{"id":32214,"date":"2021-09-13T06:37:58","date_gmt":"2021-09-13T04:37:58","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=32214"},"modified":"2021-09-13T07:28:18","modified_gmt":"2021-09-13T05:28:18","slug":"corona-paradigmenwechsel-zur-normalitaet-unter-einhaltung-der-3g-regel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/09\/13\/corona-paradigmenwechsel-zur-normalitaet-unter-einhaltung-der-3g-regel\/","title":{"rendered":"Corona: Paradigmenwechsel zur Normalit\u00e4t unter Einhaltung der 3G-Regel"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Die Landesregierung hat sich auf das weitere Vorgehen im Pandemie-Management verst\u00e4ndigt und Eckpunkte f\u00fcr eine neue Verordnung bestimmt. Die Verordnung wird nun im Detail erarbeitet, in dieser Woche vom Kabinett beschlossen und am 20. September in Kraft treten.<\/p>\n<p>Einschr\u00e4nkungen werden grunds\u00e4tzlich in den Bereichen aufgehoben, in denen die 3G-Regelung gilt. Kern der geplanten Verordnung ab 20. September ist, dass Vorgaben zur Einhaltung des Abstandsgebots, die Erhebung der Kontaktdaten in Innenbereichen gr\u00f6\u00dftenteils und in zahlreichen Bereichen auch die Maskenpflicht f\u00fcr vollst\u00e4ndig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete entfallen. Ebenso sind Aktivit\u00e4ten im Au\u00dfenbereich dann weitgehend unreguliert. M\u00f6glich macht diesen Paradigmenwechsel insbesondere die in Schleswig-Holstein bereits weit fortgeschrittene Impfkampagne und dar\u00fcber hinaus ein stabiles Infektionsgeschehen sowie eine geringe Auslastung der Intensivkapazit\u00e4ten.<\/p>\n<p>Ministerpr\u00e4sident Daniel G\u00fcnther sagt: &#8222;Der 20. September wird ein gro\u00dfer Schritt zur\u00fcck zur Normalit\u00e4t mit weniger Grundrechtseinschr\u00e4nkungen in einer weitgehend ge\u00f6ffneten 3G-Welt. Mit diesem Paradigmenwechsel gehen wir den Weg der Lockerungen unter Einhaltung der 3G-Regelung weiter und erm\u00f6glichen so viel wie noch nie seit Ausbruch der Pandemie im M\u00e4rz 2020.&#8220; Die Landesregierung k\u00f6nne abh\u00e4ngig von einer situativen Lagebewertung landesweit entsprechend die Regeln entweder aufheben oder versch\u00e4rfen. &#8222;Damit gibt es nur noch die drei Stufen Rot, Gr\u00fcn und Gelb&#8220;, sagt G\u00fcnther. Auf der gr\u00fcnen Stufe werde es keinerlei Einschr\u00e4nkungen mehr geben. &#8222;Mit der jetzt geplanten \u00c4nderung der Verordnung gilt die Stufe Gelb. Versch\u00e4rfungen wird es geben bei einer angespannten Lage in den Krankenh\u00e4usern. In einem solchen Fall gilt 2G mit der Wahlm\u00f6glichkeit f\u00fcr 3G&#8220;, so der Ministerpr\u00e4sident.<\/p>\n<p>&#8222;Das Abstandsgebot, das Kernbestandteil der bisherigen Verordnungen war, und Gebote zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen werden gr\u00f6\u00dftenteils in Empfehlungen umgewandelt. Dort, wo die 3G-Regelung nicht greift wie im \u00f6ffentlichen Personenverkehr, gilt jedoch nach wie vor die Maskenpflicht. Meine Bitte ist, weiterhin r\u00fccksichtsvoll miteinander umzugehen und gerade Personen wie Kinder unter zw\u00f6lf Jahren, die sich nicht impfen lassen k\u00f6nnen, durch eine eigene Impfung zu sch\u00fctzen.&#8220;<\/p>\n<p>Die Stellvertretende Ministerpr\u00e4sidentin Monika Heinold erg\u00e4nzt: &#8222;Uns ist wichtig, dass sich auch Kitas und Schulen wieder in Richtung Normalit\u00e4t bewegen k\u00f6nnen. Kinder brauchen Kinder. Wir haben ein System entwickelt, das gut durchdacht und leicht verst\u00e4ndlich ist. Bei Gr\u00fcn gibt es Empfehlungen, bei Gelb klare Test- und Hygiene-Regeln und bei Rot notwendige Einschr\u00e4nkungen. Mit der neuen Verordnung stellen wir die Ampel auf Gelb. Alle k\u00f6nnen dazu beitragen, dass sie wieder auf Gr\u00fcn springt. Das Zauberwort hei\u00dft Impfen.