{"id":30297,"date":"2021-06-04T15:37:16","date_gmt":"2021-06-04T13:37:16","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=30297"},"modified":"2021-06-04T15:37:16","modified_gmt":"2021-06-04T13:37:16","slug":"kreis-hebt-ausschreibung-zur-vergabe-des-rettungsdienstes-auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/06\/04\/kreis-hebt-ausschreibung-zur-vergabe-des-rettungsdienstes-auf\/","title":{"rendered":"Kreis hebt Ausschreibung zur Vergabe des Rettungsdienstes auf"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Seit zwei Jahren wird im Kreis Herzogtum Lauenburg um die Organisation des Rettungsdienstes ab dem 1. Januar 2022 gerungen. Hintergrund war die Verpflichtung des Kreises vor der EU-Kommission, den Rettungsdienstvertrag mit dem DRK Kreisverband k\u00fcndigen zu m\u00fcssen, um ein Beihilfeverfahren beenden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Nach langen Beratungen hatten die Fraktionen des Kreistags beschlossen, von der sogenannten Bereichsausnahme Gebrauch zu machen: Damit sollten sich ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige Organisationen um die k\u00fcnftige Durchf\u00fchrung des Rettungsdienstes bewerben k\u00f6nnen. Ziel dieser Privilegierung der gemeinn\u00fctzigen Organisation war insbesondere, die Anbindung des Rettungsdienstes an den ehrenamtlich geleisteten Katastrophenschutz weiterhin zu gew\u00e4hrleisten. Dazu wurden Leistungsverzeichnisse und Zuschlagskriterien erarbeitet, so dass Anfang des Jahres das Auswahlverfahren beginnen konnte.<\/p>\n<p>Zuletzt wurde der Kreis allerdings im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen an gleich drei verschiedenen Stellen besch\u00e4ftigt: Zum einen wendeten sich ein gewerblicher und ein gemeinn\u00fctziger Anbieter von Rettungsdienstleistungen gegen das Auswahlverfahren an sich und haben vor der Vergabekammer beantragt, das gesamte Auswahlverfahren aufzuheben. Dieses Verfahren behindert derzeit insgesamt den weiteren Fortgang des Vergabeverfahrens, da Zuschl\u00e4ge bis zur Entscheidung nicht erteilt werden d\u00fcrfen. Wegen Arbeits\u00fcberlastung hat die Vergabekammer zudem mitgeteilt, nicht kurzfristig entscheiden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Zum anderen hat sich bis gestern eine Hilfsorganisation, die sich um die k\u00fcnftige Durchf\u00fchrung des Rettungsdienstes beworben hat, vor dem Verwaltungsgericht gegen vom Kreis geforderte Qualit\u00e4tsstandards bei der Patientenversorgung gewandt, welche sie f\u00fcr zu hoch h\u00e4lt. Schlie\u00dflich liegt eine Beschwerde eines Bieters gegen eine Hilfsorganisation mit dem Antrag vor, sie vom Auswahlverfahren auszuschlie\u00dfen, weil sie unzul\u00e4ssig Einfluss auf Entscheidungsprozesse im Auswahlverfahren genommen haben soll.<\/p>\n<p>Diese Verfahren lassen nicht erwarten, dass der Rettungsdienst ab 1. Januar 2022 rechtssicher unter Einbindung der gemeinn\u00fctzigen Organisationen ohne weitere gerichtliche Verfahren neu organisiert werden kann. Der f\u00fcr den Rettungsdienst zust\u00e4ndige Haupt- und Innenausschuss des Kreises hat deshalb in seinen Beratungen mehrheitlich beschlossen, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben und stattdessen den Rettungsdienst in Eigenregie durch den Kreis durchf\u00fchren zu lassen. Diese Aufgabe wird die kreiseigene Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft (HLR) \u00fcbernehmen, die urspr\u00fcnglich zur Administration des Rettungsdienstes und Durchf\u00fchrung der Rettungsdienstausschreibung gegr\u00fcndet worden war.<\/p>\n<p>Die Rettungsdienstmitarbeitenden, die im Wege eines Betriebs\u00fcbergangs einen Anspruch auf Weiterbesch\u00e4ftigung haben, werden durch die HLR \u00fcbernommen. Dabei werden auch Br\u00fcche in der betrieblichen Altersvorsorge ausgeschlossen, die der Betriebsrat des DRK zuletzt \u00f6ffentlich beklagt hatte, da eine Tarifbindung an den TV\u00f6D vorgesehen ist. \u201eF\u00fcr die Verunsicherung bei den Mitarbeitenden des Rettungsdienstes angesichts des auslaufenden Rettungsdienstvertrages habe ich nat\u00fcrlich Verst\u00e4ndnis, gerade deswegen war es wichtig, jetzt f\u00fcr Klarheit f\u00fcr alle Beteiligten zu sorgen,&#8220; erkl\u00e4rte Landrat Dr. Christoph Mager am Freitag. \u201eEine \u00dcbernahmegarantie bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber im \u00f6ffentlichen Dienst mit betrieblicher Altersvorsorge ist aber eine Perspektive, die keine Angst machen muss. Andere Kreise sind diesen Weg auch erfolgreich gegangen,&#8220; so Mager weiter.<\/p>\n<p>Um die sehr gute Anbindungen der im Katastrophenschutz t\u00e4tigen Hilfsorganisationen zum Rettungsdienst aufrecht zu erhalten, wird die HLR auf diese Hilfsorganisationen zugehen und sie in die Gestaltung des Rettungsdienstes einbeziehen. \u201eMit dem gestrigen Beschluss gibt es endlich Sicherheit, wie der Rettungsdienst im Kreis ab dem kommenden Jahr aufgestellt wird,&#8220; erkl\u00e4rte Landrat Dr. Christoph Mager. \u201eIn Anbetracht der noch anh\u00e4ngigen Verfahren, erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt nahezu ausgeschlossen, dass die Leistungen des Rettungsdienstes fristgerecht h\u00e4tten vergeben werden k\u00f6nnen. Durch die nun beschlossene Kommunalisierung bleiben uns knapp sieben Monate, die Organisation des Rettungsdienstes auf neue F\u00fc\u00dfe zu stellen. Die Mitarbeitenden der HLR stehen nun vor einer gro\u00dfen Herausforderung, auch wenn es darum geht, neue Konzepte zu entwickeln, die den Rettungsdienst mit den ehrenamtlichen Strukturen der Hilfsorganisationen zu verkn\u00fcpfen. Gleichzeitig darf die Qualit\u00e4t des Rettungsdienstes durch den Durchf\u00fchrerwechsel nicht leiden.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Seit zwei Jahren wird im Kreis Herzogtum Lauenburg um die Organisation des Rettungsdienstes ab dem 1. Januar 2022 gerungen. Hintergrund war die Verpflichtung des Kreises vor der EU-Kommission, den Rettungsdienstvertrag mit dem DRK Kreisverband k\u00fcndigen zu m\u00fcssen, um ein Beihilfeverfahren beenden zu k\u00f6nnen. 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