur Folge, dass noch mehr Windkraftanlagen abgeschaltet werden und steht in Konflikt mit den Energiewendezielen. In den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner CDU\/CSU hat sich die SPD-Fraktion daf\u00fcr eingesetzt, eben eine solche \u00dcbertragung von Reststrommengen, etwa auf das AKW Brokdorf, zu unterbinden.<\/p>\n<p>Einen B\u00e4rendienst hat uns dabei die Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Juni auf Initiative der schleswig-holsteinischen Jamaika-Landesregierung bzw. Robert Habeck erwiesen, wonach eine solche Regelung erst nach Inkrafttreten der Atomgesetznovelle vorzunehmen sei und dann auch noch im Austausch mit den Atomkonzernen und einem erst zu erarbeitenden Konzept. Eine solche Stellungnahme w\u00e4hrend des parlamentarischen Verfahrens zum Atomgesetz war absolut kontraproduktiv, da dies die parlamentarischen Bestrebungen, eine solche Einschr\u00e4nkung bereits im Rahmen der Atomgesetznovelle zu regeln, untergrub.<\/p>\n<p>Auch das AKW Brunsb\u00fcttel h\u00e4tte nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Gesetzestext gestrichen werden sollen. Die Ausf\u00fchrungen von mehreren Sachverst\u00e4ndigen im Rahmen einer \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung best\u00e4tigten mehr als erhebliche Zweifel, ob es im Zusammenhang mit ausgleichsberechtigten Genehmigungsinhabern gesetzlich zu erw\u00e4hnen sei.<\/p>\n<p>Die Streichung von Brunsb\u00fcttel, wie auch eine ebenfalls seitens der SPD-Fraktion vorgeschlagene konkretisierende Formulierung zur Ausgleichsh\u00f6he \u201aunterhalb des vollen Wertersatzes\u2018, waren mit dem Koalitionspartner leider ebenfalls nicht vereinbar.<\/p>\n<p>Bemerkenswert ist, dass sich die FDP-Fraktion, die die verfassungsgerichtliche Nachbesserungspflicht damals mit verursachte, nun gegen die Atomgesetz-Novelle stimmte und sich damit der verfassungsgerichtlichen Verpflichtung entzog, bis zum 30. Juni eine neue gesetzliche Regelung zu finden.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin\/Herzogtum Lauenburg (pm). 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