&#8220;<\/p>\n<p>\u00dcber 65 Prozent der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind bereits vollst\u00e4ndig gegen das Coronavirus geimpft, was zirka 76 Prozent der impff\u00e4higen Bev\u00f6lkerung entspricht (Netto-Impfquote). \u00dcber 70 Prozent haben eine Erstimpfung erhalten, das entspricht einer Netto-Impfquote von 82,2 Prozent. Derzeit infizieren sich mit SARS-CoV-2 weit \u00fcberwiegend Menschen, die sich nicht impfen lassen k\u00f6nnen oder nicht impfen lassen wollen. Die landesweite Inzidenz liegt derzeit bei 50. Die Sieben-Tage-Inzidenz f\u00fcr Geimpfte (Stand 30.8.) liegt bei 13,5, w\u00e4hrend sie f\u00fcr nicht-Geimpfte 102,7 betr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Aktuell sind 2,2 Prozent der betreibbaren Intensivbetten in SH mit Corona-Patienten belegt. In den letzten vier Wochen waren es nie \u00fcber vier Prozent. Im Vergleich: Ende Januar 2021 waren 13,4 Prozent der betreibbaren Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt. Die Sieben-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz liegt aktuell bei etwa 1,5. Mitte April lag diese bei knapp f\u00fcnf und im Januar bei elf.<\/p>\n<p>Gesundheitsminister Heiner Garg erkl\u00e4rt: &#8222;Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass wir uns in einer Pandemie der Ungeimpften bewegen. Sie zeigen auch, dass wir durch die hohe Impfquote eine niedrige Hospitalisierungsrate und wenig intensivmedizinisch betreute Covid-19 Patienten haben. Mein eindringlicher Appell lautet daher: Lassen Sie sich impfen, sofern Sie sich impfen lassen k\u00f6nnen. Nutzen Sie daf\u00fcr die zahlreichen Impfangebote im Land \u2013 auch die Impfzentren sind aktuell weiterhin ohne Termin f\u00fcr Erstimpfungen ge\u00f6ffnet. Sie sch\u00fctzen damit sich selbst und andere \u2013 und dazu geh\u00f6ren insbesondere Menschen wie Kinder unter zw\u00f6lf Jahren, f\u00fcr die es keine Impfempfehlung gibt. Alle Geimpften tragen dazu bei, dass wir gut durch Herbst und Winter kommen und dass wir hoffentlich endlich in das Licht am Ende des Tunnels dieser beispiellosen Situation blicken k\u00f6nnen. Die Impfung ist wesentliche Grundlage f\u00fcr diese Lockerungen und der entscheidende Schl\u00fcssel, damit wir diese Pandemie gemeinsam \u00fcberwinden und f\u00fcr alle Menschen wieder ein Leben in Freiheit erm\u00f6glichen.&#8220;<\/p>\n<p>Die neue Verordnung umfasst insbesondere folgende Punkte:<\/p>\n<p>Allgemein: Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt. An privaten Zusammenk\u00fcnften d\u00fcrfen unbegrenzt viele vollst\u00e4ndig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. F\u00fcr nicht Immunisierte gilt jedoch eine Obergrenze von 25 Personen \u00fcber vierzehn Jahren innerhalb geschlossener R\u00e4ume.<\/p>\n<p>Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in den meisten Innenbereichen aufgehoben, wenn dort die 3G-Regel gilt. In Situationen, in denen ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird weiterhin das Tragen von Masken empfohlen.<br \/>\nDie noch bestehenden Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden weitgehend aufgehoben. