{"id":30331,"date":"2021-06-06T10:09:00","date_gmt":"2021-06-06T08:09:00","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=30331"},"modified":"2021-06-07T17:58:30","modified_gmt":"2021-06-07T15:58:30","slug":"besucher-wieder-zugelassen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/06\/06\/besucher-wieder-zugelassen\/","title":{"rendered":"Besucher wieder zugelassen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ratzeburg (pm).<\/strong> Die Erleichterung ist bei allen \u00c4rzten und dem Pflegepersonal gro\u00df. Nach einer eingehenden Besprechung im Direktorium des DRK-Krankenhauses sind Besucher k\u00fcnftig unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen. \u201eDie Lage hat sich weitestgehend entspannt, so dass wir uns zu diesem Schritt entschlossen haben\u201c, sagt Dr. Andreas Schmid, \u00c4rztlicher Direktor und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des DRK-Krankenhauses. \u201eDamit werden wir auch einen wichtigen Schritt zum seelischen Wohlbefinden unsere Patienten beitragen k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n<p>K\u00fcnftig darf jeder Patient an jedem Tag in der Zeit von 14.30 bis 18 Uhr einen Besucher f\u00fcr eine Stunde empfangen. In ethisch oder medizinisch notwendigen F\u00e4llen kann der Besuch auch zu anderen Zeiten stattfinden. Die namentliche Registrierung und die aktuellen Hygieneregeln gelten selbstverst\u00e4ndlich weiterhin, wie auch auf dem gesamten Klinikgel\u00e4nde f\u00fcr Besucher eine FFP2-Maskenpflicht besteht. Und es gilt die 3G-Regel: Besucher m\u00fcssen vorweisen, dass sie entweder negativ getestet, geimpft oder genesen sind.<\/p>\n<p>Getestete m\u00fcssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis von einer offiziellen Teststelle vorlegen, die im gesamten Kreis Herzogtum Lauenburg fl\u00e4chendeckend anzufinden sind. Der Test muss vom gleichen Tag sein. Ein amtliches Ausweisdokument ist bei einem Besuch im DRK-Krankenhaus vorzulegen. Geimpfte m\u00fcssen ihren Impfausweis oder ein Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollst\u00e4ndige Impfung \u2013 also auch die zweite Impfung &#8211; mindestens vierzehn Tage zur\u00fcckliegt.<\/p>\n<p>Genesene m\u00fcssen einen positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und h\u00f6chstens sechs Monate alt ist. Wenn nach Ablauf von sechs Monaten ihr Status als Genesener verf\u00e4llt, ben\u00f6tigen sie ab diesem Zeitpunkt erneut ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung. Genesene Geimpfte gelten nach der ersten Impfung als vollst\u00e4ndig geimpft. Als Nachweis ben\u00f6tigen sie ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch \u00e4lter als sechs Monate sein darf. Au\u00dferdem ben\u00f6tigen sie einen Impfausweis oder ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ratzeburg (pm). Die Erleichterung ist bei allen \u00c4rzten und dem Pflegepersonal gro\u00df. 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