{"id":44611,"date":"2022-10-04T11:22:34","date_gmt":"2022-10-04T09:22:34","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=44611"},"modified":"2022-10-04T11:22:35","modified_gmt":"2022-10-04T09:22:35","slug":"aufnahme-des-wolfes-ins-jagdrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2022\/10\/04\/aufnahme-des-wolfes-ins-jagdrecht\/","title":{"rendered":"Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Herzogtum Lauenburg\/Kiel (pm).<\/strong> Zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht hat der Landwirtschaftsminister Werner Schwarz am Freitag, 30. September eine Rede gehalten. Die Rede vor dem Landtag hat folgenden Wortlaut:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eSehr geehrte Frau Landtagspr\u00e4sidentin, sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n\n\n\n<p>Residente Wolfspaare sind in zwei F\u00e4llen &#8211; im Sachsenwald und auch im Segeberger Forst \u2013 best\u00e4tigt worden. Sie alle kennen die gestrige Pressemeldung des Ministeriums f\u00fcr Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) \u00fcber die aktuellen Erkenntnisse des Wolfsmonitorings.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Vor dem Hintergrund ist es mehr als aktuell, dass wir uns heute im Landtag mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht Schleswig-Holsteins befassen. Wir werden den Wolf in das Landesjagdrecht Schleswig-Holstein aufnehmen.&nbsp; Das haben die Regierungsparteien beschlossen und im Koalitionsvertrag verankert. Mein Haus hat in Zusammenarbeit mit dem MEKUN damit begonnen, im Rahmen des 100-Tage-Programms der Landesregierung das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten und ist nach einer gr\u00fcndlichen rechtlichen Pr\u00fcfung aktuell dabei, den notwendigen Gesetzentwurf zu finalisieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Schritt dient unter anderem dazu, klare Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr den Fall eines zu entnehmenden Problemwolfs zu formulieren. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch in aller Deutlichkeit sagen:&nbsp; Der Schutzstatus des Wolfes wird damit nicht aufgehoben. Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzj\u00e4hrigen Schonzeit. Der Wolf bleibt weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng gesch\u00fctzte Art. Das T\u00f6ten eines Wolfes ist somit nur unter Beachtung enggefasster Kriterien m\u00f6glich. Aufgrund dessen ist auch die Einrichtung sogenannter \u201ewolfsfreier Zonen\u201c \u2013 wie es von der FDP gefordert wird \u2013 rechtlich zurzeit nicht m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch bei \u00c4nderung des Landesjagdrechts bleiben die Schranken des Artenschutzrechts bestehen. Die Voraussetzung einer Ausnahme f\u00fcr die Entnahme eines Wolfes sind f\u00fcr jeden Einzelfall zu pr\u00fcfen. Die geplanten \u00c4nderungen im Landesjagdrecht werden die Halterinnen und Halter von Nutztieren nicht davon entlasten, f\u00fcr einen aktiven Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies zeigen auch die L\u00f6sungen anderer Bundesl\u00e4nder. Ungeachtet dessen, dass der gro\u00dfe Zielkonflikt Nutztierhaltung und Wolf dadurch nicht gel\u00f6st werden wird, ist es richtig und wichtig den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Nur so k\u00f6nnen wir die Situation der J\u00e4gerinnen und J\u00e4ger in den Revieren beim Umgang mit dem Wolf verbessern. Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht werden wir erreichen,\u00a0dass im Falle einer Ausnahme f\u00fcr die Entnahme eines Wolfes auf das jagdrechtliche System zur\u00fcckgegriffen werden kann und die J\u00e4gerinnen und J\u00e4ger in einem gewohnten und konkreten Rechtsrahmen t\u00e4tig werden k\u00f6nnen. Das fehlt bislang. Mit Ihren Ortskenntnissen und Erfahrungen im Umgang mit Wildtieren einschlie\u00dflich des Erlegens von Wildtieren, sind J\u00e4gerinnen und J\u00e4ger die wichtigsten PartnerInnen f\u00fcr den Fall, dass eine artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme tats\u00e4chlich ausgesprochen werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem soll auch der Umgang mit verletzten W\u00f6lfen im Landesjagdrecht weiter konkretisiert werden, um den J\u00e4gerinnen und J\u00e4gern klare und handhabbare Vorgaben an die Hand zu geben, wie sie mit einem verletzten Wolf umzugehen haben und unter welchen Bedingungen ein verletzter Wolf erlegt werden darf.<\/p>\n\n\n\n<p>Und schlie\u00dflich gilt es Ausnahmen f\u00fcr das Aneignungsrecht der Jagdaus\u00fcbungsberechtigten zu schaffen, da es f\u00fcr den Wolf aufgrund seines besonderen Schutzstatus nicht gelten darf. Lassen Sie mich abschlie\u00dfend noch einmal kurz auf die aktuelle Entwicklung eingehen. Nicht verhehlen m\u00f6chte ich, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass in den beiden Territorien mit Wolfswelpen zu rechnen ist. Wir m\u00fcssen also davon ausgehen, dass wir im n\u00e4chsten Jahr in Schleswig-Holstein ein bis zwei Wolfsrudel beherbergen werden. Angesichts dessen ist die \u00c4nderung des Landesjagdrechts mit der Aufnahme des Wolfes ein erster wichtiger Schritt. Wir werden die weitere Entwicklung sorgf\u00e4ltig beobachten. Vielen Dank!\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg\/Kiel (pm). Zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht hat der Landwirtschaftsminister Werner Schwarz am Freitag, 30. September eine Rede gehalten. 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