{"id":47528,"date":"2023-01-26T11:34:10","date_gmt":"2023-01-26T09:34:10","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=47528"},"modified":"2023-01-26T11:34:12","modified_gmt":"2023-01-26T09:34:12","slug":"schliessung-einer-weiteren-geburtsklinik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2023\/01\/26\/schliessung-einer-weiteren-geburtsklinik\/","title":{"rendered":"Schlie\u00dfung einer weiteren Geburtsklinik?"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>L\u00fcbeck\/Kiel (pm).<\/strong> \u00a0Vertreter des Tr\u00e4ges des Marienkrankenhauses in L\u00fcbeck, das Erzbistum Hamburg, der dortigen Beleg\u00e4rzte, des Universit\u00e4tsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) und des Gesundheitsministeriums informierten am Mittwoch, 25. Januar im Sozialausschuss des Landtages zum Thema Marienkrankenhaus in L\u00fcbeck. Der Tr\u00e4ger hatte im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass unter anderem aufgrund von fehlenden \u00c4rztinnen beziehungsweise \u00c4rzten eine Schlie\u00dfung der dortigen Geburtsklinik droht und diese angek\u00fcndigt, falls keine L\u00f6sung mit externer Unterst\u00fctzung gefunden w\u00fcrde. Da die Schlie\u00dfung die geburtshilfliche Versorgung vor Ort gef\u00e4hrden w\u00fcrde, hatte sich das Gesundheitsministerium eingebracht und nach Pr\u00fcfung verschiedener Ideen hatte sich das Universit\u00e4tsklinikum bereit erkl\u00e4rt, in die Klinik einzusteigen, um die Versorgung in der Region zu sichern. Anl\u00e4sslich der Befassung im Sozialausschuss ver\u00f6ffentlicht das Gesundheitsministerium nachfolgend Fragen und Antworten zu dem Thema Geburtshilfe\/ Krankenhausfinanzierung\/-planung und zur Versorgungssituation im Raum L\u00fcbeck.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grunds\u00e4tze<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was ist der Grund, warum derzeit bundesweit Kliniken fusionieren, Abteilungen schlie\u00dfen oder den Betrieb einstellen?&nbsp;<\/strong>1. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung z\u00e4hlt der Fachkr\u00e4ftemangel bundesweit als wesentlicher Faktor zu den Gr\u00fcnden f\u00fcr Klinikschlie\u00dfungen oder Zusammenlegungen. 2. z\u00e4hlen au\u00dferdem bundesweite Qualit\u00e4tsvorgaben f\u00fcr die Sicherheit von Patientinnen und Patienten \u2013 oder im Fall von Geburtshilfe f\u00fcr werdenden M\u00fctter und Neugeborene \u2013&nbsp; zu den Gr\u00fcnden, da diese insbesondere f\u00fcr Kliniken einer niedrigen Versorgungsstufe schwerer zu erf\u00fcllen sind. Und 3. die Notwendigkeit, wirtschaftlich mit den Krankenkassenbeitr\u00e4gen der Beitragszahlerinnen und -zahler umzugehen sowie ungeplante Kostensteigerungen, beispielsweise durch die Inflation\/ Energiekosten\/ Coronapandemie.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wer ist f\u00fcr den rechtlichen Rahmen der Finanzierung der laufenden Klinikkosten verantwortlich?&nbsp;<\/strong>Der Rahmen und die Finanzierung der laufenden Betriebskosten der Kliniken sind bundesgesetzlich geregelt, federf\u00fchrend ist das Bundesgesundheitsministerium. Das System erfolgt \u00fcber so genannte Fallpauschalen, die \u00fcber die Krankenkassen den Kliniken f\u00fcr ihre Leistung verg\u00fctet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kann sich das Land f\u00fcr eine bessere Klinik-Finanzierung einsetzen?&nbsp;<\/strong>Ja, Schleswig-Holstein setzt sich gegen\u00fcber der Bundesregierung f\u00fcr eine ausk\u00f6mmliche Klinikfinanzierung ein:&nbsp;Nach einer entsprechenden Bundesratsinitiative u.a. Schleswig-Holsteins hatte der Bund bundesweit 1,5 Milliarden Euro als pauschale Hilfe f\u00fcr Energiemehrkosten zur tranchenweisen Auszahlung f\u00fcr die Krankenh\u00e4user angek\u00fcndigt. Diese Zahlungen w\u00e4ren aus Sicht der Landesregierung zu sp\u00e4t geflossen, da die wirtschaftliche Situation vieler Kliniken bereits unmittelbar gef\u00e4hrdet war. Daher hatte Gesundheitsministerin von der Decken eine Vorfinanzierung der krankenhausindividuellen Ausgleichszahlungen des Bundes aus Landesmitteln eingeleitet. In dem Rahmen hat das Land Mitte Januar bereits 48 Millionen an die Kliniken vorausgezahlt. Dar\u00fcber hinaus ist das Land gemeinsam mit den Kommunen f\u00fcr die Finanzierung der Investitionsmittel verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Plant das Land auch mehr Investitionsmittel aufgrund der Kostensteigerungen zur Verf\u00fcgung zu stellen?