{"id":3384,"date":"2018-05-04T06:44:47","date_gmt":"2018-05-04T04:44:47","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=3384"},"modified":"2018-05-04T09:52:09","modified_gmt":"2018-05-04T07:52:09","slug":"offener-brief-herzoginnen-fordern-kostenfreie-verhuetungsmittel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/05\/04\/offener-brief-herzoginnen-fordern-kostenfreie-verhuetungsmittel\/","title":{"rendered":"Offener Brief: &#8218;Herzoginnen&#8216; fordern kostenfreie Verh\u00fctungsmittel"},"content":{"rendered":"<p>Wir fordern eine bundeseinheitliche Kosten\u00fcbernahme von Verh\u00fctungsmitteln<br \/>\nf\u00fcr finanziell benachteiligte Menschen<\/p>\n<p>Das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung, zuletzt von den Vereinten Nationen 1994 als Menschenrecht bekr\u00e4ftigt, steht jeder Frau, jedem Mann und jedem Paar zu.<br \/>\nDamit garantiert auch Deutschland &#8211; zumindest theoretisch &#8211; jeder B\u00fcrgerin und jedem B\u00fcrger, die Familienplanung individuell bestimmen zu k\u00f6nnen. Konkret soll somit Jede und Jeder entscheiden k\u00f6nnen, wann und wie viele Kinder sie oder er haben m\u00f6chte und zu welchem Zeitpunkt dies g\u00fcnstig erscheint.<\/p>\n<p>Bis 2004 gab es im Sozialgesetz eine so genannte \u201eHilfe zur Familienplanung\u201c. Das Sozialamt \u00fcbernahm die Kosten f\u00fcr Verh\u00fctungsmittel. Durch die Hartz IV-Gesetzgebung ist diese M\u00f6glichkeit weggefallen. Seitdem gibt es f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen, die Leistungen nach SGB II beziehen, eine Pauschale f\u00fcr \u201eGesundheitspflege\u201c, die zur Zeit 17,59 Euro betr\u00e4gt. Aus dieser Pauschale sollen Hartz IV-Empf\u00e4ngerInnen alle ben\u00f6tigten, nicht verschreibungspflichtigen, Arznei- und Heilmittel und auch Verh\u00fctungsmittel bezahlen oder aus ihrem Budget \u201eansparen\u201c.<\/p>\n<p>Eine monatliche Pillenpackung kostet zwischen 4,50 Euro und 22 Euro, der Verh\u00fctungsring 16 Euro bis 22 Euro im Monat. Spiralen und Implantate sichern die Verh\u00fctung f\u00fcr mehrere Jahre und sind auf lange Sicht kosteng\u00fcnstiger. Die einmaligen Kosten hierzu von 300 bis 400 Euro k\u00f6nnen Hartz IV-Empf\u00e4ngerinnen aber nicht aus dem Regelsatz zahlen und ein Ansparen ist kaum m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Eine Sterilisation, deren Finanzierung in den Beratungsstellen besonders h\u00e4ufig von kinderreichen Familien nachgefragt wird, ist von Menschen mit geringem Einkommen nicht umsetzbar. Eine \u00dcbernahme der Kosten auch hier w\u00e4re ein wesentlicher Schritt zur Verwirklichung des Rechts auf Verh\u00fctung f\u00fcr alle Menschen. Die Kostenerstattung von Verh\u00fctungsmitteln f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner w\u00e4re ein wichtiges gesundheitspolitisches Signal: Frauen und M\u00e4nner sind gleicherma\u00dfen f\u00fcr Verh\u00fctung verantwortlich und zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Auf Grund der Verwendung kosteng\u00fcnstiger, aber unsicherer Verh\u00fctungsmittel muss von einer erh\u00f6hten Gefahr ungewollter Schwangerschaften mit entsprechenden Folgekosten f\u00fcr die Gemeinschaft ausgegangen werden. Die Kosten f\u00fcr einen Schwangerschaftsabbruch von Frauen, die Einkommensersatzleistungen erhalten, und von geringf\u00fcgig Verdienenden werden dann allerdings in H\u00f6he von zirka 400 Euro durch die Krankenkassen \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>Die Mitarbeiterinnen aus unseren kreiseigenen Beratungsstellen, die im Schwangerschaftskonflikt beraten, best\u00e4tigen das Problem aus der Praxis:<br \/>\nEin sehr hoher Anteil der hilfesuchenden Frauen, die sich im Schwangerschaftskonflikt befinden, ist finanziell benachteiligt und hat sich aus dieser Notlage heraus f\u00fcr ein kosteng\u00fcnstiges, aber wenig sicheres Empf\u00e4ngnisverh\u00fctungsmittel entschieden.