{"id":4455,"date":"2018-06-07T10:45:30","date_gmt":"2018-06-07T08:45:30","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=4455"},"modified":"2018-06-07T10:45:30","modified_gmt":"2018-06-07T08:45:30","slug":"rentenerhoehung-2018-wer-jetzt-steuern-zahlen-muss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/06\/07\/rentenerhoehung-2018-wer-jetzt-steuern-zahlen-muss\/","title":{"rendered":"Rentenerh\u00f6hung 2018 \u2013 Wer jetzt Steuern zahlen muss"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ritzerau (pm).<\/strong> Zum 1. Juli 2018 wird erneut die Rente erh\u00f6ht: Um 3,37 Prozent (neue Bundesl\u00e4nder) bzw. um 3,22 Prozent. Auch der Fiskus profitiert davon: Die Finanzbeh\u00f6rde rechnet mit rund 300 Millionen Euro Steuermehreinnahmen allein durch die Erh\u00f6hung. \u201eDiese Rentenerh\u00f6hung f\u00fchrt au\u00dferdem dazu, dass jetzt bundesweit zus\u00e4tzlich 54.000 Rentner Steuern zahlen m\u00fcssen\u201c, sagt Kirsten Otte von der Lohnsteuerhilfe f\u00fcr Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Ritzerau: \u201eAus Sicht der Rentner k\u00f6nnte man dies f\u00fcr eine teilweise Refinanzierung der Rentenerh\u00f6hung durch die Hintert\u00fcr halten.\u201c<\/p>\n<p>Die Steuermehreinnahmen sind nicht auf die Rentenreform zur\u00fcckzuf\u00fchren. Seit 2005 wird die Rente umgestellt auf die sogenannte \u201enachgelagerte Besteuerung\u201c. Das hei\u00dft, die Aufwendungen f\u00fcr die Altersvorsorge werden zunehmend steuerfrei gestellt. Daf\u00fcr erh\u00f6hen sich im Gegenzug die Steuern, die f\u00fcr die Renteneink\u00fcnfte gezahlt werden m\u00fcssen. Im Jahr 2005 begann die Umstellung, sie wird 2040 abgeschlossen sein. Das hei\u00dft: Wer 2005 in Rente ging, musste 50 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern, bei Renteneintritt 2040 sind es dann 100 Prozent. Der Anteil der zu versteuernden Rente steigt bis 2020 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte und dann bis 2040 um jeweils einen Prozentpunkt.<\/p>\n<p>\u201eDie Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung hat sicher ihre Vorteile\u201c, sagt Kirsten Otte. Denn der Beitrag zur Rentenversicherung, der sich steuermindernd auswirkt, erh\u00f6ht sich ebenfalls. \u201eSie hat aber auch einen Nachteil: Die Rentenerh\u00f6hungen flie\u00dfen immer zu hundert Prozent in den zu versteuernden Rentenanteil ein.\u201c Dies f\u00fchrt nicht nur dazu, dass immer mehr Rentner, bedingt durch die Erh\u00f6hungen, steuerpflichtig werden. \u201eEs schafft auch eine unserer Meinung nach unn\u00f6tige Verunsicherung. Denn immer mehr Rentner sind allein durch die Rentenanpassungen dazu verpflichtet, erstmals wieder eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abzugeben\u201c, sagt Kirsten Otte.<\/p>\n<p>Zwei Beispiele, die veranschaulichen, wie sich die Rentenerh\u00f6hungen auswirken.<\/p>\n<p>Auf einmal muss doch wieder eine Steuererkl\u00e4rung abgegeben werden<\/p>\n<p>Ein Beispiel f\u00fcr eine alleinstehende Rentnerin aus Poggensee: Sie bezieht seit 1999 Eink\u00fcnfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2005 \u2013 dem Beginn der schrittweisen Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung &#8211; waren es 12.723 Euro. Im Jahr 2005 wurden jeweils 50 Prozent der Rente als steuerfrei bzw. steuerpflichtig festgesetzt. In diesem Fall lag ihr steuerpflichtiger Rentenanteil bei 6361 Euro.<\/p>\n<p>Durch die Rentenerh\u00f6hungen zwischen 2005 und 2017 erh\u00f6hten sich die steuerpflichtigen Bez\u00fcge der Frau in dem Beispielfall um 3437 Euro. Denn jede Rentenerh\u00f6hung flie\u00dft zu 100 Prozent in das steuerpflichtige Einkommen ein. Das hei\u00dft, im Jahr 2017 erhielt die Rentnerin aus Poggensee 16.160 Euro Rente von denen 9.798 Euro zu versteuern sind.