&nbsp;<\/strong>Ja, das ist das Ziel der Landesregierung. Eine Verst\u00e4ndigung \u00fcber die h\u00e4lftig von den Kommunen finanzierten Mittel dazu ist in Arbeit mit den Kommunen. Zudem erwartet das Land angesichts der von der Bundesregierung angek\u00fcndigten tiefgreifenden Krankenhausreform auch eine Beteiligung des Bundes an damit einhergehenden notwendigen Investitionskosten. Dies war auch durch die vom Bundesgesundheitsminister eingesetzte Reform-Kommission vorgeschlagen worden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Welche Rolle spielt die von der Bundesregierung angek\u00fcndigte Reform in der Krankenhausplanung und in der Geburtshilfe?&nbsp;<\/strong>Diese Reform spielt eine enorme Rolle gerade in Bezug auf die Geburtshilfe, denn nach den bisherigen Vorschl\u00e4gen der eingesetzten Kommission soll es beispielsweise keine Leistungseinheit des sogenannten Level 4 mehr geben. Der Reformvorschlag der Bundesebene sieht diese Geburtskliniken in der bisherigen Form in Krankenh\u00e4usern der Grund- und Regelversorgung nicht mehr vor, aber Schleswig-Holstein setzt sich mit aller Kraft daf\u00fcr ein, dass dieser Teil der Reform nicht mit jetzigem Stand zur Anwendung kommt. Das Gesundheitsministerium arbeitet daran, sich intensiv an der Ausgestaltung der Reform zu Beteiligen. Begr\u00fc\u00dft wird beispielsweise, dass die Reform Vorhaltekosten f\u00fcr Kliniken vorsieht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kann das Gesundheitsministerium SH rechtlich ein \u201eVeto\u201c einlegen, wenn Kliniken Abteilungen schlie\u00dfen oder Kliniken verkauft werden?&nbsp;<\/strong>Nach dem geltenden Recht ist das nicht m\u00f6glich. Zwar haben Kliniken in Deutschland Versorgungsauftr\u00e4ge, agieren dennoch auch als freie Unternehmen, mit damit verbundenen unternehmerischen Freiheiten \u2013 anders als in L\u00e4ndern, in denen das Gesundheitssystem staatlich ist wie beispielsweise in Gro\u00dfbritannien. Gemeinsam mit dem Landeskrankenhausausschuss wirkt das Gesundheitsministerium durch entsprechende Entscheidungen auf die Sicherstellung der Versorgung im Rahmen der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten hin.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sind Kliniken mit einer bestimmten Tr\u00e4gerart vorteilhaft f\u00fcr die Sicherstellung der Versorgung?&nbsp;<\/strong>Das l\u00e4sst sich pauschal nicht sagen. Es gibt positive Beispiele f\u00fcr sehr gute Kliniken, ganz unabh\u00e4ngig davon, ob die Tr\u00e4ger kommunal, freigemeinn\u00fctzig (kirchlich) oder privat sind. Auch bei staatlichen Gesundheitssystemen, wie beispielsweise in Gro\u00dfbritannien oder auch in D\u00e4nemark gibt es unterschiedliche Erfahrungen und auch gro\u00dfe Herausforderungen wie beispielsweise deutliche Wartezeiten f\u00fcr Patientinnen und Patienten, die nach Erfahrungsberichten tendenziell l\u00e4nger sind als in Deutschland, das eine Tr\u00e4gervielfalt hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Geburtshilfe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie ist die Situation in der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein derzeit?