{"id":31852,"date":"2021-08-29T09:19:37","date_gmt":"2021-08-29T07:19:37","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=31852"},"modified":"2021-08-29T09:34:09","modified_gmt":"2021-08-29T07:34:09","slug":"gesundheitsminister-garg-chance-nutzen-und-noch-bis-ende-september-im-impfzentrum-impfen-lassen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/08\/29\/gesundheitsminister-garg-chance-nutzen-und-noch-bis-ende-september-im-impfzentrum-impfen-lassen\/","title":{"rendered":"Gesundheitsminister Garg: Chance nutzen und noch bis Ende September im Impfzentrum impfen lassen!"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel\/Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Gesundheitsminister Heiner Garg hat diese Woche dem Landeskabinett zur Impfkampagne gegen COVID-19 berichtet. In Schleswig-Holstein sind aktuell 69,2 Prozent der Menschen mindestens einmal geimpft. Vollst\u00e4ndig geimpft sind 63,1 Prozent aller B\u00fcrger. Damit steht Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich weiterhin in der Spitzengruppe der L\u00e4nder.<\/p>\n<p>Das Kabinett hat auf Vorschlag von Minister Garg beschlossen, dass das Land notwendige organisatorische Vorkehrungen trifft, um \u2013 falls erforderlich \u2013 \u00fcber den 30. September 2021 hinaus ausreichende Kapazit\u00e4ten zur Durchf\u00fchrung von Impfungen zur Verf\u00fcgung stellen zu k\u00f6nnen. Damit werden die Beschl\u00fcsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 28. Juni und 2. August umgesetzt. Die Impfzentren werden wie angek\u00fcndigt, Ende September nach dem jetzigen Planungstand schlie\u00dfen, da die Kapazit\u00e4ten der \u00c4rzte des niedergelassenen Bereiches, der Betriebe und der Kliniken den voraussichtlichen Bedarf decken werden.<\/p>\n<p>Gesundheitsminister Heiner Garg: &#8222;Nutzen Sie jetzt noch die Chance, sich in den 28 Impfzentren impfen zu lassen, bevor diese schlie\u00dfen! Buchen Sie einfach Ihren Wunschtermin \u00fcber <a href=\"http:\/\/www.impfen-sh.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.impfen-sh.de<\/a> oder schauen Sie spontan von mittwochs bis sonntags ohne Termin ab 13 Uhr in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren vorbei.&#8220;<\/p>\n<p>Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner k\u00f6nnen kurzfristig unter <a href=\"http:\/\/www.impfen-sh.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.impfen-sh.de<\/a> Termine buchen und wahrnehmen. Dabei gibt es ab heute eine \u00c4nderung: Es werden nun nur noch Einzeltermine buchbar sein. Einen Termin f\u00fcr eine zweite Impfungerhalten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger dann direkt im Impfzentrum oder vereinbaren diesen beispielsweise mit ihrer Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder ihrem Betriebsarzt, wenn der Zeitpunkt einer Zweitimpfung in den Oktober f\u00e4llt. Wer eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson &amp; Johnson w\u00e4hlt, ben\u00f6tigt keine Zweitimpfung. Das Impfzentrum in Pl\u00f6n wird aus organisatorischen Gr\u00fcnden bereits zum 19. September schlie\u00dfen, da es zum 1. Oktober ger\u00e4umt sein muss. F\u00fcr alle anderen Zentren wird der 26. September der letzte Tag sein.<\/p>\n<p>&#8222;Die bisherige Pandemie hat gezeigt, dass wir flexibel agieren k\u00f6nnen m\u00fcssen. Daher bereiten wir uns darauf vor, auch weiterhin im Auftrag des Landes beispielsweise Unterst\u00fctzung durch mobile Teams oder auch tempor\u00e4re mobile Impfstellen einzurichten, wenn es die Situation erfordert&#8220;, erl\u00e4utert Garg. Ferner soll ein Wiederhochfahren von Impfzentren m\u00f6glich sein, falls notwendig. Ab sofort kann in Anlehnung an den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz auch eine Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech\/ Moderna) in den Impfzentren wahrgenommen werden, vorausgesetzt:<\/p>\n<p>Sie sind 80 Jahre oder \u00e4lter und haben die letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten.<\/p>\n<p>oder Sie sind immungeschw\u00e4cht oder immunsuppremiert \u2013 zum Beispiel HIV-infizierte Personen oder Patienten w\u00e4hrend einer Krebstherapie \u2013 und haben die letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten.<\/p>\n<p>oder Sie wurden vollst\u00e4ndig mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca, Johnson &amp; Johnson) geimpft und haben die letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten.<\/p>\n<p>Minister Garg hat zudem einen Vorschlag f\u00fcr die n\u00e4chste Gesundheitsministerkonferenz kommende Woche eingebracht, mit dem Ziel, zeitnah das Alter der f\u00fcr eine Auffrischimpfung Berechtigen auf 60 Jahre abzusenken. &#8222;Nach aktuellem Wissenstand bef\u00fcrworten Fachleute eine dritte Impfung, um einen nachlassenden Impfschutz aufzufrischen oder einen bestehenden noch zu verbessern. Das ist besonders f\u00fcr die vulnerablen Gruppen wichtig, zu der gerade auch \u00e4ltere Menschen z\u00e4hlen&#8220;, begr\u00fcndet Garg. Die Schutzdauer nach vollst\u00e4ndiger Impfung scheint nach dem derzeitigen Wissensstand sowohl vom Alter als auch vom Zustand des Immunsystems abh\u00e4ngig zu sein.<\/p>\n<p>Im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge wird daher in Schleswig-Holstein auch ab September \u2013 in der Regel jedoch mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie \u2013 in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine Auffrischungsimpfung f\u00fcr diese besonders vulnerablen Personen angeboten werden. Aufgrund der in ausreichendem Ma\u00dfe verf\u00fcgbaren und \u00fcber die Apotheken beziehbaren Impfstoffe wird die Organisation der Impfungen, anders als im Fr\u00fchjahr, von den Haus\u00e4rztinnen und Haus\u00e4rzten angeboten werden. In besonderen F\u00e4llen k\u00f6nnen diese auch durch mobile Teams unterst\u00fctzt werden. Das Gesundheitsministerium hat die Pflegeeinrichtungen im Land bereits Anfang August \u00fcber die Tr\u00e4gerverb\u00e4nde zu dem Verfahren informiert, damit diese sicherstellen, dass f\u00fcr jede Bewohnerin und jeden Bewohner der Kontakt zu einer Haus\u00e4rztin oder einem Hausarzt hergestellt werden kann. Die Kassen\u00e4rztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) etabliert flankierend ein Verfahren, in welchem Pflegeeinrichtungen sich im Einzelfall bei notwendiger organisatorischen Verst\u00e4rkung melden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH betonte, dass es bei den geplanten Auffrischimpfungen in den Praxen auf exakte Empfehlungen und einen strukturierten Zeitplan ankomme: &#8222;Grundlegend wichtig sind in diesem Zusammenhang klare Vorgaben des Bundes, die eine verl\u00e4ssliche Planung und ein strukturiertes Vorgehen erm\u00f6glichen. Unn\u00f6tige B\u00fcrokratie und st\u00e4ndig wechselnde, m\u00f6glicherweise sich widersprechende Vorgaben w\u00fcrden zu einer unn\u00f6tigen Belastung f\u00fcr die Arztpraxen f\u00fchren, die unbedingt &#8211; vor dem Hintergrund der zur\u00fcckliegenden Erfahrungen &#8211; verhindert werden muss. Gemeinsam mit dem Land haben wir die Grundvoraussetzungen geschaffen, den Menschen, die besonders schutzbed\u00fcrftig sind, eine Auffrischimpfung anbieten zu k\u00f6nnen.