{"id":32108,"date":"2021-09-09T11:24:44","date_gmt":"2021-09-09T09:24:44","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=32108"},"modified":"2021-09-09T11:24:44","modified_gmt":"2021-09-09T09:24:44","slug":"angebot-der-auffrischimpfung-in-schleswig-holstein-jetzt-auch-fuer-personen-ueber-60-jahre-und-fuer-medizinisches-personal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/09\/09\/angebot-der-auffrischimpfung-in-schleswig-holstein-jetzt-auch-fuer-personen-ueber-60-jahre-und-fuer-medizinisches-personal\/","title":{"rendered":"Angebot der Auffrischimpfung in Schleswig-Holstein jetzt auch f\u00fcr Personen \u00fcber 60 Jahre und f\u00fcr medizinisches Personal"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> In Schleswig-Holstein k\u00f6nnen jetzt weitere Personengruppen eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Gesundheitsminister Heiner Garg hatte sich f\u00fcr die Erweiterung der Gruppe eingesetzt und die Gesundheitsministerkonferenz hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.<\/p>\n<p>Die Auffrischimpfung k\u00f6nnen jetzt erhalten:<\/p>\n<p>&#8211; Personen \u00fcber 60 Jahre nach individueller Abw\u00e4gung und \u00e4rztlicher Beratung und Entscheidung, sofern die vollst\u00e4ndige Impfung mindestens sechs Monate zur\u00fcckliegt (Personen \u00fcber 80 Jahre konnten diese wie zuvor mitgeteilt bereits erhalten)<\/p>\n<p>&#8211; Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, sowie Pflegekr\u00e4fte und weitere Besch\u00e4ftigte, bei denen die vollst\u00e4ndige Impfung mindestens sechs Monate zur\u00fcckliegt<\/p>\n<p>&#8211; Personen, die beruflich in regelm\u00e4\u00dfigem Kontakt mit infekti\u00f6sen Menschen stehen, beispielsweise medizinisches Personal ambulant und station\u00e4r, Personal des Rettungsdienstes, bei denen die vollst\u00e4ndige Impfung mindestens sechs Monate zur\u00fcckliegt<\/p>\n<p>&#8211; wie mitgeteilt Personen, die immungeschw\u00e4cht oder immunsuppremiert sind \u2013 z.B. HIV-infizierte Personen oder Patienten w\u00e4hrend einer Krebstherapie \u2013 und bei denen die vollst\u00e4ndige Impfung mindestens sechs Monate zur\u00fcckliegt<\/p>\n<p>&#8211; wie mitgeteilt Personen, die vollst\u00e4ndig mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca, Johnson &amp; Johnson) geimpft wurden und bei denen die vollst\u00e4ndige Impfung mindestens sechs Monate zur\u00fcckliegt<\/p>\n<p>Minister Garg betont: \u201eNutzen Sie bestehende Impfangebote und lassen Sie sich impfen, wenn die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zur\u00fcckliegt. An vielen Praxen und Impfzentren werden daneben weiterhin Erstimpfungen durchgef\u00fchrt. Wer jetzt noch nicht geimpft ist, sollte sich impfen lassen. Damit sch\u00fctzen Sie Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen. Die Impfung er\u00f6ffnet zudem eine R\u00fcckkehr zu einer weitgehenden Normalit\u00e4t ab 20.9.!\u201c<\/p>\n<p>Seit Beginn der Auffrischimpfungen haben sich in Schleswig-Holstein bereits mehr als 3500 Berechtigte impfen lassen. Die Impfung kann in den 28 Impfzentren durchgef\u00fchrt werden, bevor diese am 26.09. (letzter Tag) schlie\u00dfen (Pl\u00f6n: 19.09). Buchen Sie einfach Ihren Wunschtermin \u00fcber <a href=\"http:\/\/www.impfen-sh.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.impfen-sh.de<\/a>.<\/p>\n<p>In den Pflegeeinrichtungen impfen anders als im Fr\u00fchjahr in der Regel die dort behandelnden \u00c4rzte. Bei den Impfungen kann es deshalb auch dazu kommen, dass Impfungen der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Betreuung von verschiedenen behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte auch zu unterschiedlichen Zeiten durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>\u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die in ihren Praxen die Corona-Schutzimpfungen anbieten, finden Sie online unter <a href=\"https:\/\/arztsuche.kvsh.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/arztsuche.kvsh.de\/<\/a><\/p>\n<p><strong>Fragen und Antworten<\/strong><\/p>\n<p>Empfiehlt die St\u00e4ndige Impfkommission (Stiko) bereits eine Auffrischimpfung?<br \/>\nEs gibt derzeit noch keine abschlie\u00dfende Empfehlung der St\u00e4ndigen Impfkommission dazu, jedoch spricht laut Robert-Koch-Institut \u201eaus immunologischer Sicht \u2013 nach aktuellem Kenntnisstand \u2013 nichts dagegen, zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt mit einem anderen COVID-19-Impfstoff geimpft zu werden, sei es, um einen mit der Zeit nachlassenden Impfschutz aufzufrischen oder um einen bestehenden, eventuell aber begrenzten Impfschutz (z.B. aufgrund neuer Virusvarianten) noch zu verbessern.\u201c (Siehe FAQ \u201eAuffrischimpfung unter <a href=\"https:\/\/www.rki.de\/SharedDocs\/FAQ\/COVID-Impfen\/gesamt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.rki.de\/SharedDocs\/FAQ\/COVID-Impfen\/gesamt.html<\/a>). Auswertungen des Impfstatus von hospitalisierten Personen legen nahe, dass gerade in den \u00e4lteren Altersgruppen eine Auffrischung bald sinnvoll ist. Im Zweifel sollte die Erfordernis mit dem jeweiligen Impfarzt oder der jeweiligen Impf\u00e4rztin er\u00f6rtert werden.<\/p>\n<p>Wie kann eine Person die Berechtigung f\u00fcr eine Auffrischimpfung nachweisen?<\/p>\n<p>Die Berechtigung f\u00fcr eine Auffrischimpfung kann anhand des Impfpasses nachgewiesen werden. Und die Berechtigung nach Alter anhand eines Ausweis-Dokuments.<\/p>\n<p>Sind die derzeitigen mRNA-Impfstoffe f\u00fcr eine Auffrischimpfung zugelassen?<\/p>\n<p>Ja, eine Auffrischungsimpfung ist im Rahmen der bisher vorhandenen Medikamentenzulassung der mRNA-Impfstoffe m\u00f6glich, best\u00e4tigt das Bundesgesundheitsministerium. Dies ist auch im Einklang mit der Coronaimpfverordnung der Bundesregierung. Eine gesonderte Zulassung f\u00fcr eine Auffrischimpfung ist nicht erforderlich. Auch der Anspruch auf Entsch\u00e4digung bei gesundheitlichen Sch\u00e4den, die im Zusammenhang mit COVID-19 Impfung eingetreten sind, bleibt bei den Auffrischimpfungen bestehen, sofern die \u00e4rztlichen Sorgfaltspflichten bei der Aufkl\u00e4rung und Verabreichung des Impfstoffs beachtet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). In Schleswig-Holstein k\u00f6nnen jetzt weitere Personengruppen eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Gesundheitsminister Heiner Garg hatte sich f\u00fcr die Erweiterung der Gruppe eingesetzt und die Gesundheitsministerkonferenz hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. 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