<\/strong>&nbsp;In Schleswig-Holstein gibt es Anfang 2023 insgesamt 17 geburtshilfliche Abteilungen, die sich auf vier verschiedene Versorgungsstufen aufteilen. Es sind aktuell f\u00fcnf Perinatalzentren Level 1, drei Perinatalzentren Level 2, drei Perinatale Schwerpunkte Level 3 und sechs Geburtskliniken Level 4 (wovon eine, in Preetz, aufgrund Personalmangels den Kreissaal nicht in Betrieb hat). Die Level 1-4 stehen f\u00fcr den Grad der Versorgung. Im Level 1 gibt es eine uneingeschr\u00e4nkte Versorgung von Fr\u00fch- und Neugeborenen. Level 4 ist f\u00fcr reife Neugeborene ohne vorher absehbare Komplikationen \u2013 dort ist auch keine Kinderklinik angeschlossen. Nach derzeitigem Stand ist die geburtshilfliche Versorgung im Land gesichert und die Beteiligten arbeiten daran, dass dies auch so bleibt. Dazu wurde unter anderem der Qualit\u00e4tszirkel Geburtshilfe eingerichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kann ein Land oder das Gesundheitsministerium SH bestimmen, wo, welche Angebote der Geburtshilfe stattfinden?&nbsp;<\/strong>Nein, in der Tat ist der Einfluss begrenzt. Das Gesundheitsministerium kann im Rahmen der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten der Krankenhausplanung gemeinsam mit dem Landeskrankenhausausschuss und Beteiligten darauf hinwirken, dass die Versorgung durch entsprechende Entscheidungen sichergestellt ist. Voraussetzung sind jedoch immer die Bereitschaft und auch die F\u00e4higkeit von Tr\u00e4gern, diese Leistung auch anbieten zu k\u00f6nnen. Und f\u00fcr die Tr\u00e4ger sind daf\u00fcr die gesetzlichen Rahmenvorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (Finanzierung\/ Qualit\u00e4t) von entscheidender Bedeutung &#8211; neben der F\u00e4higkeit, den Fachkr\u00e4ftebedarf zu decken.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Geburtshilfe im Raum L\u00fcbeck\/ Marienkrankenhaus<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Welche Rolle hat das Ministerium in dem derzeit laufenden Prozess um das Marienkrankenhaus?<br><\/strong>Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein wurde vom Tr\u00e4ger informiert, dass unter anderem aus Altersgr\u00fcnden mehrere Frauen\u00e4rztinnen und Frauen\u00e4rzte ihre geburtshilfliche T\u00e4tigkeit als Beleg\u00e4rzte und -\u00e4rztinnen einstellen und daher die Geburtshilfe im Marienkrankenhaus absehbar nicht mehr aufrechterhalten werden k\u00f6nne und eine Schlie\u00dfung drohe. Anders als bei bisherigen Schlie\u00dfungen in anderen Regionen des Landes k\u00f6nnen die umliegenden Kliniken eine solch gro\u00dfe Anzahl von Geburten (1.374 in 2022) in L\u00fcbeck nicht auffangen. Um die geburtshilfliche Versorgung in der Region \u2013 und zudem die Arbeitspl\u00e4tze der Fachkr\u00e4fte des Marienkrankenhauses \u2013 zu sichern, hat sich das Ministerium intensiv f\u00fcr eine L\u00f6sung eingesetzt. Daf\u00fcr wurde nach Pr\u00fcfungen verschiedener Ans\u00e4tze das UKSH um Hilfe gebeten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie sch\u00e4tzt das Ministerium die Pl\u00e4ne des Erzbistums Hamburg zum Marienkrankenhaus ein?&nbsp;<\/strong>Mit der Unterst\u00fctzung des UKSH in der vom Tr\u00e4ger und UKSH kommunizierten Form kann eine gute Basis f\u00fcr eine nachhaltige Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung in L\u00fcbeck geschaffen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie steht das Ministerium Alternativen gegen\u00fcber?&nbsp;<\/strong>Das Land ist \u2013 ebenso wie das UKSH \u2013 grunds\u00e4tzlich in der Frage nicht festgelegt, sondern hatte sich nach dem Hinweis des Tr\u00e4gers f\u00fcr eine L\u00f6sung eingesetzt. Sollten Beteiligte ein ebenso geeignetes Konzept erarbeiten, um die geburtshilfliche Versorgung nachhaltig, also auch in Kenntnis der Reformbestrebungen des Bundes im Bereich der geburtshilflichen Versorgung, zu sichern, k\u00f6nnte auch dieses verfolgt werden. Alle Beteiligten sollten sich jedoch sehr bewusst sein, worum es geht: um die Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung in der gesamten Region und den Erhalt von mehreren hundert Arbeitspl\u00e4tzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie begegnet das Ministerium Kritik, dass bei einem Standortwechsel des Marienkrankenhauses auf das Gel\u00e4nde des UKSH L\u00fcbecker Geschichte verloren gehe, bzw. viele Emotionen mit dem Marienkrankenhaus am bisherigen Standort verbunden sind?