&#8220;<\/p>\n<p>Mittelfristig wird damit gerechnet, dass eine Auffrischimpfung auch Personen unabh\u00e4ngig vom Alter oder der Gef\u00e4hrdung angeboten werden wird. Die KVSH weist darauf hin, dass in der Regel vorerst die Sechs-Monatsfrist seit einer abgeschlossenen Impfung zu beachten ist auch bei den niedergelassenen Arztpraxen. Bei diesem Abstand kann davon ausgegangen werden, dass der Nutzen der Impfung in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den regelm\u00e4\u00dfig auftretenden Impfreaktionen steht. Derzeit etabliert die Kassen\u00e4rztliche Bundesvereinigung das Abrechnungssystem f\u00fcr die Auffrischimpfung, die auch im niedergelassenen Bereich f\u00fcr die genannten Gruppen im September beginnen sollen. F\u00fcr wen bereits im September eine Aufrischungimpfung in Betracht kommt, ist mit der jeweiligen \u00c4rztin oder dem jeweiligen Arzt zu besprechen.<\/p>\n<p>\u00c4rzte, die in ihren Praxen die Corona-Schutzimpfungen anbieten, finden Sie online unter <a href=\"https:\/\/arztsuche.kvsh.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/arztsuche.kvsh.de\/<\/a><\/p>\n<p>Fragen und Antworten<\/p>\n<p>Wie kann eine Person die Berechtigung f\u00fcr eine Auffrischimpfung nachweisen?<\/p>\n<p>Die sechs Monate nach einer abgeschlossenen Impfung sowie die Berechtigung aufgrund des Impfstoffes werden in der Regel anhand des Impfpasses nachgewiesen. Und die Berechtigung nach Alter anhand eines Ausweis-Dokuments. Die Berechtigung aufgrund einer Immunschw\u00e4che oder Immunsuprimierung sind eigenverantwortlich durch die Person glaubhaft zu machen.<\/p>\n<p>Sind die derzeitigen mRNA-Impfstoffe f\u00fcr eine Auffrischimpfung zugelassen?<\/p>\n<p>Ja, eine Auffrischungsimpfung ist im Rahmen der bisher vorhandenen Medikamentenzulassung der mRNA-Impfstoffe m\u00f6glich, best\u00e4tigt das Bundesgesundheitsministerium. Dies ist auch im Einklang mit der Coronaimpfverordnung der Bundesregierung. Eine gesonderte Zulassung f\u00fcr eine Auffrischimpfung ist nicht erforderlich. Auch der Anspruch auf Entsch\u00e4digung bei gesundheitlichen Sch\u00e4den, die im Zusammenhang mit COVID-19 Impfung eingetreten sind, bleibt bei den Auffrischimpfungen bestehen, infsofern die \u00e4rztlichen Sorgfaltspflichten bei der Aufkl\u00e4rung und Verabreichung des Impfstoffs beachtet werden.<\/p>\n<p>Empfiehlt die St\u00e4ndige Impfkommission (Stiko) bereits eine Auffrischimpfung?<br \/>\nEs gibt derzeit noch keine explizite Empfehlung der St\u00e4ndigen Impfkommission dazu, jedoch spricht laut Robert-Koch-Institut \u201eaus immunologischer Sicht \u2013 nach aktuellem Kenntnisstand \u2013 nichts dagegen, zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt mit einem anderen COVID-19-Impfstoff geimpft zu werden, sei es, um einen mit der Zeit nachlassenden Impfschutz aufzufrischen oder um einen bestehenden, eventuell aber begrenzten Impfschutz (z.B. aufgrund neuer Virusvarianten) noch zu verbessern.\u201c (Siehe FAQ \u201eAuffrischimpfung unter COVID-19 und Impfen: Antworten auf h\u00e4ufig gestellte Fragen (FAQ)). Auswertungen des Impfstatus von hospitalisierten Personen legen nahe, dass gerade in den \u00e4lteren Altersgruppen eine Auffrischung bald sinnvoll ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel\/Herzogtum Lauenburg (pm). Gesundheitsminister Heiner Garg hat diese Woche dem Landeskabinett zur Impfkampagne gegen COVID-19 berichtet. In Schleswig-Holstein sind aktuell 69,2 Prozent der Menschen mindestens einmal geimpft. Vollst\u00e4ndig geimpft sind 63,1 Prozent aller B\u00fcrger. Damit steht Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich weiterhin in der Spitzengruppe der L\u00e4nder. 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