{"id":34506,"date":"2021-11-17T13:26:14","date_gmt":"2021-11-17T11:26:14","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=34506"},"modified":"2021-11-17T13:26:15","modified_gmt":"2021-11-17T11:26:15","slug":"gesundheitsministerium-erinnert-an-vorgehen-bei-auftretenden-krankheitssymptomen-oder-kontakt-mit-einer-positiv-getesteten-person","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/11\/17\/gesundheitsministerium-erinnert-an-vorgehen-bei-auftretenden-krankheitssymptomen-oder-kontakt-mit-einer-positiv-getesteten-person\/","title":{"rendered":"Gesundheitsministerium erinnert an Vorgehen bei auftretenden Krankheitssymptomen oder Kontakt mit einer positiv getesteten Person"},"content":{"rendered":"\n<p><strong><br>Kiel (pm).<\/strong>  Vor dem Hintergrund der Coronalage erinnert das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten an die bestehenden Regeln und das Vorgehen bei Krankheitssymptomen. Zu beachten sind Ma\u00dfnahmen hinsichtlich der Quarant\u00e4ne. <\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Erkrankte (alle mit Covid19 infizierten Menschen) begeben sich selbstst\u00e4ndig in h\u00e4usliche Absonderung (Isolierung) \u2013 dabei ist es egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft. Dar\u00fcber hinaus begeben sich enge Kontaktpersonen von Infizierten selbstst\u00e4ndig in h\u00e4usliche Absonderung (Quarant\u00e4ne) \u2013 das betrifft allerdings nur ungeimpfte Personen (siehe weitergehende Erl\u00e4uterungen unten und im Erlass vom 13. September 2021, Link unten).<\/p>\n\n\n\n<p>Ziel ist es, die \u00dcbertragung des Coronavirus zu reduzieren, gro\u00dfe Ausbruchsgeschehen zu vermeiden und schwere Krankheitsverl\u00e4ufe zu verhindern. Dabei werden nach den bundesweiten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Ma\u00dfnahmen zielgerichtet und risikoangepasst durch die jeweiligen Gesundheits\u00e4mter eingesetzt. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf dem Schutz besonders vulnerablen Personengruppen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kreise und kreisfreien St\u00e4dte hatten auf Basis eines Landeserlasses so genannte Allgemeinverf\u00fcgungen ver\u00f6ffentlicht und dar\u00fcber informiert, nach denen sowohl mit Covid-19-infizierte Menschen als auch nicht-geimpfte und nicht-genesene enge Kontaktpersonen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eigenverantwortlich verpflichtet sind, sich in Absonderung zu begeben \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden. Dies erfolgt \u00fcblicherweise in der eigenen H\u00e4uslichkeit. Au\u00dferdem sollten sie bekannte Kontaktpersonen eigenst\u00e4ndig \u00fcber den Infektionsfall informieren, so dass diese Personen ebenfalls eigenverantwortlich der Absonderungspflicht nachkommen k\u00f6nnen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, um Infektionsketten zu unterbrechen. Die Selbstverantwortung jedes Einzelnen oder jeder Einzelnen hat also eine zentrale Bedeutung bei der Bew\u00e4ltigung des Geschehens der Pandemie.<\/p>\n\n\n\n<p>In den Bereichen der Kindertageseinrichtungen, Kinderpflegestellen sowie Schulen muss nicht zwingend eine Absonderung der (nicht-geimpften und nicht-genesenen) engen Kontaktpersonen aus der Einrichtung erfolgen. In Einzelf\u00e4llen kann dennoch eine Absonderung von (nicht-geimpften, nicht-genesenen) engen Kontakten erforderlich sein. Anhand der vorliegenden Informationen im Einzelfall entscheidet das Gesundheitsamt, ob konkrete Ermittlungen und Quarant\u00e4neanordnungen ausnahmsweise erforderlich sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Fragen und Antworten finden Sie unter oder