&nbsp;<\/strong>Solche Gr\u00fcnde f\u00fcr einen Standort sind emotional verst\u00e4ndlich, vorrangiges Ziel aller Beteiligten muss es jedoch sein, die Versorgung zu sichern. Sollten Beteiligte die emotional nachvollziehbaren Gr\u00fcnde als vorrangig betrachten, steht es ihnen selbstverst\u00e4ndlich auch frei, sich f\u00fcr andere L\u00f6sungen einzusetzen und entsprechende Entscheidungen in eigener Verantwortung zu treffen. Vor dem Hintergrund der insgesamt schwierigen Situation scheint eine solche L\u00f6sung allerdings unwahrscheinlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Stadt L\u00fcbeck hatte zu Beginn bem\u00e4ngelt, in den Prozess in der Vergangenheit nicht ausreichend eingebunden worden zu sein. Ist das nachvollziehbar?&nbsp;<\/strong>Ob und in welchem Ma\u00dfe ein Austausch seitens der Stadt L\u00fcbeck mit der Klinik in der Vergangenheit gef\u00fchrt wurde \u2013 wie das auch in anderen Kommunen \u00fcblich ist zwischen Kommunen und Kliniken vor Ort \u2013 kann das Ministerium nicht beurteilen. Unabh\u00e4ngig davon ist das Ministerium an einem guten Austausch Aller interessiert und steht daher, nachdem der Tr\u00e4ger seine Besch\u00e4ftigten informiert hat, auch in Kontakt mit der Stadt. Gemeinsam wurde nach einem Treffen mit Tr\u00e4ger, UKSH und Stadt verabredet, den Prozess im Interesse der Versorgungssicherheit gemeinsam voran zu bringen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie steht das Ministerium zu Bedenken der Beleg\u00e4rzte oder Mitarbeitenden an dem vorgestellten Konzept des Tr\u00e4gers zum Erhalt der Klinik?&nbsp;<\/strong>Es liegt jetzt insbesondere an dem Tr\u00e4ger, die Pl\u00e4ne gemeinsam mit den Beteiligten weiter zu entwickeln. Zu den Beteiligten geh\u00f6ren auch die Beleg\u00e4rztinnen und Beleg\u00e4rzte, die ebenso wie die Mitarbeitenden einen wertvollen Beitrag zur Versorgung leisten. Die Kritik der weiteren Wege zu einem m\u00f6glichen neuen Standort innerhalb derselben Stadt ist individuell, insbesondere mit Blick auf die emotionale Bedeutung des Marienkrankenhauses auf der L\u00fcbecker Altstadtinsel, verst\u00e4ndlich, die Situation jedoch nicht vergleichbar mit anderen Regionen, in denen Patientinnen und Patienten f\u00fcr ihre Behandlung au\u00dferhalb ihres Wohnorts wesentlich weitere Entfernungen in Kauf nehmen m\u00fcssen. Wie mit der Stadt verabredet, sind die Beteiligten im Austausch und pr\u00fcfen die M\u00f6glichkeiten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zu welcher Versorgungsstufe z\u00e4hlt die Abteilung der Geburtshilfe des Marienkrankenhauses L\u00fcbeck?&nbsp;<\/strong>Das Marienkrankenhaus in L\u00fcbeck z\u00e4hlt zur Versorgungsstufe 4, das ist die niedrigste Versorgungsstufe unter den Geburtskliniken. Dort sollen nur Schwangere ohne Risikofaktoren entbinden. Eine Abteilung f\u00fcr P\u00e4diatrie, also Kinderheilkunde, oder Neonatologie f\u00fcr die medizinische Versorgung f\u00fcr Neugeborene, ist nicht angeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was w\u00e4re der Vorteil eines Umzugs der Geburtshilfe auf das Gel\u00e4nde des UKSH?&nbsp;<\/strong>Der Umzug einer weiterhin eigenst\u00e4ndigen Klinik in die N\u00e4he der Universit\u00e4tsfrauen- und Kinderklinik w\u00fcrde die Unterst\u00fctzung der Frauen\u00e4rztinnen und Frauen\u00e4rzte bei der Versorgung und k\u00fcrzere Wege f\u00fcr die Notfallversorgung der Neugeborenen erm\u00f6glichen. In der Praxis finden sich immer weniger \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die bereit sind, das Risiko ohne angeschlossene Notfallversorgung f\u00fcr Neugeborene in einer Geburtsklinik der niedrigsten Versorgungsstufe zu verantworten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00fcbeck\/Kiel (pm). \u00a0Vertreter des Tr\u00e4ges des Marienkrankenhauses in L\u00fcbeck, das Erzbistum Hamburg, der dortigen Beleg\u00e4rzte, des Universit\u00e4tsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) und des Gesundheitsministeriums informierten am Mittwoch, 25. Januar im Sozialausschuss des Landtages zum Thema Marienkrankenhaus in L\u00fcbeck. 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