{"id":29547,"date":"2021-04-23T16:42:40","date_gmt":"2021-04-23T14:42:40","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=29547"},"modified":"2021-04-24T09:22:14","modified_gmt":"2021-04-24T07:22:14","slug":"bundesnotbremse-das-gilt-ab-sonnabend-im-herzogtum-lauenburg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/04\/23\/bundesnotbremse-das-gilt-ab-sonnabend-im-herzogtum-lauenburg\/","title":{"rendered":"Bundesnotbremse: Das gilt ab Sonnabend im Herzogtum Lauenburg"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Nach Beschluss des Bundesrates zur \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes am Donnerstag, gilt ab Sonnabend, 24. April 2021, auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die bundeseinheitliche \u201eNotbremse\u201c nach \u00dcberschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Im Kreis Herzogtum Lauenburg galten bereits seit dem 14. April versch\u00e4rfte Ma\u00dfnahmen aufgrund hoher Inzidenzwerte. In vielen Bereichen gelten diese Regelungen fort, in einigen Bereichen gibt es jedoch \u00c4nderungen.<\/p>\n<p><strong>Was ist neu?<\/strong><\/p>\n<p>Gravierendste \u00c4nderung in den Coronaschutzma\u00dfnahmen ist die ab Sonnabend g\u00fcltige Ausgangssperre. Sie gilt jeweils in der Zeit von 22 bis 5 Uhr. W\u00e4hrend dieser Zeit m\u00fcssen sich Personen in ihrer Wohnung, einer Unterkunft oder dem jeweils dazugeh\u00f6rigen Grundst\u00fcck aufhalten. Ausnahmen gibt es f\u00fcr medizinische oder veterin\u00e4rmedizinische Notf\u00e4lle oder unaufschiebbare Behandlungen, zur Berufsaus\u00fcbung, zur Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrechten, Betreuungsf\u00e4lle, Versorgung von Tieren oder \u00e4hnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke sowie zwischen 22 und 24 Uhr zur allein ausge\u00fcbten k\u00f6rperlichen Bewegung au\u00dferhalb von Sportanlagen, zum Beispiel eine sp\u00e4tabendliche Joggingrunde.<\/p>\n<p>Ebenfalls neu ist eine erweiterte Testpflicht f\u00fcr die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen und Einrichtungen. Friseurbesuche und Angebote der Fu\u00dfpflege d\u00fcrfen ab Samstag nur noch mit einem negativen Testergebnis wahrgenommen werden. Gleiches gilt f\u00fcr den Besuch von Au\u00dfenbereichen von Kultureinrichtungen wie zoologischen oder botanischen G\u00e4rten und Angebote des Einzelhandels nach dem \u201eclick &amp; meet\u201c-System.<\/p>\n<p>Im \u00f6ffentlichen Personennahverkehr einschlie\u00dflich Taxen sind ab Samstag nur noch Atemmasken vom Typ FFP2 oder vergleichbar zul\u00e4ssig. Dies gilt sowohl w\u00e4hrend der Fahrt als auch in allen Warte- und Verkehrsbereichen der Haltestellen. Ausnahmen gelten f\u00fcr Kinder bis zu sechs Jahren sowie Menschen, die aufgrund einer \u00e4rztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder aufgrund einer Behinderung keine Atemmaske tragen k\u00f6nnen. Dies schlie\u00dft geh\u00f6rlose oder schwerh\u00f6rige Menschen und ihre jeweilige Begleitperson mit ein sowie Menschen, mit denen sie kommunizieren.<\/p>\n<p><strong>Welche \u00c4nderungen gibt es zu bereits bestehenden Regeln?<\/strong><\/p>\n<p>Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Dies betrifft nun jedoch auch Baum\u00e4rkte. Ausgenommen sind wie bisher die Gesch\u00e4fte zur Grundversorgung, also Lebensmittelhandel einschlie\u00dflich der Direktvermarktung, Getr\u00e4nkem\u00e4rkte, Reformh\u00e4user, Babyfachm\u00e4rkte, Apotheken, Sanit\u00e4tsh\u00e4user, Drogerien, Optiker, H\u00f6rakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgesch\u00e4fte, Tierbedarfsm\u00e4rkte, Futtermittelm\u00e4rkte, Gartenm\u00e4rkte und der Gro\u00dfhandel. In Gesch\u00e4ften der Grundversorgung sind bis zu einer Verkaufsl\u00e4che von 800 Quadratmeter eine Kundin beziehungsweise ein Kunde je 20 Quadratmeter zul\u00e4ssig, ab 800 Quadratmeter Verkaufsfl\u00e4che eine Person je 40 Quadratmeter.