{"id":30267,"date":"2021-06-03T09:03:08","date_gmt":"2021-06-03T07:03:08","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=30267"},"modified":"2021-06-03T09:03:08","modified_gmt":"2021-06-03T07:03:08","slug":"land-beschliesst-neues-energiewende-und-klimaschutzgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/06\/03\/land-beschliesst-neues-energiewende-und-klimaschutzgesetz\/","title":{"rendered":"Land beschlie\u00dft neues Energiewende- und Klimaschutzgesetz"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Das Kabinett hat die von Umweltminister Jan Philipp Albrecht vorgelegte Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein beschlossen. Darin verankert sind umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Land bis zum Jahr 2050 und zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen, um diese erreichen zu k\u00f6nnen. Das neue Gesetz soll bis zum Herbst 2021 beschlossen werden und noch in dieser Legislatur in Kraft treten.<\/p>\n<p>&#8222;Heute ist ein wichtiger Tag f\u00fcr den Klimaschutz und die Energiewende in Schleswig-Holstein. Als Landesregierung legen wir ein ambitioniertes Gesetz vor, um der Jahrhundertaufgabe Klimaschutz und kommenden Generationen noch st\u00e4rker als bisher gerecht zu werden&#8220;, sagte Albrecht: &#8222;Dieses Gesetz schreibt das Drehbuch f\u00fcr eine gute \u00f6konomische und \u00f6kologische Zukunft des Landes weiter.&#8220;<\/p>\n<p>Das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz enth\u00e4lt umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Land. So soll die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 um bis zu 95 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden. Im Fall einer Anhebung der Klimaschutzziele auf nationaler Ebene passt die Landesregierung die Ziele f\u00fcr Schleswig-Holstein unmittelbar an und bringt landespolitische Ma\u00dfnahmen auf den Weg, um die Erreichung dieser Ziele zu erm\u00f6glichen. &#8222;Dieser Automatismus sorgt daf\u00fcr, dass Bund und Land k\u00fcnftig noch st\u00e4rker im Gleichschritt marschieren&#8220;, so Albrecht.<\/p>\n<p>Wichtiger Bestandteil des Gesetzes sind Regelungen f\u00fcr einen st\u00e4rkeren Zubau von Photovoltaikanlagen (PV) im Land. Um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung im vor allem im schon bebauten Raum voranzutreiben, wird die PV-Installation auf geeigneten Dachfl\u00e4chen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als zehn Prozent der Dachfl\u00e4che von allen Nichtwohngeb\u00e4uden vorgegeben. Zudem wird bei Neuerrichtung gr\u00f6\u00dferer Parkpl\u00e4tze (mehr als 100 Stellpl\u00e4tze) \u2013 soweit sie daf\u00fcr geeignet sind \u2013 die gleichzeitige Installation von Photovoltaikanlagen auf solchen Fl\u00e4chen zum Standard.<\/p>\n<p>&#8222;Ein ambitionierter Ausbau der Photovoltaik ist f\u00fcr die Erreichung der Klimaschutzziele dringend erforderlich&#8220;&#8220;, so Albrecht. &#8222;Aktuelle Studien sehen ein Potenzial der Photovoltaik auf Geb\u00e4uden in Schleswig-Holstein von 7 bis 9 GW vor, derzeit sind nur 1,1 GW realisiert. Dieses Potenzial wollen wir heben.&#8220;<\/p>\n<p>Um im W\u00e4rmesektor Fortschritte zur erzielen, werden gr\u00f6\u00dfere Kommunen zur Erstellung eines kommunalen W\u00e4rmeplans verpflichtet werden. So kann bei zirka 45 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf Erneuerbare Energien besser geplant werden. Die Landesregierung stellt hierf\u00fcr zus\u00e4tzliche Gelder bereit.<\/p>\n<p>Zudem soll eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der W\u00e4rmeversorgung des Geb\u00e4udebestandes eingef\u00fchrt werden. Eine vergleichbare Regelung f\u00fcr den Neubau gibt es bereits auf Bundesebene. Konkret wird vorgeschlagen, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Geb\u00e4uden, die vor 2009 errichtet worden sind, mindestens f\u00fcnfzehn Prozent des j\u00e4hrlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind. Im Verkehrssektor bekennt sich die Landesregierung zu innovativen Mobilit\u00e4tskonzepten.<\/p>\n<p>Auch bei eigenen Klimaschutzvorhaben sch\u00e4rft die Landesregierung nach. So erh\u00e4lt der Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralit\u00e4t der Landesverwaltung ambitionierte Zwischenziele. Um diese zu erreichen, sollen unter anderem k\u00fcnftig Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten grunds\u00e4tzlich mit PV ausgestattet werden. Des Weiteren verpflichtet sich die Landesregierung, zuk\u00fcnftig klimafreundliche Baustoffe zu nutzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Das Kabinett hat die von Umweltminister Jan Philipp Albrecht vorgelegte Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein beschlossen. Darin verankert sind umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Land bis zum Jahr 2050 und zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen, um diese erreichen zu k\u00f6nnen. 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