<\/p>\n<p>Ist die Rentnerin damit eine der vielen Betroffenen, die erstmals wieder eine Steuererkl\u00e4rung abgeben m\u00fcssen? Im Beispiel hatte die Rentnerin keine weiteren Eink\u00fcnfte. Von dem steuerpflichtigen Anteil ihrer Rente \u2013 also von 9798 Euro \u2013 kann sie die Werbungskostenpauschale von 102 Euro abziehen. Weitere Auslagen hatte sie nicht. Es verbleiben also Eink\u00fcnfte von 9696 Euro. Diese Eink\u00fcnfte liegen damit \u00fcber dem Grundfreibetrag (2017: 8.820 Euro). Deshalb ist sie verpflichtet, f\u00fcr das Jahr 2017 erstmals wieder eine Steuererkl\u00e4rung abzugeben.<\/p>\n<p>Muss sie auch Steuern zahlen? In diesem Beispielfall nicht, da noch die gezahlte Kranken- und Pflegeversicherung zum Abzug kommt und damit ist das zu versteuernde Einkommen geringer als der Grundfreibetrag.<\/p>\n<p>Mehr Rente, h\u00f6here Steuern<\/p>\n<p>Ein weiteres Beispiel: Ein Rentner aus Poggensee, alleinstehend, bezog 2016 die erste volle Jahresrente (Beginn der Rente 2015). Das hei\u00dft: 30 Prozent seiner Rente sind steuerfrei bzw. 70 Prozent m\u00fcssen versteuert werden. Der Rentner aus Poggensee hat in dem Beispielfall im Jahr 2016 eine Rente von 18.000 Euro. Durch die Rentenerh\u00f6hung ab Juli 2017 erh\u00e4lt er 3,59 Prozent mehr Rente also insgesamt 323,10 \u20ac. Dieser Anpassungsbetrag geht zu 100 % in das zu versteuernde Einkommen ein. Von den 18.323 \u20ac wird der steuerfreie Betrag von 5.400 \u20ac abgezogen. Es verbleiben 12.923 \u20ac. Davon gehen Werbungskosten ab in H\u00f6he von 102 \u20ac. Es verbleiben: 12.821 \u20ac Rente. Hiervon gehen ab die Beitr\u00e4ge zu Kranken- und Pflegeversicherung, insgesamt 1.969,72 \u20ac. Es verbleibt ein Betrag von 10.851,28 \u20ac. 2.031 \u20ac gehen \u00fcber den Grundfreibetrag hinaus. Davon muss der Rentner Steuern zahlen, also 326 Euro.<\/p>\n<p>Zum 1. Juli 2018 wird die Rente noch einmal erh\u00f6ht um 3,37 Prozent. Dadurch erh\u00e4lt er in 2018 308,75 Euro mehr. Der Anpassungsbetrag betr\u00e4gt dann in 2018 insgesamt 954,95 \u20ac (646,20 \u20ac von 2017 plus 308,75 aus 2018). Dieser Betrag geht zu 100 % in das zu versteuernde Einkommen ein.<\/p>\n<p>Was bedeutet das f\u00fcr die Einkommensteuer 2018: Von seiner Bruttorente in 2018 in H\u00f6he von 18.954 wird der steuerfreie Betrag (30% bzw. 5.400 Euro) abgezogen. Es verbleiben 13.554,90 Euro. Des Weiteren werden abgezogen: Werbungskostenpauschale (102 Euro), Sonderausgabenpauschale (36 Euro) sowie Beitr\u00e4ge zu Kranken- und Pflegeversicherung (2.037,56 Euro). Es verbleiben 11.379,34 Euro, die zu versteuern sind. Im Ergebnis muss der Rentner 380 Euro Steuern zahlen.<\/p>\n<p>Das bedeutet: Von den 308,75 Euro mehr Rente in 2018 gehen 33,19 Euro an die Krankenkasse und 54 Euro an das Finanzamt. Somit verbleiben dem Rentner in dem Beispiel-Fall tats\u00e4chlich nur etwa 71,76 Prozent der Rentenerh\u00f6hung.<\/p>\n<p>Ruhest\u00e4ndler sollten also im Zusammenhang mit der Rentenerh\u00f6hung im Juli pr\u00fcfen, ob sie zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung verpflichtet sind bzw. ob sie jetzt auch Steuern zahlen m\u00fcssen. \u201eIm Zweifel helfen hier die Lohnsteuerhilfevereine weiter,\u201c sagt Kirsten Otte und r\u00e4t dazu, vorsorglich Belege z.B. \u00fcber Ausgaben f\u00fcr Behandlungskosten oder Medikamente aufzuheben: \u201eWer Steuern zahlen muss, der kann auch bestimmte Auslagen absetzen.\u201c<\/p>\n<p>\u00dcber die Lohnsteuerhilfe f\u00fcr Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck<br \/>\nDie Lohnsteuerhilfe f\u00fcr Arbeitnehmer ist einer der f\u00fchrenden Lohnsteuerhilfevereine. Sie ist deutschlandweit aktiv mit rund 300 Beratungsstellen. 2017 wurden bundesweit \u00fcber 50.000 Mitglieder steuerlich betreut. 1991 ist das Gr\u00fcndungsjahr des Lohnsteuerhilfevereins.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ritzerau (pm). Zum 1. Juli 2018 wird erneut die Rente erh\u00f6ht: Um 3,37 Prozent (neue Bundesl\u00e4nder) bzw. um 3,22 Prozent. 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