unter\u00a0<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/_kurzurls\/C\/coronavirus-faq.html\" target=\"_blank\">www.schleswig-holstein.de\/coronavirus-faq<\/a>\u00a0und dann\u00a0<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/Schwerpunkte\/Coronavirus\/FAQ\/Dossier\/Covid-19_und_Coronatests.html\" target=\"_blank\">Covid-19 und Coronatests<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Betroffene Erkrankte, die Hilfe oder Rat von ihrer \u00c4rztin\/Arzt ben\u00f6tigen, sollten telefonisch die Praxis kontaktieren oder den \u00e4rztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Grunds\u00e4tzlich sollten sie sich absondern wenn m\u00f6glich \u2013 also keine Kontakte haben \u2013 um andere zu sch\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kann ich mich auch anstecken, wenn ich vollst\u00e4ndig gegen das Coronavirus geimpft bin?<\/p>\n\n\n\n<p>Ja, auch vollst\u00e4ndig Geimpfte k\u00f6nnen das Virus aufnehmen und Virustr\u00e4ger sein. Die Impfung reduziert das Risiko einer Infektion und auch einer Infektions\u00fcbertragung, schlie\u00dft diese aber nicht vollst\u00e4ndig aus. Die Impfung bietet allerdings einen guten Schutz vor Erkrankung oder schweren Erkrankungen. Vollst\u00e4ndig Geimpfte entwickeln also in der Regel keine schweren Krankheitssymptome, k\u00f6nnen das Virus aber aufnehmen und nach Infektion f\u00fcr eine bestimmte Zeit weitergeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie verhalte ich mich nach einem Kontakt zu einem best\u00e4tigten COVID-19-Fall?<\/p>\n\n\n\n<p>Enge Kontaktpersonen Infizierter m\u00fcssen sich ohne Anordnung des Gesundheitsamtes umgehend in h\u00e4usliche Absonderung (Quarant\u00e4ne) begeben. Ausnahme: vollst\u00e4ndig geimpfte und genesene Personen sowie Kontakte in Gemeinschaftseinrichtungen f\u00fcr Kinder und Jugendliche \u2013 KiTa und Schule. Bei Kita- und Schule wird individuell und abh\u00e4ngig von der Risikoeinsch\u00e4tzung \u00fcber das weitere Vorgehen durch das Gesundheitsamt entschieden und die Kinder in der Regel durch die Einrichtung oder das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt entsprechend informiert. Dabei k\u00f6nnen risikobeeinflussende Faktoren wie beispielsweise Rauml\u00fcftung oder die Symptomatik eine Rolle spielen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer gilt als enge Kontaktperson?<\/p>\n\n\n\n<p>Personen, die sich im Nahfeld des Falls (&lt;1,5 m) l\u00e4nger als 10 Minuten ohne ad\u00e4quaten Schutz \u2013 also ohne, dass die infizierte Person und die Kontaktpersonen durchgehend einen Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske trugen \u2013 aufhielten. Oder Personen, die ein Gespr\u00e4ch mit einer infizierten Person mit einem direkten \u201eGesicht zu Gesicht\u201c \u2013 Kontakt mit einem Abstand von &lt;1,5 m hatten, unabh\u00e4ngig von der Gespr\u00e4chsdauer ohne ad\u00e4quaten Schutz. Oder nach einem direkten Kontakt (mit respiratorischem Sekret).<\/p>\n\n\n\n<p>Wie lange muss ich mich nach einem Kontakt zu einem best\u00e4tigen COVID-19-Fall absondern?<\/p>\n\n\n\n<p>Die Pflicht zur Absonderung (Ausnahme Kita und Schule) endet sp\u00e4testens 10 Tage nach dem Kontakt, es sei denn Symptome treten auf. Das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt des Kreises oder der Stadt kann die Quarant\u00e4nepflicht nach Ermessen auch vorzeitig beenden. Eine Freitestung nach 5 Tagen mit PCR-Test oder nach 7 Tagen mit Antigen-Schnelltest ist demnach unter bestimmten Voraussetzungen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Muss ich mich als enge Kontaktperson mit einem best\u00e4tigen COVID-19-Fall oder einem positiven Test beim Gesundheitsamt melden?