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, Gastst\u00e4tten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, k\u00f6rpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseure, Massagestudios), Einrichtungen f\u00fcr Sportaus\u00fcbung (z.B. Fitnessstudios, Schwimmb\u00e4der) und touristische Reiseverkehre (z.B. organisierte Busfahrten).<\/p>\n<p>F\u00fcr die einzelnen Bereiche sind folgende Regeln vorgesehen:<br \/>\nDie Vorgaben zur Einhaltung der 3G-Regel bleiben in Innenbereichen bestehen. Dies betrifft Veranstaltungen und Feste in Innenbereichen, Innengastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen (z.B. Museen), k\u00f6rpernahe Dienstleistungen, \u00dcbernachtungen in Beherbergungsbetrieben (weitere Infos unten), Reiseverkehre zu touristischen Zwecken, Einrichtungen zur Sportaus\u00fcbung<\/p>\n<p>Im Einzelhandel und im \u00f6ffentlichen Personenverkehr bleiben die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen, da hier die 3G-Regel nicht greift.<\/p>\n<p>Bei Veranstaltungen fallen Beschr\u00e4nkungen weitgehend weg. Sie sind damit innerhalb und au\u00dferhalb geschlossener R\u00e4ume ohne Einhaltung des Abstandsgebotes und der Maskenpflicht m\u00f6glich. Voraussetzung bleibt hierbei die Erstellung eines Hygienekonzepts unter anderem mit einer regelm\u00e4\u00dfigen L\u00fcftung der Innenbereiche. In Innenbereichen ist zudem die 3G-Regel einzuhalten. Kinos\u00e4le oder Konzerte d\u00fcrfen also zum Beispiel unter Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden.<\/p>\n<p>In Beherbergungsbetrieben werden die Vorgaben zur wiederholten Testung nach sp\u00e4testens 72 Stunden gestrichen. Die 3G-Regel bei Aufnahme in ein Hotel o.\u00e4. sowie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten bleiben bestehen.<\/p>\n<p>Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr. Stadien und Veranstaltungshallen k\u00f6nnen damit wieder voll ausgelastet werden.<br \/>\nDie Vorgaben f\u00fcr den Betrieb von Diskotheken werden unter Einhaltung der 3G-Regel normalisiert. Voraussetzung f\u00fcr einen normalen Betrieb ist, dass ein Hygienekonzept erstellt wird und nicht-immunisierte Teilnehmende maximal sechs Stunden vor Einlass getestet wurden (ein Antigen-Schnelltest ist ausreichend).<\/p>\n<p>Die Regelungen f\u00fcr Pflegeeinrichtungen bleiben bestehen, da die Bewohner zu den besonders vulnerablen Personengruppen geh\u00f6ren. F\u00fcr Besucher gilt weiterhin die 3G-Regel sowie die Maskenpflicht auf Verkehrsfl\u00e4chen und in Gemeinschaftsr\u00e4umen.<\/p>\n<p>Gilt die 3G-Regel, so ist ein Nachweis \u00fcber eine vollst\u00e4ndige Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test) vorzulegen. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Minderj\u00e4hrige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelm\u00e4\u00dfig zweimal pro Woche getestet werden, ben\u00f6tigen auch weiterhin keinen zus\u00e4tzlichen Testnachweis. Als vollst\u00e4ndig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen gelten nach wie vor nur asymptomatische Personen ohne typische Coronavirus-Symptome.<\/p>\n<p>Die Landesregierung kann abh\u00e4ngig von einer situativen Lagebewertung landesweit entsprechend die Regeln entweder aufheben oder versch\u00e4rfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Die Landesregierung hat sich auf das weitere Vorgehen im Pandemie-Management verst\u00e4ndigt und Eckpunkte f\u00fcr eine neue Verordnung bestimmt. Die Verordnung wird nun im Detail erarbeitet, in dieser Woche vom Kabinett beschlossen und am 20. September in Kraft treten. 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