{"id":44235,"date":"2022-09-21T10:59:52","date_gmt":"2022-09-21T08:59:52","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=44235"},"modified":"2022-09-21T10:59:53","modified_gmt":"2022-09-21T08:59:53","slug":"bei-vorzeitigem-erbe-niessbrauch-vereinbaren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2022\/09\/21\/bei-vorzeitigem-erbe-niessbrauch-vereinbaren\/","title":{"rendered":"Bei vorzeitigem Erbe Nie\u00dfbrauch vereinbaren"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Die Schleswig-Holsteinische Notarkammer informiert: Wollen Immobilienbesitzer ihr Haus oder ihre Wohnung den eigenen Kindern \u00fcbertragen, um fr\u00fchzeitig das Erbe zu regeln, m\u00fcssen sie nicht zwingend ausziehen. Behalten sich die ehemaligen Eigent\u00fcmer bei einer Schenkung das Recht zum Nie\u00dfbrauch vor, k\u00f6nnen sie selbst dort wohnen bleiben oder das Objekt zur Altersvorsorge vermieten. Nie\u00dfbraucher m\u00fcssen den zur Nutzung anvertrauten Gegenstand in seinem Zustand erhalten und gew\u00f6hnliche Unterhaltskosten \u00fcbernehmen. Die individuelle Ausgestaltung wie die Verteilung der Rechte und Pflichten sowie die Dauer des Nie\u00dfbrauchs wird in einem notariellen Nie\u00dfbrauchvertrag festgehalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eigene sowie wirtschaftliche Nutzung erlaubt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nie\u00dfbrauch ist ein umfassendes dingliches Nutzungsrecht, das sich beispielsweise auf Grundst\u00fccke, Immobilien oder bewegliche Sachen wie Autos bezieht. Auch Verm\u00f6gen, Erbschaften oder Unternehmen sind nie\u00dfbrauchsf\u00e4hig. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass jeder Gegenstand einzeln benannt werden muss. Nie\u00dfbraucher k\u00f6nnen diese Sachen sowohl selbst gebrauchen als auch wirtschaftlich nutzen, zum Beispiel durch Vermietung. Bestimmte Nutzungsarten k\u00f6nnen im Vorfeld vertraglich ausgeschlossen werden. Notare unterscheiden zahlreiche Arten des Nie\u00dfbrauchs. So bezieht sich der Bruchteilsnie\u00dfbrauch nur auf Teile eines Grundst\u00fcckes oder einer Immobilie. Der Verm\u00e4chtnisnie\u00dfbrauch hingegen erlaubt, die eigenen Erben im Testament zu verpflichten, einer dritten Person den Nie\u00dfbrauch eines bestimmten Gegenstandes einzur\u00e4umen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nie\u00dfbrauchrecht nicht verk\u00e4uflich oder vererbbar<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beim Nie\u00dfbrauch entsteht ein gesetzliches Schuldverh\u00e4ltnis zwischen dem Eigent\u00fcmer und dem Nie\u00dfbraucher. Der Nie\u00dfbraucher darf den Gegenstand besitzen, also \u00fcber ihn verf\u00fcgen, aber nicht wesentlich ver\u00e4ndern. Er darf zum Beispiel kein Haus auf einem \u00fcberlassenen Grundst\u00fcck errichten. Aufgrund der sogenannten H\u00f6chstpers\u00f6nlichkeit kann das Nie\u00dfbrauchrecht weder \u00fcbertragen, beispielsweise durch Verkauf, noch vererbt werden. Die Aus\u00fcbung der Nutzung kann jedoch einem Dritten \u00fcberlassen werden. Wurde vertraglich keine andere Regelung getroffen, gilt das Nie\u00dfbrauchrecht bis zum Tod des Nie\u00dfbrauchers und erlischt auch nicht, wenn dieser aus der Immobilie ins Pflegeheim zieht. Verstirbt der Eigent\u00fcmer des Gegenstandes, bleibt das Nie\u00dfbrauchrecht weiterhin bestehen und muss auch von den Erben einger\u00e4umt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nie\u00dfbraucher \u00fcbernehmen laufende und kleinere Kosten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nie\u00dfbrauchsberechtigte sind verpflichtet, den \u00fcbertragenen Gegenstand in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und gew\u00f6hnliche Unterhaltskosten zu \u00fcbernehmen. Im Falle einer Immobilie k\u00f6nnen dies Anstricharbeiten oder Verschlei\u00dfreparaturen sein. Au\u00dfergew\u00f6hnliche Arbeiten wie der Austausch einer Heizungsanlage sind vom Eigent\u00fcmer zu tragen, nachdem der Nie\u00dfbraucher \u00fcber den Reparaturbedarf informiert hat. Des Weiteren hat der Nie\u00dfbraucher den Gegenstand zu versichern und regelm\u00e4\u00dfige \u00f6ffentliche Abgaben wie die Grundsteuer zu bezahlen. F\u00fcr Anlieger- und Erschlie\u00dfungsbeitr\u00e4ge kommt wiederum der Eigent\u00fcmer auf. Oftmals ist es empfehlenswert, diese gesetzliche Verteilung der Pflichten individuell mithilfe eines Notars zu anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nie\u00dfbrauchvertrag als Grundlage<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wer einer anderen Person ein Nie\u00dfbrauchrecht \u00fcbertr\u00e4gt, muss selbst Eigent\u00fcmer oder verf\u00fcgungsberechtigt sein. Die \u00dcbertragung wird in einem Nie\u00dfbrauchvertrag festgehalten, den ein Notar beurkundet. Der Vertrag f\u00fchrt auf, worauf sich das Nutzungsrecht bezieht, ob f\u00fcr die Nutzung ein Entgelt f\u00e4llig wird, ob der Nie\u00dfbrauch zeitlich begrenzt ist und wie die Rechte sowie Pflichten zwischen Eigent\u00fcmer und Nie\u00dfbraucher verteilt sind. Bei beweglichen Sachen ist das Nie\u00dfbrauchrecht erst entstanden, wenn der Nie\u00dfbraucher den Gegenstand erhalten hat. Bei Grundst\u00fccken muss der Nie\u00dfbrauch ins Grundbuch eingetragen werden. F\u00fcr das Nie\u00dfbrauchrecht besteht gegen\u00fcber dem Eigent\u00fcmer sowie Dritten absoluter Schutz, es kann also ohne Zustimmung des Nie\u00dfbrauchers nur in besonderen Ausnahmef\u00e4llen entzogen werden. Die weitreichende steuerliche Bedeutung des Nie\u00dfbrauchs muss im Einzelfall betrachtet werden. Das Nie\u00dfbrauchrecht ist nicht geeignet, um einen Pflichtteilsberechtigten vom Erbe auszuschlie\u00dfen, indem der Gegenstand zuvor oder im Testament \u00fcbertragen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen m\u00f6chte, findet im Internet unter\u00a0<a href=\"https:\/\/notar.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/notar.de\/\u00a0<\/a>den richtigen Ansprechpartner, auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter\u00a0<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AVoAADQdNM4AAAAAAAAAAcZdNQIAAP-NbmIAAAAAAASEvgBjKDUVm-ElQg8TQTiTE94JNQaf4AAEU8I\/2\/lnCq_KijQEUE1s5O4DRMcg\/aHR0cHM6Ly9yYXRnZWJlci1ub3Rhci5kZS8\" target=\"_blank\">https:\/\/ratgeber-notar.de\/<\/a> bietet Informationen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). 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