<\/p>\n\n\n\n<p>Geimpfte und Genesene m\u00fcssen dies nicht tun. Ungeimpfte Personen sind verpflichtet, sich bei dem Gesundheitsamt ihres Kreises oder ihrer Kreisfreien Stadt zu melden. Zum Teil haben sie daf\u00fcr entsprechende M\u00f6glichkeiten online geschaffen. Links zu den Kreisen\/ St\u00e4dten und Corona finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de\/coronavirus-kreise<\/p>\n\n\n\n<p>Muss ich mich bei einer \u00c4rztin oder einem Arzt melden, wenn ich Kontakt zu einem best\u00e4tigten COVID-19-Fall hatte?<\/p>\n\n\n\n<p>Nein. \u00c4rztinnen und \u00c4rzte sind Ansprechpersonen, wenn Krankheitssymptome auftreten und dazu Fragen oder Hilfebedarf besteht. Sie sollten i.d.R. nicht von gesunden Personen kontaktiert werden, damit sie Zeit haben, sich um Kranke k\u00fcmmern zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Was gilt f\u00fcr vollst\u00e4ndig geimpfte oder genesene Personen nach einem Kontakt zu einem COVID-19-Fall?<\/p>\n\n\n\n<p>Vollst\u00e4ndig geimpfte (mindestens 14 Tage Abstand zur letzten erforderlichen Impfung) und genesene Personen sind grunds\u00e4tzlich von der Quarant\u00e4nepflicht befreit, sofern sie keine Symptome haben. Sie m\u00fcssen sich aber in Absonderung begeben, wenn sie Symptome einer Coronavirus-Infektion haben wie neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, Atemnot.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie verhalte ich mich, wenn bei mir eine COVID-19-Infektion best\u00e4tigt ist?<\/p>\n\n\n\n<p>Auch bei Nachweis einer Infektion ist (unabh\u00e4ngig ob geimpft, genesen, oder ungeimpft) eine umgehende h\u00e4usliche Absonderung (Isolierung) erforderlich. Das gilt f\u00fcr positive Testergebnisse sowohl im Falle von PCR-Nachweisen als auch bei Antigen-Tests. Da bei Antigen-Tests falsch positive Ergebnisse vorkommen, ist das Ergebnis durch eine PCR-Testung zu best\u00e4tigen. Es besteht keine M\u00f6glichkeit, die Absonderung zum Beispiel durch einen negativen Test vorzeitig zu beenden. Betroffene Erkrankte, die Hilfe oder Rat von ihrer \u00c4rztin\/Arzt ben\u00f6tigen, sollten telefonisch ihre Hausarztpraxis kontaktieren oder den \u00e4rztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.<\/p>\n\n\n\n<p>Den Erlass des Landes finden Sie&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/Schwerpunkte\/Coronavirus\/Erlasse\/2021\/210913_runderlass_absonderung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">hier.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/Schwerpunkte\/Coronavirus\/Erlasse\/Downloads\/2021\/210818_informationen_quarantaene_kita.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Info bei Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen&nbsp;<abbr title=\"\">Kita<\/abbr><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Christian Kohl | Marius Livsch\u00fctz | Ministerium f\u00fcr Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Stra\u00dfe 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5327 | E-Mail:&nbsp;<a>pressestelle@sozmi.landsh.de<\/a>&nbsp;| Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/Home\/home_node.html\">www.schleswig-holstein.de<\/a>&nbsp;| Das Ministerium finden Sie im Internet unter&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/sozialministerium\">www.schleswig-holstein.de\/sozialministerium<\/a>,&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/Sozialministerium.SH\">www.facebook.com\/Sozialministerium.SH<\/a>,&nbsp;<a href=\"https:\/\/twitter.com\/sozmiSH\">www.twitter.com\/sozmiSH<\/a>&nbsp;oder&nbsp;<a href=\"https:\/\/instagram.com\/sozialministerium.sh\">www.instagram.com\/sozialministerium.sh<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). 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