{"id":29732,"date":"2021-05-05T17:36:46","date_gmt":"2021-05-05T15:36:46","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=29732"},"modified":"2021-05-05T17:36:46","modified_gmt":"2021-05-05T15:36:46","slug":"weniger-gefluegelpestnachweise-in-schleswig-holstein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/05\/05\/weniger-gefluegelpestnachweise-in-schleswig-holstein\/","title":{"rendered":"Weniger Gefl\u00fcgelpestnachweise in Schleswig-Holstein"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Das Umweltministerium hat die Kreise und kreisfreien St\u00e4dte gebeten, das Risiko eines Eintrags von Gefl\u00fcgelpest in ihren Gefl\u00fcgelhaltungen aktuell lokal neu zu bewerten und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob und welche Ma\u00dfnahmen der Aufstallung weiterhin erforderlich sind. Hintergrund ist ein allgemeiner R\u00fcckgang des Gefl\u00fcgelpestgeschehens in Schleswig-Holstein bei Wildv\u00f6geln, der regional jedoch unterschiedlich ausf\u00e4llt. Aufgrund dieser Entwicklung haben die Kreise Pinneberg, Nordfriesland, Ostholstein sowie Pl\u00f6n Ende April nach lokalen Risikobewertungen den Umfang der Aufstallung an die aktuelle Lage bereits angepasst und auf bestimmte Regionen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>&#8222;Die Entwicklung bei den Gefl\u00fcgelpest-Nachweisen im Land ist erfreulicherweise r\u00fcckl\u00e4ufig. Ich hoffe, dass wir den H\u00f6hepunkt des Geschehens hinter uns haben. Eine landesweite Aufstallung von Gefl\u00fcgel ist deshalb nicht mehr erforderlich. F\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Entwarnung ist es jedoch zu fr\u00fch, da weiterhin regelm\u00e4\u00dfig Nachweise bei Wildv\u00f6geln in verschiedenen Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten erfolgen&#8220;, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht.<\/p>\n<p>Die Lage wird von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden weiter genau beobachtet. Wo zum Schutz der Gefl\u00fcgelhaltungen aufgrund der N\u00e4he zu Gew\u00e4ssern sowie Nachweisen bei Wildv\u00f6geln erforderlich, wird die Stallpflicht des Gefl\u00fcgels durch die Kreise und kreisfreien St\u00e4dte fortgef\u00fchrt. Auch das Monitoring an kranken und verendeten Wildv\u00f6geln wird fortgesetzt.\u00a0 Die Allgemeinverf\u00fcgung des Ministeriums vom 11. November 2020 mit vorbeugenden Biosicherheitsma\u00dfnahmen in Gefl\u00fcgelhaltungen, die einheitliche Hygienema\u00dfnahmen festlegt, gilt weiterhin.<\/p>\n<p>Nach der aktuellen Risikoeinsch\u00e4tzung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 26. April 2021 wird das Risiko der Ausbreitung von Gefl\u00fcgelpest in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Gefl\u00fcgelhaltungen sowie Vogelbest\u00e4nden aktuell als m\u00e4\u00dfig eingestuft. Nachweise von Gefl\u00fcgelpest bei Wildv\u00f6geln sind in Deutschland aktuell bundesweit insgesamt r\u00fcckl\u00e4ufig, dennoch werden weiterhin infizierte V\u00f6gel vor allem aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg gemeldet. Der Fr\u00fchjahrszug von nordischen Wasserv\u00f6geln ist nach wie vor nicht abgeschlossen.<\/p>\n<p>Im Rahmen des aktuellen Geschehens wurde eine Infektion mit dem Virus der Gefl\u00fcgelpest landesweit bei rund 655 Wildv\u00f6geln in Schleswig-Holstein best\u00e4tigt. Hierbei wurden Gefl\u00fcgelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N4, H5N3 sowie zuletzt vermehrt der Subtyp H5N1 nachgewiesen.<\/p>\n<p>Insgesamt waren bisher im aktuellen Geschehen zehn Ausbr\u00fcche in Hausgefl\u00fcgelhaltungen mit \u00fcber 134.000 St\u00fcck Gefl\u00fcgel zu verzeichnen. Dabei waren sowohl Kleinhaltungen wie auch gro\u00dfe gewerbliche Gefl\u00fcgelhaltungen von Ausbr\u00fcchen betroffen. Damit \u00fcbertrifft bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Verlauf des aktuellen Geschehens deutlich die Gefl\u00fcgelpest-Epidemie 2016\/2017.<\/p>\n<p>Bundesweit sind seit Oktober 2020 \u00fcber 1.500 F\u00e4lle von Gefl\u00fcgelpest bei Wildv\u00f6geln und in Hausgefl\u00fcgelhaltungen festgestellt worden.<\/p>\n<p>Hintergrund<\/p>\n<p>B\u00fcrger werden weiter gebeten, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasserv\u00f6geln oder Greifv\u00f6geln in Schleswig-Holstein dem Veterin\u00e4ramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht ber\u00fchrt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden<\/p>\n<p>Grundlagen f\u00fcr die Einhaltung von Hygienevorschriften f\u00fcr Gefl\u00fcgelhalterinnen und -halter sind in der Gefl\u00fcgelpestverordnung und in der Allgemeinverf\u00fcgung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung f\u00fcr Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verf\u00fcgung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverf\u00fcgung enth\u00e4lt. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums ver\u00f6ffentlicht: <a href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/gefluegelpest\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.schleswig-holstein.de\/gefluegelpest<\/a><\/p>\n<p>Die hochpathogene avi\u00e4re Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Gefl\u00fcgelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bek\u00e4mpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen V\u00f6geln und Wildv\u00f6geln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden f\u00fchren kann. Die Gefl\u00fcgelpest-Verordnung enth\u00e4lt Pr\u00e4ventions- und Bek\u00e4mpfungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). 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