{"id":4797,"date":"2018-06-19T07:44:47","date_gmt":"2018-06-19T05:44:47","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=4797"},"modified":"2018-06-19T10:46:56","modified_gmt":"2018-06-19T08:46:56","slug":"foerderung-kommunaler-verkehrsprojekte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/06\/19\/foerderung-kommunaler-verkehrsprojekte\/","title":{"rendered":"F\u00f6rderung kommunaler Verkehrsprojekte"},"content":{"rendered":"<p><strong>Berlin (hib\/HAU).<\/strong> Die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen will die Kriterien f\u00fcr die Vergabe von Bundesmitteln zur Unterst\u00fctzung kommunaler Verkehrsprojekte \u00e4ndern. Dazu hat die Fraktion den &#8222;Entwurf eines Ersten Gesetzes zur \u00c4nderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)&#8220; vorgelegt. K\u00fcnftig sollen den Vorstellungen der Gr\u00fcnen entsprechend neben Bau und Ausbau auch Planung und Erhalt von Verkehrsma\u00dfnahmen gef\u00f6rdert werden. Die Mindestf\u00f6rdersumme soll auf zehn Millionen Euro abgesenkt werden, wobei Sammelvereinbarungen f\u00fcr mehrere gemeinsame Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht werden sollen.<\/p>\n<p>Neu in den F\u00f6rderkatalog wollen die Gr\u00fcnen Ma\u00dfnahmen zur St\u00e4rkung des Radverkehrs und der Verkehrssicherheit aufnehmen. Gestrichen werden soll hingegen die F\u00f6rderung s\u00e4mtlicher Stra\u00dfenbauma\u00dfnahmen. Im Bereich des \u00d6ffentlichen Personennahverkehrs (\u00d6PNV) sieht der Gesetzentwurf die Streichung des Kriteriums &#8222;der eigenen Trasse&#8220; insbesondere f\u00fcr Stra\u00dfenbahnen vor. Die Bewertung von Ma\u00dfnahmen allein nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit soll zudem beendet werden. &#8222;K\u00fcnftig sind auch Nachhaltigkeit und Umwelt- und Klimaschutz zu betrachten&#8220;, hei\u00dft es in dem Gesetzentwurf der Gr\u00fcnen.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung ihrer Initiative schreiben die Abgeordneten, eine konsequente Umgestaltung der Verkehrsstruktur sei angesichts von Klimaschutz, Verkehrssicherheit und der zunehmenden Verdichtung in den St\u00e4dten, aber auch zur Sicherung eines Mobilit\u00e4tsangebotes f\u00fcr alle in den l\u00e4ndlichen R\u00e4umen dringend geboten. Ein notwendiger Schritt in diese Richtung sei die grunds\u00e4tzliche Umgestaltung des GVFG, das in seiner aktuellen Form den Anforderungen an eine F\u00f6rderung moderner und klimasch\u00fctzender Mobilit\u00e4t nicht gerecht werde.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend im \u00d6PNV ein Sanierungsbedarf in Milliardenh\u00f6he bestehe, seien mit Mitteln des GFVG-Bundesprogramms lediglich Neubauma\u00dfnahmen und -anschaffungen f\u00f6rderf\u00e4hig. Projekte m\u00fcssten derzeit ein Mindestf\u00f6rdervolumen von 50 Millionen Euro \u00fcberschreiten. Dies bevorzuge durch einen Mindesteigenanteil von 40 Prozent sowie zus\u00e4tzliche Planungskosten gro\u00dfe Kommunen und benachteiligt kleine und finanzschwache Gemeinden. Zudem setze es Anreize, Projektkosten \u00fcber diese Schwelle zu heben. Zus\u00e4tzlich setze die Projektbewertung mit dem Fokus auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit falsche Schwerpunkte. &#8222;Umweltvertr\u00e4glichkeit und Nachhaltigkeit bleiben au\u00dfen vor&#8220;, kritisieren die Gr\u00fcnen. Das eigentliche Ziel &#8211; m\u00f6glichst umweltvertr\u00e4glich, sicher, bequem, schnell und g\u00fcnstig, m\u00f6glichst vielen Menschen Mobilit\u00e4t zu erm\u00f6glichen -, das h\u00e4ufig auch durch Akkumulation kleinerer Einzelma\u00dfnahmen erreicht werden k\u00f6nne, sei damit nicht erfassbar.<\/p>\n<p>In der derzeitigen Fassung des GVFG w\u00fcrden au\u00dferdem noch immer Schienenfahrzeuge, die auf Stra\u00dfen und nicht auf gesondertem Gleisk\u00f6rper gef\u00fchrt werden, ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit zunehmenden Platzkonkurrenzen in sich zunehmend verdichtenden Innenst\u00e4dten, stelle dies einen starken Eingriff in die stadtplanerischen Priorit\u00e4ten von Kommunen dar. Zur St\u00e4rkung des Umweltverbundes sei es zudem \u00fcberf\u00e4llig, Projekte, die die Verkehrswende in St\u00e4dten voranbringen und den \u00d6PNV entlasten oder erg\u00e4nzen k\u00f6nnen, wie insbesondere Radverkehrsprojekte, in die F\u00f6rderung des GVFG einzubeziehen, hei\u00dft es in der Begr\u00fcndung zu dem Gesetzentwurf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (hib\/HAU). Die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen will die Kriterien f\u00fcr die Vergabe von Bundesmitteln zur Unterst\u00fctzung kommunaler Verkehrsprojekte \u00e4ndern. Dazu hat die Fraktion den &#8222;Entwurf eines Ersten Gesetzes zur \u00c4nderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)&#8220; vorgelegt. K\u00fcnftig sollen den Vorstellungen der Gr\u00fcnen entsprechend neben Bau und Ausbau auch Planung und Erhalt von Verkehrsma\u00dfnahmen gef\u00f6rdert werden. 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