{"id":31675,"date":"2021-08-20T08:50:50","date_gmt":"2021-08-20T06:50:50","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=31675"},"modified":"2021-08-21T09:28:13","modified_gmt":"2021-08-21T07:28:13","slug":"corona-infektionszahlen-im-kreis-herzogtum-lauenburg-deutlich-gestiegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/08\/20\/corona-infektionszahlen-im-kreis-herzogtum-lauenburg-deutlich-gestiegen\/","title":{"rendered":"Corona Infektionszahlen im Kreis Herzogtum Lauenburg deutlich gestiegen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Seit Anfang August 2021 nimmt das Infektionsgeschehen im Kreis Herzogtum Lauenburg wieder an Fahrt auf. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von \u00fcber 60 ab Freitag, 20. August 2021, liegt der Kreis sogar deutlich \u00fcber dem Bundesdurchschnitt von etwa 45 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen.<\/p>\n<p>Seit Donnerstag, 19. August 2021, gilt im Kreis Herzogtum Lauenburg die 79. Allgemeinverf\u00fcgung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2, welche die bestehenden Regelungen zur Absonderungspflicht in Teilen \u00e4ndert. So gilt f\u00fcr enge Kontaktpersonen zu Infizierten weiterhin, dass sie sich, sobald sie Kenntnis von der Infektion ihres Kontaktes erlangen, unmittelbar f\u00fcr vierzehn Tage in Quarant\u00e4ne zu begeben haben. Dies gilt nicht f\u00fcr geimpfte Personen sowie Genesene, die in den letzten sechs Monaten mit dem Erreger infiziert waren, und jetzt neu f\u00fcr Kontakte innerhalb von Kindertagesst\u00e4tten, Kinderpflegestellen und Schulen. Im Einzelfall, insbesondere bei Kontakten in den genannten Einrichtungen, kann das Gesundheitsamt auch in diesen F\u00e4llen eine Quarant\u00e4ne anordnen.<\/p>\n<p>Eine Kontaktaufnahme und Quarant\u00e4neanordnung f\u00fcr enge Kontaktpersonen durch das Kreisgesundheitsamt erfolgt in der Regel nicht mehr, die Verpflichtung zur Quarant\u00e4ne gilt durch die Allgemeinverf\u00fcgung unmittelbar. Personen mit einem positiven Selbst- oder Schnelltest sind wie bisher zu einer umgehenden PCR-Testung \u00fcber den Hausarzt verpflichtet. Personen mit positivem PCR-Test werden, als sogenannter Indexfall, weiterhin durch das Gesundheitsamt kontaktiert und erhalten eine Isolierungsanordnung.<\/p>\n<p>\u201eDas Eind\u00e4mmen der Corona-Pandemie, das sogenannte Containment, bei ansteigenden Infektionszahlen und gleichzeitig weitreichenden \u00d6ffnungen im gesellschaftlichen Leben kann durch das Gesundheitsamt auf Dauer nicht geleistet werden,&#8220; erkl\u00e4rt Landrat Dr. Christoph Mager den Strategiewechsel. \u201eEine Kontaktermittlung ist bei der hohen Zahl an zwischenmenschlichen Kontakten au\u00dferhalb eines Lockdowns, bei dem die Kontakte deutlich reduziert waren, f\u00fcr die Mitarbeitenden nicht zu schaffen. Wichtig ist jetzt, wo allen Impfwilligen ein Impfangebot gemacht werden konnte, dass jeder wieder selbst Verantwortung f\u00fcr sich \u00fcbernimmt und wir uns vorrangig um den Schutz der gef\u00e4hrdeten Bev\u00f6lkerungsgruppen k\u00fcmmern,&#8220; so der Landrat weiter. \u201eDas bedeutet aber auch, dass enge Kontaktpersonen sich nun in eigener Verantwortung ohne explizite Anordnung in Quarant\u00e4ne begeben und sich \u00fcber das Meldeformular unter <a href=\"http:\/\/www.kreis-rz.de\/corona\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.kreis-rz.de\/corona<\/a> beim Gesundheitsamt melden m\u00fcssen. Eine Ausnahmeregelung besteht f\u00fcr Kontakte in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen. Dort pr\u00fcft das Gesundheitsamt das Infektionsrisiko individuell, so dass keine automatische Quarant\u00e4ne greift.&#8220;<\/p>\n<p>Eine Bescheinigung \u00fcber die Quarant\u00e4ne f\u00fcr den Arbeitgeber erhalten Kontaktpersonen weiterhin, wenn sie sich \u00fcber das Meldeformular an das Gesundheitsamt wenden. Wer nun glaubt, dass er sich durch dieses Vorgehen einer Quarant\u00e4nepflicht entziehen kann, sei allerdings gewarnt: Der Versto\u00df gegen die per Allgemeinverf\u00fcgung angeordneten Melde- und Absonderungspflichten kann mit Bu\u00dfgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit Stand von Donnerstag, 18:00 Uhr z\u00e4hlte das Kreisgesundheitsamt insgesamt 5528 labordiagnostisch best\u00e4tigte Infektionen mit SARS-CoV-2 und damit 29 mehr als am Vortag. 5122 Personen gelten zwischenzeitlich wieder als genesen, 108 Personen verstarben aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung. Die 7-Tage-Inzidenz steigt zu Freitag voraussichtlich auf 68,7 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de\/corona.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Seit Anfang August 2021 nimmt das Infektionsgeschehen im Kreis Herzogtum Lauenburg wieder an Fahrt auf. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von \u00fcber 60 ab Freitag, 20. August 2021, liegt der Kreis sogar deutlich \u00fcber dem Bundesdurchschnitt von etwa 45 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Seit Donnerstag, 19. 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