<\/p>\n<p>F\u00fcr den \u00fcbrigen Einzelhandel gilt: Da im Kreis Herzogtum Lauenburg eine Sieben-Tage-Inzidenz von 150 derzeit nicht an drei aufeinanderfolgenden Tagen \u00fcberschritten wird, d\u00fcrfen Kunden mit Termin zum Einkaufen hereingelassen werden, sogenanntes \u201eclick &amp; meet\u201c. Die Zahl der Kunden ist dann auf eine Person je 40 Quadratmetern Verkaufsfl\u00e4che zu begrenzen und die Kontaktdaten sowie die Aufenthaltszeit sind zu erheben. Au\u00dferdem m\u00fcssen Kundinnen und Kunden ein aktuelles (nicht \u00e4lter als 24 Stunden) negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Erg\u00e4nzend ist auch das \u201eclick &amp; collect\u201c-Prinzip, also das Abholen bestellter Waren, erlaubt.<\/p>\n<p>Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Hierzu z\u00e4hlen nun auch Fitnessstudios. \u00d6ffnen d\u00fcrfen Au\u00dfenbereiche zoologischer und botanischer G\u00e4rten mit Hygienekonzept f\u00fcr Besucherinnen und Besucher mit aktuellem negativen Corona-Testergebnis. Kinder bis sechs Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.<\/p>\n<p>Betriebe der Gastronomie bleiben, innen wie au\u00dfen, geschlossen. Ausgenommen sind Speises\u00e4le in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, Beherbergungsgastronomie f\u00fcr nicht touristische G\u00e4ste, Ausgabestellen f\u00fcr Lebensmittel an obdachlose Menschen, Bewirtung von Fern(bus)ahrern sowie nicht\u00f6ffentliche Personalkantinen. Der Au\u00dferhausverkauf von Speisen und Getr\u00e4nken Mitnehmen bleibt in der Zeit von 5 bis 22 Uhr gestattet. Ein Verzehr in unmittelbarer N\u00e4he zur Verkaufsstelle ist nicht erlaubt.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzende Regelungen durch Allgemeinverf\u00fcgung<\/p>\n<p>Der Landeserlass zu Erg\u00e4nzenden Ma\u00dfnahmen bei \u00dcberschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern wurde aufgrund der neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes \u00fcberarbeitet. Entsprechend hat auch die Kreisverwaltung die 67. Allgemeinverf\u00fcgung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 mit Ablauf von Freitag, 23. April 2021 aufgehoben und f\u00fcr Sonnabend die 68. Allgemeinverf\u00fcgung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 bekanntgemacht, um die Regelungen des Landeserlasses auf Kreisebene umzusetzen.<\/p>\n<p>K\u00f6nnen Schulen und Kitas ab Montag wieder \u00f6ffnen?<\/p>\n<p>F\u00fcr Schulen und Kitas gelten in Schleswig-Holstein strengere Regelungen als durch den Bund vorgeschrieben. Auf Erlass des Landes bleiben Kitas und Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg daher ab Montag, 26. April 2021 bei Angeboten der Notbetreuung beziehungsweise im Distanzlernen. F\u00fcr Sch\u00fcler der Klassenstufen eins bis sechs gibt es weiterhin Notbetreuungsangebote. F\u00fcr die Abschlussklassen und Q1-Kurse kann Pr\u00e4senzunterricht unter Coronabedingungen stattfinden.<\/p>\n<p>Wie lange gilt die \u201eBundesnotbremse\u201c im Kreis Herzogtum Lauenburg?<\/p>\n<p>Die Dauer der \u201eNotbremse\u201c ist im Infektionsschutzgesetz geregelt. Sie wird aufgehoben, zwei Tage nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im betroffenen Landkreis f\u00fcnf Werktage in Folge den Wert von 100 unterschreitet. Der fr\u00fchestm\u00f6gliche Termin f\u00fcr die Aufhebung im Kreis Herzogtum Lauenburg w\u00e4re damit Sonntag, 2. Mai 2021.<\/p>\n<p>Aktuelle Corona-Lage im Kreis Herzogtum Lauenburg<\/p>\n<p>Mit Stand von Freitag, 16 Uhr z\u00e4hlte das Kreisgesundheitsamt insgesamt 4543 labordiagnostisch best\u00e4tigte Infektionen mit SARS-CoV-2 und damit 22 mehr als am Vortag. 3698 Personen gelten zwischenzeitlich wieder als genesen, 103 Personen verstarben aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt zu Sonnabend voraussichtlich leicht auf 101,5 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern.<\/p>\n<p>Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter <a href=\"http:\/\/www.kreis-rz.de\/corona\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.kreis-rz.de\/corona<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Nach Beschluss des Bundesrates zur \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes am Donnerstag, gilt ab Sonnabend, 24. 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