<br \/>\nDurch eine Kosten\u00fcbernahme von Verh\u00fctungsmitteln auf Bundesebene k\u00f6nnte somit auch Leid bei den Betroffenen verhindert werden.<\/p>\n<p>Erfahrungen aus der Schwangerschaftskonfliktberatung zeigen, dass f\u00fcr viele Betroffene ein Abbruch der Schwangerschaft eine gro\u00dfe psychische Belastung darstellt. Oftmals trauen sie sich hinterher aus Scham nicht, Hilfe und Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten wahrzunehmen. \u00dcber die Gew\u00e4hrung von Verh\u00fctungsmitteln w\u00fcrden diese Frauen erst gar nicht in diese krisenreiche Situation geraten.<\/p>\n<p>Neben der Situation von Frauen und M\u00e4nnern mit geringem Einkommen sowie Menschen, die von verschiedenen Einkommensersatzleistungen abh\u00e4ngig sind, halten wir es auch f\u00fcr ausgesprochen wichtig, die besondere Situation von Gefl\u00fcchteten bei der Erarbeitung von Vergabekonzepten einzubeziehen. Die Einrichtung eines unb\u00fcrokratischen Verh\u00fctungsfonds sollte auch Personengruppen ohne Krankenversicherung oder Status im sozialen Sicherungssystem erreichen, denn: Selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht f\u00fcr alle Frauen und M\u00e4nner!<\/p>\n<p>Das zentrale Ziel der Kosten\u00fcbernahme von Verh\u00fctungsmitteln sollte sein, ungewollte Schwangerschaften und\/oder Schwangerschaftsabbr\u00fcche mit den entsprechenden Folgekosten zu vermeiden und eine sinnvolle individuelle Familienplanung als ein Menschenrecht zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Verh\u00fctung ist derzeit in Deutschland vom sozialen Status abh\u00e4ngig. Das Menschenrecht auf freie Wahl der Verh\u00fctungsmethode, die die gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Sicherheit bietet und individuell gesundheitlich vertr\u00e4glich ist, ist nicht mehr f\u00fcr alle Menschen garantiert!<\/p>\n<p>Wir sehen daher die Landes- wie Bundespolitik in der Pflicht, f\u00fcr eine bundeseinheitliche Regelung zu sorgen und damit Verantwortung f\u00fcr die Gemeinschaft zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p><strong>Die Herzoginnen:<\/strong><\/p>\n<p>Frauenberatungsstelle Herzogtum Lauenburg<\/p>\n<p>Integrierte Beratungsstelle Schwarzenbek \/ Lauenburg, Diakonisches Werk, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach \u00a7 218 \/219 StGB<\/p>\n<p>Franziska Just, Einrichtungsleitung AWO Interkulturell im Kreis Herzogtum Lauenburg, Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein e.V.<\/p>\n<p>Renate Sch\u00e4chinger, KIBIS Selbsthilfekontaktstelle Kreis Herzogtum Lauenburg<\/p>\n<p>Brigitta Marks, pro familia Schleswig-Holstein Beratungsstelle Geesthacht<\/p>\n<p>Elke Hagenah, Gleichstellungsbeauftragte Kreis Herzogtum Lauenburg<\/p>\n<p>Edelgard Jenner, Gleichstellungsbeauftragte Stadt M\u00f6lln und Amt Breitenfelde<\/p>\n<p>Anja Nowatzky, Gleichstellungsbeauftragte Stadt Geesthacht<\/p>\n<p>Nina Stiewink, Gleichstellungsbeauftragte Amt Hohe Elbgeest<\/p>\n<p>Petra Michalski, Gleichstellungsbeauftragte Schwarzenbek<\/p>\n<p>Friederike Betge, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lauenburg\/Elbe<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir fordern eine bundeseinheitliche Kosten\u00fcbernahme von Verh\u00fctungsmitteln f\u00fcr finanziell benachteiligte Menschen Das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung, zuletzt von den Vereinten Nationen 1994 als Menschenrecht bekr\u00e4ftigt, steht jeder Frau, jedem Mann und jedem Paar zu. 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